piwik no script img

Kolumne PressschlagWas Ronaldo schützt

Martin Krauss
Kolumne
von Martin Krauss

Die Vorwürfe an den Weltstar Cristiano Ronaldo zielen auch auf die Machokultur im Männer-Fußball. Und die ist sehr zäh.

Auf dem Platz immer noch einer der Besten: Cristiano Ronaldo. Aber jenseits des Platzes? Foto: ap

E s geht nicht um Steuerhinterziehung, es geht nicht um ein brutales Foul, und es ist im Grunde nur die Bekanntheit des Angeschuldigten, die die Öffentlichkeit so genau auf den Fall schauen lässt. Es geht um Vergewaltigung, und es ist nach Aussagen der Frau, die die Vorwürfe erhebt, auch gerade die Prominenz des Cristiano Ronaldo, die sie bislang daran gehindert hat, den Vorfall aus dem Jahr 2009 öffentlich zu machen oder den Behörden mitzuteilen.

Dass Kathryn Mayorga vergewaltigt wurde, hatte sie allerdings sofort, im Juni 2009, der Polizei von Las Vegas angezeigt. Weil sie aber Angst vor den Reaktionen der Fans des Weltstars hatte, hielt sie dessen Namen zurück. Ein außergerichtliches Stillhalteabkommen ließ sie zudem schweigen.

Nun aber sind es mehrere Faktoren, die Frau Mayorga reden lassen: Ihr neuer Anwalt hält das Schweigeabkommen für illegal, die Öffentlichkeit, konkret: der Spiegel, berichtete bereits über die Vorfälle, und die #MeToo-Bewegung hat für ein gesellschaftliches Klima gesorgt, das ein Sprechen über solche Vorfälle ermöglicht.

Keiner dieser Faktoren ist ehrenrührig. Wenn es stimmt, was die Amerikanerin Ronaldo vorwirft, hat sie alles Recht dieser Welt, auch neun Jahre nach dem Vorfall Klage zu erheben. Und die Formulierung „Wenn es stimmt“ soll keine Zweifel an ihren Vorwürfen andeuten. Richtig ist nämlich, dass man nichts über diese Nacht in einem Hotel in Las Vegas weiß.

taz am wochenende

Dieser Text stammt aus der taz am wochenende. Immer ab Samstag am Kiosk, im eKiosk oder gleich im praktischen Wochenendabo. Und bei Facebook und Twitter.

„Nichts“ kann nicht heißen, dass man eher dem Prominenten glaubt, der Nichtprominenten hingegen nicht. Nun wird vermutlich ein Zivilprozess stattfinden, bei dem es um Schadenersatz für erlittene Traumata geht, und ob es zum Strafverfahren wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung kommt, entscheidet sich bald.

Für den aus der Machowelt des Profimännerfußballs herauszuhörenden Vorwurf, hier wolle sich eine Frau bereichern, indem sie irgendwelche Vorwürfe erhebt, spricht nicht sehr viel. Schließlich muss sich Frau Mayorga, wenn es zu diesen Prozessen kommt, dort Fragen, Vorwürfen, Verdächtigungen und Untersuchungen aussetzen, die nicht durchzustehen wären, wenn ihre Anschuldigungen aus der Luft gegriffen wären.

Mackerwelt im Stadion

Von erwartbaren öffentlichen Anfeindungen gar nicht zu reden. Denn die Amerikanerin legt sich auch mit einem besonders widerwärtigen Teil der Fußballkultur an: mit dem Sexismus in dieser Männerwelt, wo Kerle glauben, sich nehmen zu dürfen, was ihnen zustehe. Mit „was“ sind Frauen gemeint.

Es ist die Kultur des gemeinsamen Puffbesuchs oder des Pin-up-Fotos im Spind, die bislang wie ein Schirm den Sport geschützt hat: So sind die Jungs halt; im Sport dürfe man gehässig über Frauen reden und vielleicht noch mehr.

Ob diese kulturelle Eigenwelt des Männersports wirklich ihren angeblich so harmlosen Sexismus des Man-wird-wohl-noch-sagen-oder-grabschen-dürfen verteidigen kann, lässt sich trotz #MeToo leider keineswegs sicher verneinen. Von den „angeblichen Ereignissen, die jetzt fast zehn Jahre zurückliegen“ schwadroniert Ronaldos aktueller Klub, Juventus Turin, und gibt schon mal den Ton vor. Im Grunde wird die Rede vom „Locker room talk“ aufgegriffen, mit der US-Präsident Donald Trump üblen Sexismus bagatellisieren wollte. Trump nahm nicht ohne Grund eine Anleihe bei der Kultur des Männersports, um Unsagbares doch sagbar zu machen.

Ob die Vorwürfe an Cristiano Ronaldo berechtigt sind, kann die Sportöffentlichkeit nicht entscheiden. Was sie aber könnte, auch wenn es einen Bruch mit einer bestimmten Fußballkultur darstellt, ist, für einen respektvollen Umgang mit Kathryn Mayorga zu sorgen.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Martin Krauss
Jahrgang 1964, Mitarbeiter des taz-Sports schon seit 1989, beschäftigt sich vor allem mit Fußball, Boxen, Sportpolitik, -soziologie und -geschichte
Mehr zum Thema

5 Kommentare

 / 
  • Anscheinend haben viele die jeweiligen Artikel des Spiegels, entweder gar nicht oder nur im "Überflug Modus" gelesen"!?!



    Denn wie kann man sonst auf so extrem abweichende Darstellungen, von der dort geschilderten ursprünglichen Faktenlage, kommen!

  • Da hier nicht klar ist, wer Täter und wer Opfer ist, sollte man beiden Beteiligten Personen mit Respekt begegnen. Einseitig nur einer der beiden Beteiligten Parteien gegenüber Respekt zu fordern, kommt einer Vorverurteilung gleich. Für mich wäre die richtige Reihenfolge erst einen Strafprozess durchzuführen. Zivilrechtliche Schadensansprüche sollten erst nach einer Verurteilung in einem Strafprozess erfolgen. Wenn Frau Mayorga diese Reihenfolge einhalten würde, dann würde man ihr nicht vorhalten können, dass es ihr vorrangig ums Geld geht.

    • @vulkansturm:

      Stimme Ihnen vorbehaltlos zu, die Reihenfolge wäre wichtig und richtig.

  • Nun ja, da hängt sich Martin Krauss ganz schön rein. Mal völlig unabhängig davon, dass Männern vom Schlage Ronaldo so manches zuzutrauen ist, steht dem eine Frau gegenüber, die eine Anzeige damals nicht durchstehen wollte, wohl aber mit Anwalt das Geld, dass dieser - wofür? - rausgeschlagen hat, mitgenommen hat. Und zwar vor 10 Jahren.



    Jetzt steht Vergewaltigung im Raum. Nach allem, was man so liest, ist wohl ein ursprünglich einvernehmlicher Sex aus dem Ruder gelaufen. Um eine strafrechtliche Aufarbeitung ist es ihr damals wohl nicht wirklich gegangen. Geht's jetzt vielleicht wieder im Wesentlichen um Geld? Ihr Anwalt bringt sich schon einmal in Handlungsposition...



    Fragen über Fragen. Vergewaltigung ist kein Grund für eine zivilrechtliche Auseinandersetzung, sondern strafbar - und führt in den Knast. Mag so sein, wie Mayorga das darstellt; darüber, wie das dann zu bewerten wäre, müsste wohl ein Richter ziemlich lang nachdenken.



    Wenn ich Kommentator wäre: Ich würde mich zurückhaltender positionieren.

  • Kommentar entfernt. Bitte verfassen Sie sachliche Kommentare. Danke, die Moderation