Prozess wegen Fabrikbrand: Kein Urteil gegen KiK
Die Ansprüche der Opfer des Fabrikbrandes in Pakistan 2012 entfallen, entscheidet ein Gericht. Das Verfahren hat jedoch Verbesserungen angestoßen.
Ob der Textil-Discounter KiK eine Mitverantwortung für die Todesfälle in seiner pakistanischen Zulieferfabrik trägt, wird vorläufig nicht vor einem deutschen Gericht geklärt. Die Ansprüche auf Schmerzensgeld von vier Kläger*innen seien nach pakistanischem Recht verjährt, urteilte das Landgericht Dortmund am Donnerstag. Eine Berufung gegen die Entscheidung ist aber möglich.
Beim Brand der Fabrik Ali Enterprises in Karatschi, Pakistan, 2012 starben 259 Arbeiter*innen. Die Zulieferfirma produzierte auch für die Geschäfte der Tengelmann-Tochter Kik. Im Namen von vier Opfern und Hinterbliebenen klagten die Juristen-Organisation ECCHR, der Verband Medico International und der Berliner Anwalt Remo Klinger auf Schmerzensgeld von jeweils 30.000 Euro. Sie werfen KiK vor, seinen Zulieferer nicht ausreichend kontrolliert zu haben. Dort hätten Fluchtwege gefehlt, und die Firma habe Bauvorschriften missachtet.
KiK weist die Anschuldigungen zurück und betont, der Brand sei gelegt worden, um einer Erpressung Nachdruck zu verleihen. Die Kläger wollen erreichen, dass die Arbeitsbedingungen in der ausgelagerten Textilproduktion in armen Ländern grundsätzlich besser werden. Nach Angaben der Kläger wurde ein derartiges Verfahren in Deutschland noch nie geführt. Das Ziel besteht darin, die Rechtsprechung weiterzuentwickeln, damit die Arbeiter*innen der Zulieferfabriken gegen die hiesigen Auftraggeber vor deutschen Gerichten klagen können.
Anwalt Klinger warf der Textilfirma vor, die Verjährung mit juristischen Tricks angestrebt zu haben. KiK habe damit „verhindert, dass das Gericht die Sachfragen sowie wichtige Fragen der Haftungspflicht deutscher Unternehmen klärt“, so Klinger. Ansgar Lohmann, bei KiK für Unternehmensverantwortung zuständig, sagte: „Wir sehen uns in unserer Rechtsauffassung bestätigt. Wir lehnen die Zahlung von Schmerzensgeld ab, weil wir keine Schuld am Brand in der Fabrik haben.“
Eine gewisse Verbesserung
Nur wenn Anwalt Klinger und seine Mitstreiter*innen Berufung einlegen, geht das Verfahren weiter. Auch ohne Urteil zur Kernfrage der Verantwortung von KiK dürfte das Verfahren jedoch dazu beigetragen haben, dass sich die Zustände in den asiatischen Zulieferfabriken allmählich etwas verbessern.
Rund fünf Millionen Euro hat KiK bereits als Entschädigungen an die Familien der Toten und die Verletzten von Ali Enterprises gezahlt. In Bangladesch wurde die Organisation „Accord“ gegründet, die Kontrolleure in die Produktionsstätten schickt. Auf eigene Faust habe man ein ähnliches System auch in Pakistan etabliert, erklärt Kik.
Das Unternehmen ist auch Mitglied im Bündnis für nachhaltige Textilien, das Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) gründete. Zahlreiche deutsche und internationale Bekleidungskonzerne kooperieren darin, um beispielsweise giftige Chemikalien aus der Herstellung zu verbannen. Soziale Fortschritte wie ausreichende Löhne lassen jedoch auf sich warten.
Leser*innenkommentare
97088 (Profil gelöscht)
Gast
Wie peinlich! Die Kosten von Ausbeutung und Gesundheitsschäden auf Grund von Verfahrensmängeln - hier: Verjährung - einfach weg zu drücken.
Ebenfalls auf die Anklagebank gehören, zumindest virtuell, die KonsumentInnen, die solche Systeme durch ein ungezügeltes und unreflektiertes Kaufverhalten zumindest dulden.
Trango
@97088 (Profil gelöscht) Was wäre Ihr rechtlicher Maßstab? Eine Entscheidung contra legem, nach Ihrem gesunden Volksempfinden?
shashikant
Haben Unternehmen aus Industrieländern wirklich keine Verantwortung für die lokalen Arbeitsbedingungen, wenn sie in Entwicklungsländern produzieren lassen und damit Profit machen? Es geht nicht um KiK, und es geht nicht um rechtliche Detailfragen. Es geht um dieses globale System, sich ohne Rücksicht auf die Bedürfnisse Anderer zu bereichern.
Charles Leitner
Es ist sicherlich richtig, dass Unternehmen aus Europa den Zuliefereren unter ethischen Gesichtspunkten auf die Finger schauen sollten. Aber eine Mitschuld finde ich nach meinem Rechtsempfinden doch etwas weit hergeholt, schliesslich handelt es sich ja nicht um einen Teil des Unternehmens Tengelmann oder KiK.
Wellmann Juergen
Die Idee, in Deuschland nach deutschem Recht ein Urteil gegen ein deutsches Unternehmen daraus zu erwirken, daß ein rechtlich und wirtschaftlich selbständiger, ausländischer Zulieferer gegebenenfalls gegen ausländisches Recht im Ausland verstoßen haben mag, scheint mir doch sehr widersinnig.