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Kommentar Streikverbot für BeamteLieber unkündbar

Christian Rath
Kommentar von Christian Rath

Der Streit um das Streikrecht für Beamte wird überschätzt. Ein Großteil der Betroffenen legt gar keinen Wert darauf.

Urteile des Verfassungsgerichts zur Besoldung wurden zuletzt nur mit dem Minimum umgesetzt Foto: dpa

D ie Entscheidung der Richter kam nicht überraschend. Schon nach der mündlichen Verhandlung im Januar war klar, dass das Bundesverfassungsgericht am Streikverbot für Beamte festhalten werde – und so kam es dann auch. Bewegung wird es in dieser Frage erst dann geben, wenn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte an seiner gewerkschaftsfreundlichen Linie festhält.

Dabei hatten die Karlsruher Richter durchaus Verständnis dafür, dass sich die Beamtinnen und Beamten mehr Gehör und Druckmittel verschaffen wollen. Karlsruher Urteile zur Beamtenbesoldung wurden zuletzt immer nur mit dem Minimum umgesetzt. Die Klage der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft GEW hatte in Karlsruhe aber keine Chance, weil die Richter an einem einheitlichen Status für alle Beamten festhalten wollen.

Dass Polizistinnen und Polizisten nicht streiken können, ist einsichtig, und Gegenteiliges fordert auch niemand. Doch wenn diejenigen, „die den Kopf hinhalten“, so eine Verfassungsrichterin, nicht streiken dürfen, warum sollen dann andere Beamte sich zusätzliche Vorteile erkämpfen können?

Der Streit um das Streikrecht für Beamte wird aber auch überschätzt. Ein Großteil der Beamten will überhaupt kein Streikrecht. Das gilt nicht nur für die eher konservativen Verbände wie den Deutschen Beamtenbund. Auch viele GEW-Mitglieder waren von der Initiative ihrer Gewerkschaft nicht gerade begeistert. Denn letztlich sind sie dann doch lieber unkündbare Beamte mit günstigen Pensionsregeln, als dass sie streiken dürfen. Natürlich kann man sich auch Beamte mit Streikrecht vorstellen, politisch realistisch ist ein „best of both worlds“ aber nicht.

Im Übrigen hat man im Bundesland Sachsen gesehen, dass ein Streikrecht für Lehrer auch keine (im Vergleich zu anderen Bundesländern) besseren Arbeitsbedingungen bringt: In Sachsen sind fast alle Lehrer Angestellte. Sie hätten also durchaus streiken können, taten es aber nicht, von ein paar kurzen Warnstreiks abgesehen. Das befürchtete Chaos blieb also aus – das Paradies aber auch.

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Christian Rath
Rechtspolitischer Korrespondent
Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).
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6 Kommentare

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  • Philipp Dehne , Autor*in ,

    Ich bin selbst angestellter Lehrer in Berlin, und ich halte das Urteil für falsch.

     

    Natürlich genießen Beamte starke Privilegien, und natürlich nervt es mich, dass verbeamtete KollegInnen für die gleiche Arbeit mehr verdienen als ich.

    Persönlich bin ich der Meinung, dass LehrerInnen nicht verbeamtet werden, sondern in Zukunft 'lediglich' angestellt sein sollten.

    Aber um all diese Fragen geht es in dem Urteil eigentlich nicht.

     

    Mir fehlt hier ein ganz anderer Punkt. Durch ein Streikrecht aller LehrerInnen hätten wir eine viel größere Verhandlungsmacht. Und diese kann man gesellschaftlich gewinnbringend einsetzen:

    Im Artikel heißt es fälschlicherweise, dass das Streikecht LehrerInnen nichts bringt, aber in Berlin haben wir erstreikt, dass GrundschullehrerInnen demnächst endlich das gleiche verdienen wie OberschullehrerInnen (wie ich), also zumindest alle Angestellten erst mal den gleichen Lohn für die gleiche Arbeit bekommen.

    Aber vor allem möchte ich für bessere Arbeitsbedingungen streiken. Welche Zustände und Arbeitsbedingungen teilweise an Schulen herrschen, ist für unsere Gesellschaft nicht hinnehmbar und mit Blick auf die Zukunft sehr bedenklich.

     

    Streik kann dazu dienen, Schule zu verbessern.

    • @Philipp Dehne:

      Korrekt.

       

      Cum grano salis - werden hier derart die Bruchzonen unserer Gesellschaft verhandelt. Zum Grausen.

      &

      Zwar derart - spätestens seit der Wende

      Gegen die Arbeitnehmerrechte im Allgemeinen & die Koalitionsfreiheit im Besonderen! & SPezialDemokraten volle Lotte dabei. Von den asiGrünen mal ganz ab! Gellewelle.

      &

      Es ist ja dabei nicht nur - wie hier - der Herr Rath - der sich durch ein atemberaubendes Problembewußtsein hervortut - wa!

      Schonn - Aber klar - im Minusbereich!

       

      Aber so ist das halt. Wenn frauman irgendwas zum Broterwerb studiert!

      Aber von der realen Arbeitswelt!

      Deren sozialer & rechtlicher Wirklichkeit - Null Checkung hat!

      &

      Dann kommt halt so unbedarftes Trallafitti-Zeugs wie hier bei raus!

      Um es mal wohlwollend auszudrücken!

      Newahr.

       

      Ende des Vorstehenden

  • Jau. Der GEW via taz zu Hofe -

    Ins Stammbuch zu Art 9 GG dann noch dies!

     

    ”Lieber unkündbar

    Der Streit um das Streikrecht für Beamte wird überschätzt. Ein Großteil der Betroffenen legt gar keinen Wert darauf.“

     

    Dazu mailtütenfrisch der Hohn ~>

     

    ”" Vier Lehrer wollen vor dem Bundesverfassungsgericht das Streikverbot für Beamte aufweichen. Doch die Verfassungsrichter folgen ihrer Argumentation nicht."

     

    Ein Ochsimoron?“

    &

    " Ein Großteil der Betroffenen legt gar keinen Wert darauf. .."

     

    Verständlich. Streiken? Das ist doch viel zu anstrengend.“

     

    kurz - Ihr GEWler - it‘s Journailleisem -

    Stupid!

    &

    Nö. Nicht nur SPezialDemokraten

    Mittels friendly fire euch verraten!

    Eifelelses Tarifeinheitsgesetz -

    Ist halt noch nicht das Wort zuletzt!

    Schon der ging Art 9 Koalitionsfreiheit!

    Nu. Ganz entschieden - Viel zu weit!

     

    unterm——>

    //http://www.wn.de/Welt/Wirtschaft/2017/01/2674062-Gewerkschaften-klage-Nahles-Tarifeinheitsgesetz-hat-mit-Streiks-nichts-zu-tun

    &

    //http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/arbeitgeber-begruessen-gesetzentwurf-von-andrea-nahles-13234041.html

    ”Arbeitsministerin Andrea Nahles will die Macht der Berufsgewerkschaften einschränken. Die Unternehmer begrüßen den Vorschlag. Ein Kritiker glaubt, dass das Gesetz vor dem Verfassungsgericht scheitert.“

     

    Ja wie? Aber gepfiffen! Aber Hallo! https://www.welt.de/wirtschaft/article166517523/Tarifeinheitsgesetz-von-Nahles-weitgehend-mit-Grundgesetz-vereinbar.html

     

    kurz - Jau & das Linke Portal de e-taz

    Schubidubidu - spielt friendly dazu!

    ”Und rechts zwo drei vier - Genosse! Begreif auch du! - Dess - zwei drei!

    Geht uns alles - Doch am Arsch vorbei!

    Zwo - drei vier! & Braaaaaatzz!“

     

    Jau - Klaus Theweleit* hat‘s früh erkannt

    Die Diekmannisierung der taz & die ist längst zur VerDöpfnerung** mutiert!

    Klar. “Friede sei mit euch.“

     

    Erbärmlich!

     

    * //http://www.taz.de/!5037365/

    Passend zur WM

    &

    ** //http://www.taz.de/!5400293/

    Zu - Allianzen taz LÜGT - denkbar!

    Form beliebig! Woll.

  • Arme Beamtinnen. Denen geht es sooo schlecht.

    Das Monatsgehalt liegt bei A15 etwa netto 800-1000 Euro über dem Gehalt eines gleich eingestuften Angestellten (E15), und das ein Leben lang.

    Ein Beamter, der keinen Bock mehr hat, macht einen auf Depression oder Tinnitus und bekommt 100% Lohnfortzahlung, egal wie lange er krank feiert.

    Das durchschnittliche Alterseinkommen eines pensionierten Beamten liegt fast doppelt so hoch wie das eines Rentners. Während die Standardrente seit Mitte der 90er Jahre um elf Prozent gestiegen ist, sind es bei den Pensionen fast 33 Prozent. Bei Rentnern wird das lebenslange Durchschnittseinkommen zur Berechnung herangezogen. Die Pension hingegen bemisst sich nach den letzten drei Berufsjahren, also der letzten, höchsten Gehaltsstufe. Beamte müssen zwar ihre volle Pension versteuern, sie erhalten aber einen Versorgungsfreibetrag, wodurch ihre Steuerlast sinkt. Sie erhalten erst 50%, dann 70% Beihilfe. Und und und. Arme, arme Beamte.

  • Na Servus & Sorry Herr Rath!

     

    ”. Das Grundrecht auf Koalitionsfreiheit finde eine Schranke in den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums, sagte der Präsident des Gerichts, Andreas Voßkuhle, bei der Urteilsverkündung in Karlsruhe. Einer dieser Grundsätze sei das Streikverbot.

    „Ein Streikrecht für Beamte löste eine Kettenreaktion in Bezug auf die Ausgestaltung des Beamtenverhältnisses aus und zöge fundamentale Grundsätze des Berufsbeamtentums in Mitleidenschaft“, sagte er.“

     

    Ja - So sprach schon Ziehvater Peter Lerche!

    Lassemer doch im Dorf die Kerche!

    Der wiederum - ja ja - gell da stauns‘!

    Ist ein Gewächs des schlimmen Theodor Maunz!*

    & Däh! ~>

    ”Die Europäische Menschenrechtskonvention steht im Widerspruch zu einigen der Grundsätze des Berufsbeamtentums. So erlaubt die EMRK Ausnahmen von der Koalitionsfreiheit und dem damit verbundenen Streikrecht nur für hoheitlich tätige Personen, Polizei und Militär, nicht aber für andere Beamte. Der gleiche Grundsatz gilt für Einschränkungen der politischen Betätigung und der Meinungsfreiheit. Das Bundesverwaltungsgericht hat Anfang 2014 entschieden, dass der Gesetzgeber diesen Konflikt auflösen muss und das Streikverbot nur noch für eine Übergangszeit hinzunehmen ist.“ https://de.wikipedia...rufsbeamtentums

    & dazu ~> klar FrozenThomas de Misère!;)((

    ”… hatte dabei das besondere Treue- und Fürsorgeverhältnis zwischen Staat und Beamten betont und davor gewarnt, zwischen hoheitlich und nicht hoheitlich tätigen Beamten zu unterscheiden.“

     

    kurz - Dazu hätte frauman doch leicht verstört!

    Von Vossibär & Co. - Näheres - ja gar Erhellendes gehört!

    &

    Herr Rath - nich auf Draht!

     

    unterm——>

    ”… „Maunz/Dürig/Herzog/Scholz“ ein Standardwerk zum Grundgesetz - …bayerischer Kultusminister. Nach Bekanntwerden seiner NS-Vergangenheit trat er… zurück und publizierte bis zu seinem Tod u. a. anonym in der National-Zeitung.“ https://de.wikipedia...i/Theodor_Maunz

    &

    Fellowtraveller - ”Kieler Schule“ https://de.wikipedia...i/Kieler_Schule

    • @Lowandorder:

      btw & nochens

       

      ”Doch wenn diejenigen, „die den Kopf hinhalten“, so eine Verfassungsrichterin, nicht streiken dürfen, warum sollen dann andere Beamte sich zusätzliche Vorteile erkämpfen können?…“

       

      Nicht nur dazu ist bezeichnend!

      Wie affirmativ-kritiklos kommentiert wird!

      Das Trittbrettfahrerargument im öffentlichen Dienst - ist so alt seit BRD aF - wie blöd - Wer da denn den Kopf hinhält!

      Noch immer haben ÖTV (Klunker - rember;)( - usw ”Vorteile“ Erhöhungen etc erkämpft & sind diese für die Beamtenschaft sodann umgesetzt worden!

      &

      Von KA & Ihnen kann verlangt werden.

      Sich mit der EMRK & der Auffassung des BVerwGs auseinander zu setzen!

      Statt - die letztlich reaktionäre - ”war in Deutschland!!(ja) - schon immerso“

      & unbeleckte Meinung des exIM - ideen&phantasielos - doch doch.

      Nachzuplappern! & dreist ~> ”will ja keiner!“ Dess. Gilt doch vorher noch für all&jedes Sesselpuperreförmchen!;)(

       

      kurz - Hofberichterstattung vom - sorry Einfältigsten!