Kommentar Chinas Filmdiva Fan Bingbing: Schauprozess im Internet
Fan Bingbing ist im Juli verschwunden und nun wieder aufgetaucht. Sie soll Steuern hinterzogen haben – jetzt statuiert die Partei an ihr ein Exempel.
F an Bingbing gilt als bestbezahlte Chinesin im Showgeschäft. Laut dem US-Magazin Forbes soll die 37-Jährige allein im Jahr 2016 umgerechnet 17 Millionen Dollar verdient haben. Doch die in Europa eher unbekannte Schauspielerin, die in ihrer Heimat beim Mikroblogging-Dienst Weibo rund 63 Millionen Follower zählt, sorgt in China jetzt auch abseits der Leinwand für Aufsehen.
Seit Juli war sie verschwunden, mutmaßlich in einem „Gästehaus“ der Polizei und Justiz eingesperrt. Kürzlich meldete die amtliche Nachrichtenagentur Xinhua,Fan müsse 883 Millionen Yuan (111 Millionen Euro) an Steuernachzahlungen und Strafe zahlen. Am Mittwoch zeigte sich die wieder aufgetauchte Fan reumütig auf Weibo: „Ohne die Partei und die gute Politik des Landes, ohne die liebevolle Aufmerksamkeit der Massen gäbe es keine Fan Bingbing.“
Fan soll Millionen mithilfe sogenannter „Yin-Yang-Verträge“ am Fiskus vorbeigeschleust haben. Dabei gibt es einen niedrig dotierten Vertrag fürs Finanzamt und einen zweiten, hoch dotierten, der nicht versteuert wird. Diese Praxis ist in Chinas Showgeschäft weitverbreitet. Doch die Behörden gingen erst dagegen vor, nachdem im Mai ein früherer Fernsehmoderator bei Weibo ausgepackt hatte. Sein Post wurde 38 Millionen Mal angeschaut, bevor er wegzensiert wurde.
Was sagt uns der Fall? Vielleicht gehen die Behörden zu Recht gegen Fan vor. In China, wo die Einkommensschere immer weiter auseinanderklafft, sind solche Maßnahmen zumindest sehr populär. Doch hat dies mit einem rechtsstaatlichen Verfahren nichts zu tun. Es ist ein übers Internet ausgetragener Schauprozess, der einschüchtern und vor ähnlichen Taten warnen soll.
Zugleich demonstriert er die Macht der Kommunistischen Partei, die schalten und walten kann, wie sie will, und damit auch zeigt, dass sie selbst vor dem Einfluss populärer Menschen wie Fan nicht zurückschreckt. Damit inszeniert sie sich selbst als „gerecht“. Mit Gerechtigkeit haben solch intransparente Verfahren aber nichts zu tun.
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