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Urteil des NRW-OberverwaltungsgerichtsBochum muss Sami A. zurückholen

Als islamistischer Gefährder wurde Sami A. abgeschoben – nun hat ein Gericht entschieden: Er muss zurückgeholt werden. Ob und wie das klappt, ist offen.

Alle Möglichkeiten, gegen eine Rückholung Sami A.'s vorzugehen, scheinen ausgeschöpft Foto: dpa

Münster dpa | Die Stadt Bochum muss nach einer Entscheidung des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts den abgeschobenen Islamisten Sami A. nach Deutschland zurückholen. Das teilte das Gericht am Mittwoch mit. Das OVG war in diesem Eilverfahren die letzte juristische Instanz. Der Stadt Bochum bleibt aber noch eine Verfassungsbeschwerde und damit der Gang nach Karlsruhe vor das Bundesverfassungsgericht – das hätte allerdings keine aufschiebende Wirkung für die Rückholung.

Wie schnell Sami A. nach Deutschland zurückkehren könnte, ist unklar. Zuletzt hatte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft in Tunesien betont, gegen den aus Deutschland abgeschobenen Gefährder werde ermittelt, und er müsse in Tunesien bleiben.

Der von den Sicherheitsbehörden als islamistischer Gefährder eingestufte Sami A. war am 13. Juli nach Tunesien abgeschoben worden. Dabei hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen eine Abschiebung einen Tag zuvor untersagt. Die Richter hatten Sorge, dass Sami A. in Tunesien gefoltert werden könnte. Dieser Beschluss wurde dem zuständigen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) aber erst am nächsten Tag zugestellt – als Sami A. bereits im Flugzeug nach Tunesien saß.

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen warf den zuständigen Behörden wegen der schnellen Abschiebung rechtswidriges Verhalten vor und ordnete an, der Staat müsse den Tunesier unverzüglich zurückholen. Dagegen wollte sich die Stadt Bochum nun vor dem OVG wehren – ohne Erfolg.

Ermittlungsverfahren wurde eingestellt

Sami A. lebte seit Jahren mit Frau und Kindern in Bochum. Er war 1997 zum Studium nach Deutschland gekommen. In einer früheren Entscheidung sah das OVG es als erwiesen an, dass er eine militärische Ausbildung in einem Lager der Al-Kaida in Afghanistan erhalten hatte und zeitweise zur Leibgarde von Terrorchef Osama bin Laden gehörte. Anschließend soll sich Sami A. in Deutschland als salafistischer Prediger betätigt haben.

Der Tunesier hat diese Vorwürfe stets bestritten, entsprechende Zeugenaussagen gegen ihn bezeichnet er als falsch. 2006 leitete die Bundesanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren ein, um zu klären, ob Sami A. Mitglied einer ausländischen Terrorgruppe war. Es wurde ein Jahr später eingestellt, weil sich der Tatverdacht nicht „mit der für eine Anklageerhebung erforderlichen hinreichenden Sicherheit“ erhärten lasse. Nach Angaben des Düsseldorfer Justizministeriums hat der Fall Sami A. allein zwischen 2006 und Juni 2018 schon 14 Mal Gerichte in Nordrhein-Westfalen beschäftigt.

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10 Kommentare

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  • Noch deutlicher kann man den Irrsinn und das Chaos in der Asylpolitik nicht mehr darstellen.Genau das ist die Situation, die die Menschen in diesem unserem Lande nicht mehr verstehen.

    • @finches:

      Dann haben die Menschen in diesem unseren Lande einen Crashkurs in Sachen Recht nötig.

  • Eon Schwank aus der Bananenrepublik Deutschland. Und der Steuerzahler darf bluten.

    • 8G
      83492 (Profil gelöscht)
      @Nicky Arnstein:

      Die eigentliche Macht im Staat mag es eben nicht, wenn nicht nach ihren Regeln gespielt wird. Und jetzt muss, wehret den Anfängen, der Verwaltung gezeigt werden, wer Herr im Haus ist.

      Und als Trost für Sie: es ist nicht klar, wie das Verfahren in der Sache entschieden wird:

      "Nicht behandelt wurde am Mittwoch die Frage, ob dem Abgeschobenen in Tunesien tatsächlich Folter oder unmenschliche Behandlung gedroht habe. Bei der Entscheidung über die Rückholung ging es lediglich um Kommunikation und Verhalten der Behörden (Aktenzeichen: 17 B 1029/18)."

      www.sueddeutsche.d...t-werden-1.4093967

    • @Nicky Arnstein:

      Klar - Aber wenn einer an Ihren SUV -



      Pinkelt - Schreiens besonders schrill!

      RECHTSSTAAT RECHTSSTAAT

      kurz - Herr - Wirf Hirn vom Himmel.



      Dank im Voraus.



      Normal.

      • @Lowandorder:

        Sie sind doch der erste dem der Rechtsstaat einen Dreck schert wenn jemand abgeschoben wird-

        • @Flauschi:

          & Däh! - mailtütenfrisch



          “Flauschi Niveau ist irgendwo

          FLAUSCHI: " Sie sind doch der erste dem der Rechtsstaat



          einen Dreck schert wenn jemand abgeschoben wird-"

          "FLAUSCHI ist bestimmt kein Pferd. Jetzt komme ich dahinter.







          Der Hilfspoet, der schärt das Schaf, und aus der Wolle spinnt er



          die schönsten Fäden, die es gibt und webt daraus Geschichten.



          Ach Pegasus, mein Brüderlein, komm hilf mir doch beim Dichten.



          Du Pferd mit Flügeln, flieg mit mir, denn wir sind mythologisch,



          und Kindergartenlyrik, die sei stets auch pädagogisch."



          (© by polyphem.os) “

          & so denn —;)



          Beschließe - mit Dank den - Reigen.



          &



          Mit leicht beredtem - Schweigen!;)

        • @Flauschi:

          Ups. Wie meinen?

          “Desch‘ isch under Ihrem Niveauoo!“



          Wie mein verfassungsrechtlicher Ziehvater zu sagen pflegte.

          unterm——



          'Eins von den dreizig Bieren war wohl schlecht - wa!‘

  • Was zu erwarten war!

    &



    “Fragen und Antworten zum Fall Sami A. aus Anlass des Beschlusses des OVG NRW vom 15. August 2018 - 17 B 1029/18 -



    15. August 2018 - (Auszug)

    “. 6. Hat das Oberverwaltungsgericht den asylrechtlichen Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 12. Juli 2018 - 7a L 1200/18.A – inhaltlich überprüft?

    Nein. Dieser Beschluss ist als asylrechtliche Entscheidung im Eilverfahren unanfecht­bar. Nur bei einer entsprechenden Entscheidung im Klageverfahren ist ein Rechtsmittel zum Oberverwaltungsgericht gegeben. Die Ausländerbehörde und das Oberverwaltungsgericht waren an die asylrechtlichen Entscheidungen ge­bunden: Die Feststellung des BAMF aus dem Jahr 2010, dass ein Abschiebungs­verbot besteht, wurde zwar durch den Bescheid des BAMF vom 20. Juni 2018 widerrufen. Aufgrund des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 12. Juli 2018 - 7a L 1200/18.A – war und ist dieser Widerruf aber zunächst nicht vollziehbar, d.h. es ist vom Fortbestehen eines Abschiebungsverbots aus­zugehen. Für die vom OVG nur zu beurteilende ausländerrechtliche Frage, ob Sami A. nach Deutschland zurückzuholen ist, kommt es allein darauf an, ob die Abschiebung selbst rechtswidrig war und dadurch ein andauernder rechtswidriger Zustand geschaffen worden ist, dessen Beseitigung tatsächlich und rechtlich möglich ist.…“

    (& Däh)



    “9. …ff

    www.ovg.nrw.de/beh...5_180815/index.php

    • @Lowandorder:

      ff - fin

      9. Sami A. wird von den deutschen Behörden als sogenannter Gefährder ein­gestuft. Welche Rolle spielte es für die Entscheidung, dass er nach Deutschland zurückzubringen ist?

      Dieser Umstand ist bei der Klärung der Frage der Rechtswidrigkeit der Abschiebung und nachfolgend der Folgenbeseitigung im Wege einer Rückholung unerheblich. Der Ausländerbehörde und den weiteren beteiligten Sicherheitsbe­hörden obliegt es, in Fortführung des – vor der rechtswidrigen Abschiebung durchgeführten – erforderlichen Sicherheitsmanagements Sami A. im Bundes­gebiet zu beobachten und zu kontrollieren.“

      unterm——-Wer bitte liest bei euch was*¿* - ihr tazis?



      &



      Schreibt dann soran - Schmarrn!;(



      Mit Verlaub - das ist ja erkennbar nicht nur - ne Lachnummer!



      Nö. Zeigt - Schlicht keine Ahnung nich!



      Normal! Liggers

      “Urteil des NRW-Oberverwaltungsgerichts



      Bochum muss Sami A. zurückholen…“



      &



      Ab in die Tonne. Woll.