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Schockbilder beim ZigarettenverkaufGruselfreie Kippen-Automaten

Rauchgegner wollten eine Entscheidung mit Signalwirkung, unterlagen aber vor Gericht: Nur Verpackungen müssen Warnhinweise und Schockbilder zeigen.

Tote, impotente oder kranke Menschen: Auf Schachteln Pflicht, auf Automaten aber nicht Foto: dpa

Tabakautomaten in Supermärkten müssen keine Schockbilder und Warnhinweise zeigen. Dies entschied jetzt das Landgericht München I und lehnte eine Klage des Verbands „Pro Rauchfrei“ ab.

Seit 2004 müssen Zigarettenhersteller auf die Verpackungen Warnhinweise drucken, etwa „Rauchen ist tödlich“. Seit Mai 2016 sind zusätzlich auch unterschiedliche Schockbilder obligatorisch, etwa das Foto einer Lungenoperation. Zusammen müssen Warnhinweise und Schockbilder den Großteil der Frontseite einer Verpackung bedecken.

Tabakhändler erhielten deshalb von den Herstellern „Produktkarten“ ohne derartige Warnhinweise, die sie im Regal vor die schlimm anzusehenden Zigarettenpackungen steckten. Nichtraucherverbände machten deshalb Druck, um diese Praxis zu verbieten. Tatsächlich änderte die Bundesregierung im Mai 2017 auf Druck des Bundesrats die Tabak­erzeugnis-Verordnung: Während es bisher hieß, Warnhinweise dürfen zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens nicht verdeckt werden, wurde nun präzisiert, dass dieses Verdeckungsverbot schon beim „Anbieten zum Verkauf“ gelte.

Zigarettenautomaten in Supermärkten zeigen aber nach wie vor oft nur die bloße Markenbezeichnung – ohne Warnhinweise. Der Verband „Pro Rauchfrei“ sah auch darin ein unzulässiges „Verdecken“ der Warnhinweise und Schockbilder. Er erhob daher eine Verbandsklage gegen den Betreiber von zwei Münchener Supermärkten. Hiermit wollte er ein bundesweites Signal senden.

Das Signal ging nun aber nach hinten los. Denn das Landgericht München I lehnte die Klage in vollem Umfang ab. Das Tabakerzeugnis-Gesetz regele nur die Gestaltung von „Packungen und Außenverpackungen“, nicht die Verkaufsmodalitäten, zum Beispiel in Tabakautomaten. Soweit in der konkretisierenden Verordnung auch die Gestaltung von Automaten geregelt werden sollte, war dies nicht von der Ermächtigung im Gesetz gedeckt und daher „unwirksam“ und „nichtig“. Die Unterlassungsklage des Verbands konnte deshalb nicht auf die Änderung von 2017 gestützt werden.

Daneben berief sich „Pro Rauchfrei“ noch auf das Verbot irreführender Werbung im „Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb“ (UWG). Die Warnhinweise würden den Kunden „vorenthalten“ oder jedenfalls zu spät zur Verfügung gestellt. Das Landgericht teilte zwar die Ansicht, dass es sich bei den Warnhinweisen um „wesentliche“ Informationen handele. Diese Hinweise bekomme der Kunde aber, sobald er am Automat auf die entsprechende Sortenwahltaste drückt und dann eine mit Hinweisen und Schockbildern versehene Packung ausgespuckt wird. Die endgültige Kaufentscheidung sei in diesem Moment noch nicht getroffen worden, so die Richter, sondern erst wenn die Packung an der Kasse zum Bezahlen vorgelegt wird. Die Informationen kämen also noch rechtzeitig.

Ähnlich wie das Landgericht München I hat im März bereits das Landgericht Berlin entschieden. (Az.: 17 HK O 17753/17)

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6 Kommentare

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  • Die staatliche Drogenpolitik ist so bigott, wo sind die Horrorbilder auf den Bierflaschen?



    Ist ja nicht so, dass Alkohol kein Nervengift wäre. Aber klar, Tradition, Kultur, das spült schon mal das Gehirn weich :D

  • Noch mehr Gruselbilder braucht man nicht. Ich glaube auch nicht dass diese schrecklichen Bilder auf den Zigarettenpackungen einen von dem Rauchen abhält.



    Außerdem wenn es auf Zigarettenpackungen diese häßlichen Bilder gibt, warum dann nicht auch auf Bierflaschen, Schnapsflaschen usw. Der Alkohol ist auch gesundheitsgefährdend. Die Autos die Menschen töten, die LKW die in der Stadt Radfahrer töten. Da hört und sieht man kein einziges Wort in der Öffentlichkeit. Ich denke dass das ganze eine große Ungerechtigkeit ist, auch wenn man mit den Bildern versucht damit der Gesundheit vorzubeugen.



    Ich denke dass man den Hebel fürs Nichtrauchen besser in der medizinischen Vorbeugung und Aufklärung ansetzen müsste.

  • Sehr gute Entscheidung! Warum soll ich als Nichtraucher gezwungen werden, diese Gruselbilder anzuschauen, jedesmal, wenn ich etwas in einem Supermarkt einkaufe.

    • 6G
      64662 (Profil gelöscht)
      @yohak yohak:

      Vielleicht weil Sie als Nichtraucher auch an den fast 80 Milliarden(!) Euro Kosten beteiligt sind, die der Tabakkonsum in Deutschland pro Jahr(!) verursacht und daher ein Interesse daran haben sollten, dass die Raucherquote sinkt? In den Niederlanden will Lidl in den nächsten Jahren den Tabakverkauf komplett einstellen. Und je mehr nichtrauchende Kunden sich in Deutschland über die Zumutungen durch die Abbildungen beschweren, desto eher werden auch hier die Asi-Schnuller aus dem Sortiment fliegen.

      • @64662 (Profil gelöscht):

        Und ich zahle auch für die Trinker, Dicken etc. pack ich beim Rewe den Leuten dann die 10 Pfund totes Tier wieder aus dem Einkaufswagen und schreib ans Wasserhäuschen Mörder?

        • 6G
          64662 (Profil gelöscht)
          @Sven Günther:

          Sagt Ihnen der Begriff "Whataboutism" etwas? Gegen Übergewicht kann man leider nichts unternehmen. Wegen der Klimaerwärmung!



          Beim Blick in viele Leserkommentare zum Thema Tabak sollte man wissen, dass Deutschland bei der Tabakkontrolle unter europäischen 35 Staaten nur einen jämmerlichen vorletzten Platz belegt. So etwas bleibt eben nicht ohne Einfluss auf die Psyche so mancher Schreiber.