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Prozess wegen WahlbetrugsLinke-Kommunalpolitiker vor Gericht

Vier Kommunalpolitiker der Linken stehen vor Gericht, weil sie die Wahl zum Stadtrat manipuliert haben sollen, indem sie Wahlscheine für Migranten selbst ausfüllten.

Und wer hat das Kreuzchen gemacht? Briefwahlunterlagen bei der Kommunalwahl 2016 Foto: dpa

OSNABRÜCK taz | Vor dem Landgericht Osnabrück hat am Montag der Prozess wegen Wahlbetrugs gegen vier Quakenbrücker Linken-Politiker begonnen. Angeklagt ist außerdem ein Sohn eines der Stadträte. Ihnen wird vorgeworfen, die Kommunalwahl 2016 in der niedersächsischen Stadt manipuliert zu haben.

Die Angeklagten Andreas M., Bairam C., Niazi C., Tourgkai I. und Amet N. sollen vor der Kommunalwahl gezielt Migranten zu Hause besucht und dazu aufgefordert haben, Briefwahlunterlagen anzufordern. Die Formulare, darunter eidesstattliche Versicherungen, sollen sie teilweise selbst ausgefüllt und die Unterschriften durch „unleserliche Kringel“ gefälscht haben, heißt es in der Anklageschrift.

Die Wahlberechtigten waren teilweise Analphabeten oder verstanden kein Deutsch. Auch die Wahlscheine selbst sollen die Angeklagten ausgefüllt und an die Samtgemeinde geschickt haben. In einem Fall wusste eine betroffene Frau offenbar gar nicht, dass sie angeblich schon gewählt hatte – sie erschien am Wahltag im Wahllokal und wurde wieder nach Hause geschickt, weil ihre Stimme schon per Briefwahl eingegangen war.

Aufgefallen war der Wahlbetrug wegen des ungewöhnlich guten Ergebnisses für Die Linke vor allem bei der Briefwahl in zwei Wahlbezirken in der Quakenbrücker Neustadt mit vielen Migranten.

Die Linke war plötzlich drittstärkste Kraft

Bei einem Landesdurchschnitt von 3,5 Prozent erreichte die Partei hier 21,6 Prozent und wurde drittstärkste Kraft nach CDU und SPD. Einige der Kandidaten sollen dabei fast ausschließlich Briefwahlstimmen erhalten haben. Die Wahl wurde wiederholt. Dabei verlor die Linke von den ursprünglich sieben Sitzen im Stadtrat zwei. Während einer der Angeklagten aufgrund der Stimmverluste sein Mandat verlor, sitzen drei von ihnen weiterhin im Quakenbrücker Stadtrat.

Äußern wollten sich die Angeklagten, von denen einige einer Dolmetscherin bedürfen, zu den Tatvorwürfen nicht. Ihre AnwältInnen zweifelten jedoch die Zuständigkeit der Großen Strafkammer am Osnabrücker Landgericht an. Ihrer Ansicht nach müsste der Fall vor dem Amtsgericht Bersenbrück verhandelt werden, da die Taten nicht gemeinschaftlich geplant und begangen worden seien. Es sei daher ein Strafmaß von unter vier Jahren Haft zu erwarten, das auch das Amtsgericht verhängen könnte.

Staatsanwältin Wiebke Warnking begründete hingegen die Anklageerhebung vor dem Landgericht mit dem Umfang des Wahlbetrugs und der Bedeutung der Strafsache. Der Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt.

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1 Kommentar

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  • 8G
    82741 (Profil gelöscht)

    Ja, ja, die SED-Gene.