piwik no script img

Datenmissbrauch bei der Berliner PolizeiDatenleck noch nicht geschlossen

Im Fall der durch einen Polizisten versandten Drohbriefe an die linke Szene kritisiert die Datenschutzbeauftragte mangelnden Aufklärungswillen.

Die Drohbriefe hatten vor allem Menschen aus dem Umfeld der linken Projekte in der Rigaer Straße im Visier Foto: dpa

Berlin taz | Aus Anlass der nicht abreißenden Serie von Drohbriefen gegen die Frankfurter Anwältin Seda Başay-Yıldız weist die Berliner Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk darauf hin, dass es auch in Berlin einen Fall politisch motivierten Datenmissbrauchs durch Polizeibeamte gegeben hat – und erhebt in diesem Zusammenhang schwere Vorwürfe gegen Polizei und Staatsanwaltschaft. Diese würden nur sehr begrenzt mit der Datenschutzbehörde zusammenarbeiten und so die lückenlose Aufklärung des Falls erschweren.

Es geht um Drohbriefe, die kurz vor Weihnachten 2017 an linke Einrichtungen verschickt worden waren. Darin enthalten: Personenbezogene Daten – vor allem Fotos – von 45 Personen, die in 21 Fällen aus erkennungsdienstlichen Behandlungen des Berliner Landeskriminalamts stammten. „Ob das jetzt an die Identitären die AN's an Bullen oder wen auch immer geht liegt nicht bei uns“, hieß es in dem neunseitigen Brief (Rechtschreibfehler im Original, AN steht für Autonome Nationalisten, Anm. d. Red.).

Im letzten Jahr wurde ein Polizist, der das Verschicken der Briefe gestanden hatte, wegen Verstoßes gegen das Datenschutzgesetz zu einer Geldstrafe von 3500 Euro verurteilt. Dieser Sachverhalt wurde allerdings erst durch ARD-Recherchen öffentlich. Aus Sicht der Datenschutzbeauftragten ist der Fall damit noch lange nicht abgeschlossen: „Wir wissen nach wie vor nicht, unter welchen konkreten Umständen die Daten abgerufen wurden“, so Dalia Kues, die Sprecherin der Datenschutzbeauftragten, am Donnerstag zur taz. Es sei auch fraglich, ob der verurteilte Polizist die Daten selbst abgerufen habe. Es könne zudem nicht ausgeschlossen werden, dass es Mittäter gegeben habe.

„Solange wir nicht wissen, wie der Täter an die Daten gelangt ist, können wir auch nicht entscheiden, wie ein solcher Missbrauch künftig verhindert werden kann“, sagt Kues. Die Zusammenarbeit mit der Polizei habe sich zeitweise sehr schleppend gestaltet, wirklicher Aufklärungswille sei nicht zu erkennen.

Disziplinarverfahren noch nicht abgeschlossen

Thilo Cablitz, Sprecher der Berliner Polizei, weist die Vorwürfe gegenüber der taz zurück. „Die Sicherung der Daten bei der Berliner Polizei entspricht den Vorgaben des zuständigen Bundesamts.“ Jeder Zugriff werde protokolliert, die Protokolle würden stichprobenartig überprüft. Dass die Datenschutzbeauftragte keine Einsicht in die Ermittlungsakten des Verfahrens gegen den Polizisten erhalten habe, sei verständlich, schließlich sei sie keine Nebenklägerin in dem Prozess, sondern „außenstehend“ gewesen. Gegen den Beamten sei nach dem Urteil ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden, das aktuell noch nicht abgeschlossen sei. Insgesamt seien beim Berliner Landeskriminalamt im letzten Jahr drei Disziplinarverfahren wegen Verdachts auf Verstoß gegen das Datenschutzgesetz eingeleitet worden.

Die Argumentation, die Datenschutzbeauftragte habe kein Recht darauf, über die Ermittlungen in Kenntnis gesetzt zu werden, weist diese wiederum zurück – schließlich seien auch die Ermittlungsbehörden als datenverarbeitende Stellen gesetzlich verpflichtet, der Datenschutzbehörde Auskunft zu erteilen. Von der Staatsanwaltschaft war am Donnerstag zunächst keine Stellungnahme zu der am Mittwoch veröffentlichten Kritik der Datenschutzbeauftragten zu bekommen.

Links lesen, Rechts bekämpfen

Gerade jetzt, wo der Rechtsextremismus weiter erstarkt, braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit Polylux. Das Netzwerk engagiert sich seit 2018 gegen den Rechtsruck in Ostdeutschland und unterstützt Projekte, die sich für Demokratie und Toleranz einsetzen. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Noch bis zum 31. Oktober gehen 50 Prozent aller Einnahmen aus den Anmeldungen bei taz zahl ich an das Netzwerk gegen Rechts. In Zeiten wie diesen brauchen alle, die für eine offene Gesellschaft eintreten, unsere Unterstützung. Sind Sie dabei? Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

1 Kommentar

 / 
  • Der Umgang mit der Berliner Datenschutzbeauftragten, Maja Smolczyk, zeigt anschaulich was die Polizei vom Datenschutz und ihren Aufsichtsbehörden hält: Bei der Überarbeitung bzw. Neugestaltung der Polizeiaufgabengesetze (PAG) ist mir kein einziges Bundesland bekannt, indem die Landesregierung den Landesdatenschutzbeauftragten (LfD) über geplante Änderungen informiert hat bzw. die Fachkompetenz des LfD - beim Entwurf der neuen PAG – (beratend) mit einbezogen hat. Alle neuen PAG, die von den jeweiligen Landesparlamenten bisher verabschiedet wurden oder noch in Planung sind, enthalten erhebliche datenschutzrechtliche Einschränkungen für die BürgerInnen.



    Im Entwurf (im April '18 geleakt, taz berichtete) zum neuen sächsischen PAG sind Rechtsgrundlagen enthalten, die es der Polizei erlauben personenbezogene Daten an nicht öffentliche Stellen (z.B. Sicherheitsfirmen) zu übermitteln. Für die sächsischen BürgerInnen ist nicht transparent, welche Daten über sie künftig gespeichert, weitergeleitet oder an “nicht öffentliche Stellen“ – und vor allem zu welchen Zwecken – übermittelt werden.



    Viele LfD hüllen sich in Puncto neue PAG in schweigen; von ihnen ist keinerlei Kritik hierzu zu vernehmen.



    Die niedersächsische LfD, Barbara Thiel, hat im August '18 öffentlich gesagt, was sie vom neuen niedersächsischen PAG hält: „Unter dem Deckmantel, den internationalen Terrorismus zu bekämpfen, beschneiden die vorgeschlagenen Regelungen die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger bis zur Unkenntlichkeit“, urteilte die LfD über die Verschärfung des niedersächsischen PAG (“Datenschutzbeauftragte hält Polizeigesetz für gefährlich“, Hannoversche Allgemeine, 12.08.18).



    In puncto “neue PAG“ hätte man sich derart klare Worte auch von den BerufskolIegenInnen in Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Sachsen gewünscht.