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Wirecard: Ermittlungen gegen „FT“-Journalist

Artikelserie löste Kursturbulenzen beim Zahlungsdienstleister aus. Bafin untersagt Leerverkäufe mit Aktien des DAX-Unternehmens. Verdacht auf Marktmanipulation

Wirecard ist erst seit September 2018 im DAX gelistet Foto: Wolfgang Rattay/reuters

Von Jan Christoph Freybott

Die Bundesanstalt für Finanzaufsicht (Bafin) und die Staatsanwaltschaft München unternehmen erste Schritte gegen die zunehmenden Spekulationen mit Aktien des Zahlungsdienstleisters Wirecard. Im Zusammenhang mit Berichten über vermeintlichen Betrug und Geldwäsche in Singapur eröffnet die Staatsanwaltschaft München ein Ermittlungsverfahren gegen einen Journalisten der Financial Times (FT), wie eine Sprecherin der taz bestätigte. Grund dafür sei eine Straf­anzeige eines Anlegers gewesen.

Bereits seit Anfang Februar hatte die Behörde wegen des Verdachts der Marktmanipulation gegen unbekannt ermittelt; ein Anleger habe der Behörde nun mitgeteilt, er habe bereits vorab gewusst, dass ein entsprechender Artikel in der Financial Times erscheinen würde. Wie die Staatsanwaltschaft mitteilte, liefen die Ermittlungen dabei in enger Kooperation mit der Finanzaufsicht, die nun ihrerseits gegen das Spekulationsgeschäft mit Wirecard-Aktien vorgeht. Wie das Bafin am Montag bekannt gab, sei bis Mitte April ein Leerverkaufsverbot auf Aktien des bayerischen Unternehmens erlassen worden, womit die Behörde trendverstärkende Spekulationen eindämmen will.

Leerverkäufe oder auch „Short Sells“ meinen dabei eine Geschäftspraxis des Finanzwesens, mit der AnlegerInnen durch den Verkauf und Rückkauf geliehener Aktien von rasant sinkenden Aktienkursen profitieren. An der Börse erholte sich der Aktienkurs von Wirecard infolge der Nachricht, auch der Konzern selbst zeigte sich erfreut. „Wir begrüßen alle Maßnahmen der Aufsichtsbehörden, die zu einer schnellen Aufklärung beitragen“, sagte ein Pressesprecher der taz.

„Wir begrüßen alle Maßnahmen der Aufsichtsbehörden“

Ein Sprecher von Wirecard zur taz

Mit dem Verbot der Leerverkäufe reagiert die Bafin auf die anhaltenden Kursschwankungen des DAX-Neulings, der in den vergangenen Wochen rund 40 Prozent seines Werts einbüßte. Angestoßen wurde der turbulente Kursverlauf durch eine Artikelserie der Financial Times, die den Zahlungsdienstleister Wirecard in Erklärungsnot gebracht hatte. Ein Manager in Singapur habe KollegInnen gezeigt, wie man interne Geschäftszahlen frisiert und die Bilanzen fälscht, hieß es in den Artikeln. Ermittlungsbehörden in Singapur hatten dar­aufhin die Räumlichkeiten in Singapur durchsucht. Wirecard wies alle Vorwürfe zurück: Die öffentlichen Anschuldigungen seien auf eine persönliche Fehde zwischen Mitarbeitern zurückzuführen, ließ Vorstandschef Markus Braun verlauten. Zudem sei die beauftragte Kanzlei Rajah & Tann den Vorwürfen nachgegangen und habe bis heute kein Vergehen feststellen können.

Dass das Bafin den Leerverkauf von Aktien eines bestimmten Unternehmens verbietet, ist dabei ein historisch einmaliger Vorgang. Die Behörde begründete ihre Entscheidung damit, dass die negativen Berichte der Financial Times zeitlich mit dem steigenden Erwerb von Leerverkäufen zusammenfielen „Vor diesem Hintergrund haben wir uns zu dieser marktschützenden Maßnahme entschieden“, sagte eine Sprecherin des Bafin der taz. Ob es sich um Marktmanipulation handele, sei derweil noch nicht klar. Man ermittele weiter „in alle Richtungen“.

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