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Soundbunker stillgelegt

Musiker*innen dürfen nicht mehr im Bunker in der Otzenstraße proben, weil der Eigentümer die Schallschutzauflagen nicht umsetzt. Eine Lösung ist nicht in Sicht

Von Marthe Ruddat

Monatelang war unklar, wie es mit dem Musikbunker in der Otzenstraße in St. Pauli weitergeht. Nun hat das Hamburger Verwaltungsgericht entschieden, dass die Proberäume nicht mehr genutzt werden dürfen, bis die Auflagen zum Lärmschutz umgesetzt sind. Schätzungsweise 150 Bands und Musiker*innen haben deshalb keine Übungsräume mehr.

Das Nutzungsverbot gilt schon seit August. Der Eigentümer reichte aber beim zuständigen Verwaltungsamt eine einstweilige Verfügung dagegen ein und bis zur Entscheidung durften die Musiker*innen die Räume mit einer kurzen Unterbrechung nutzen. Weil die Verfügung nun vom Gericht abgelehnt wurde, herrscht seit vergangener Woche Stille im Soundbunker.

Aus Sicht der Behörde muss in dem Bunker eine neue Lüftungsanlage eingebaut werden, um den Schallschutz und die ausreichende Belüftung der Räume zu gewährleisten. In dem Bescheid zur Nutzungsuntersagung heißt es unter anderem, dass sich Lärmbeschwerden durch Nachbar*innen gehäuft hätten. Auch in den vergangenen Wochen bekamen die Musiker*innen nach Angaben der Bunkerverwaltung wegen Lärmbeschwerden immer wieder Besuch von der Polizei.

Das Problem ist allerdings nicht neu. Die Auflagen zur Verbesserung des Schallschutzes bestehen bereits seit zehn Jahren, wie eine Sprecherin des zuständigen Bezirksamts Mitte sagt. Auch damals habe es bereits Lärmbeschwerden von Anwohner*innen gegeben. Schon der alte Eigentümer klagte erfolglos gegen die Nutzungsbedingungen.

Der neue Eigentümer will beim Kauf Anfang diesen Jahres nichts von den Auflagen gewusst haben. Zwar sei bekannt gewesen, dass es ein Verfahren beim Verwaltungsgericht gebe. „Es war jedoch nicht bekannt, welche Entscheidungen bereits getroffen wurden und in welchem Umfang bereits Auflagen gelten“, sagt Thomas Lahr, Geschäftsführer der Firma Curata, die das Gebäude im Auftrag des Eigentümers verwaltet. Warum sich der Käufer der Immobilie so schlecht informierte, bleibt offen.

Laut Lahr unternimmt der Eigentümer alles, um den Soundbunker zu erhalten. Erste Angebote für die Erneuerung der Lüftungsanlage seien bereits eingeholt.

Die Kosten seien jedoch weit höher als angenommen und stünden „in keinem Verhältnis zur Nutzung des Bunkers“, wie es in dem Schreiben an die Mieter*innen heißt. Einen genauen Betrag wollte Lahr gegenüber der taz nicht nennen. „Der Eigentümer prüft nun mögliche rechtliche Schritte in alle Richtungen, auch gegen den Voreigentümer.“

Der neue Eigentümer will beim Kauf nichts von den Auflagen gewusst haben

Die betroffenen Musiker­*innen wollen den Otzenbunker nicht einfach aufgeben und haben sich an die Kulturbehörde gewandt. Diese will den Sachverhalt klären und zeitnah alle Beteiligten an einen Tisch bringen, sagt ein Behördensprecher. Dass es eine Lösung geben werde, könne er jedoch nicht garantieren.

Einfach auf andere Proberäume ausweichen können die Musiker*innen nicht. „Proberäume sind in Hamburg sehr knapp“, sagt Katrin Lohmann. Ihre Familie hat seit den achtziger Jahren Bunker gekauft und vermietet die Räume an Musiker*innen. Mittlerweile besitzt sie sechs Bunker, doch die Wartezeit für einen Proberaum betrage bis zu einem Jahr.

Immerhin müssten Bands, die dort einen Raum ergattern, keinen Rauswurf fürchten. „Alle Auflagen wurden von uns umgesetzt“, sagt Lohmann. Für die dazu notwendigen Sanierungen seien keine finanziellen Zuwendungen von der Stadt geflossen.

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