: Trotz UNO: Weiter Bomben auf die Ghouta
Ungeachtet einer Resolution des Sicherheitsrates über eine Waffenruhe bombardiert die syrische Luftwaffe wieder, Kämpfe halten an. Sogar von einer Bodenoffensive ist die Rede
Von Andreas Zumach, Genf
Die UNO-Resolution mit der Aufforderung zu einer „30 Tage langen humanitären Waffenruhe in Syrien ohne Verzögerung“, die der Sicherheitsrat in New York am Samstagnachmittag nach mehrtägigen Debatten einstimmig verabschiedet hat, ist auf dem Schlachtfeld zunächst ohne Wirkung geblieben. Der Krieg zwischen syrischen Regierungsstreitkräften und Rebellengruppen um die Region Ost-Ghouta bei Damaskus ging nach Verabschiedung der Resolution am Wochenende ebenso weiter wie der Krieg der türkischen Armee gegen die Kurden in der Stadt Afrin.
Durch Bombardements der syrischen Luftwaffe seien am Samstag mindestens 22 Zivilisten getötet worden, teilte die Syrische Beobachtungsstelle für Menschenrechte in London mit. Am Sonntagmorgen habe die Luftwaffe zwei Angriffe auf Randbezirke von Duma, der größten Stadt in der Ost-Ghouta geflogen. Die Angaben der Beobachtungsstelle, die ihre Informationen von einem Netzwerk von Aktivisten in Syrien bezieht, sind in der Regel nicht überprüfbar. In diesem Fall aber bezeugte ein in Duma weilender Korrespondent der französischen Nachrichtenagentur AFP die Bombardements.
Laut einem Bericht eines im türkischen Gaziantep stationierten Korrespondenten des Fernsehsender Al-Dschasira begannen syrische Bodentruppen und Luftstreitkräfte nur wenige Stunden nach Verabschiedung der UNO-Resolution eine Offensive gegen mehrere bislang noch von Rebellen gehaltene Positionen in der Ost-Ghouta mit dem Ziel, diese Positionen „zu stürmen“. Eine offizielle Bestätigung gab es zunächst nicht.
Die staatliche syrische Nachrichtenagentur Sana meldete, am Samstag hätten Rebellen aus der Ost-Ghouta mehr als 40 Artilleriegeschosse auf Wohngebiete in Damaskus abgefeuert. Dabei seien mindestens sieben Zivilisten getötet worden.
Mit der vom Sicherheitsrat geforderten Waffenruhe soll die humanitäre Versorgung der Menschen in der Ost-Ghouta und anderen umkämpften oder belagerten Orten sowie die Evakuierung von Zivilisten ermöglicht werden. Der Anfang vergangener Woche von Kuwait und Schweden vorgelegte Entwurf für die UNO-Resolution sah den Beginn der Waffenruhe für „sofort“ nach dem Beschluss des Sicherheitsrates vor.
Diese Formulierung scheiterte ebenso an der Drohung Russlands mit einem Veto wie die Kompromissformulierung „innerhalb von 72 Stunden nach dem Ratsbeschluss“. Die schließlich verabschiedete Formulierung „ohne Verzögerung“ lässt mehr Spielraum.
Zudem fordert die Resolution zwar eine Waffenruhe für ganz Syrien, erlaubt aber zugleich weiterhin die Bekämpfung von drei namentlich genannten Terrororganisation: „Islamischer Staat“ (IS), al-Qaida und al-Nusra. Mit dieser Ausnahme rechtfertigten Vertreter der Regierungen Russlands, Syriens und des Iran am Wochenende die Fortsetzung der Angriffe auf die Ost-Ghouta. Die Angriffe richten sich auch gegen islamistische Milizen, die nach Auffassung der drei Regierungen Verbindungen zu einer der genannten Terrorgruppen haben.
Zwei dieser Milizen – Dschaisch al-Islam und Failak al-Rahman – kündigten am Sonntag zwar an, sie wollten sich an die Resolution des Sicherheitsrates halten; zugleich behielten sie sich aber „das Recht vor, die Zivilisten in der Ost-Ghouta gegen neue Angriffe der syrischen Streitkräfte zu verteidigen“. Die türkische Regierung begrüßte die UNO-Resolution zwar, erklärte aber ebenfalls, sie werde den Krieg gegen die „terroristische“ Kurdenmiliz YPG in Nordsyrien fortsetzen – obwohl die YPG in der UNO-Resolution nicht erwähnt wird.
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