Prozess Bremen vs. Deutsche Fußball-Liga: DFL streitet ab, Fußball zu veranstalten
Die DFL lehnt es auch in zweiter Instanz ab, Gebühren zu zahlen, die die Stadt Bremen für aufwändige Polizeieinsätze bei Spielen erhoben hat.
Im ersten Urteil aus dem Mai 2017 erklärte das Verwaltungsgericht einen entsprechenden Gebührenbescheid als ungültig und gab zunächst der DFL Recht, da nicht verständlich sei, warum der Gebührenbescheid über 425.718,11 Euro formal nur der DFL, nicht jedoch dem Klub Werder Bremen zugestellt worden sei.
Allerdings äußerte sich das Gericht damals nicht dazu, ob es grundsätzlich zulässig sei, für große Polizeieinsätze Gebühren vom Veranstalter zu verlangen. Gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts hatte die Stadt durch Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) Berufung eingelegt. Beide Parteien kündigten an, sich notfalls durch alle Instanzen zu klagen.
Über sechs Stunden lang stritten nun beide Parteien vor dem Oberverwaltungsgericht, das nun auch erstmals die Verfassungskonformität des Gesetzes und der Gebühr generell beurteilen wollte. Auch weil das bremische Gesetz viele rechtlich vage Begriffe wie „erfahrungsgemäße erwartbare Gewalthandlungen“ enthielt, zog sich die Verhandlung bis in die späten Nachmittagsstunden.
Teilweise nahm die Verhandlung absurde Züge an, als die DFL trotz jährlicher Rekordgewinne – zuletzt in Höhe von über einer Milliarde Euro – proklamierte, nicht Veranstalter und Profiteur von Bundesligaspielen zu sein. O-Ton: „Wir organisieren nicht die Bundesliga – wir machen nur Ort und Uhrzeit.“ Frage der Gegenseite: „Aber die Medienerlöse ziehen sie ein?“ – „Nein, das macht der DFL e. V.“, so ihr Anwalt, „nicht etwa die DFL GmbH.“
2014 hat Bremen ein Gesetz erlassen, das es ermöglicht, für ausufernde Polizeieinsätze bei kommerziellen Großveranstaltungen mit mehr als 5.000 Menschen Gebühren zu kassieren.
Fußballspiele mit hohem Risiko, sogenannte Rotspiele mit gewaltbereiten Fans, waren dabei Ziel des Gesetzes.
Die Deutsche Fußball-Liga (DFL) und die Stadt streiten seither um die Gültigkeit und Höhe der vor allem bei Nordderbys erhobenen Gebührenbescheide zwischen 200.000 und 500.000 Euro.
Beim Prozess geht es darum, ob das Interesse des Veranstalters dem öffentlichen Sicherheitsinteresse entgegensteht.
Zudem stritt der Bundesligaverband ab, als DFL GmbH überhaupt in einem großen Umfang von der Durchführung von Bundesligapartien zu profitieren – weil ein Großteil der Ticket- und Sponsoringeinnahmen bei den Vereinen bleibe.
Die Anwälte der DFL argumentierten grundsätzlich, dass die Veranstalter eines Bundesligaspiels nur für die Sicherheit im Stadion verantwortlich sein könnten. Zumal formal überhaupt nicht die DFL, sondern in diesem Fall Werder Bremen Veranstalter genannt werden müsse. Die DFL GmbH sei nur für Ansetzungen, das Marketing und die TV-Vermarktung – nicht jedoch für die Durchführung von Bundesligapartien verantwortlich. Um das feststellen zu lassen, stellte die DFL einen Beweisantrag.
Wenn überhaupt, dann dürfen Veranstalter aus Sicht der DFL nur für Sicherheitskosten im unmittelbaren „Pflichtkreis“ in Anspruch genommen werden, also bei Polizeieinsätzen im Fußballstadion selbst und nicht in dessen Umfeld. Dort trügen die Vereine ja bereits die Sicherheitskosten für den Ordnerdienst und Weiteres. Aber eine Zuständigkeit der Veranstalter für eine Gefährdungslage fünf Kilometer entfernt im Stadtgewimmel sei nicht klar zu bestimmen.
Bremen argumentierte, vertreten vom Rechtsprofessor Joachim Wieland und Innensenator Mäurer, dass ein Mehraufwand für die Sicherheitskosten in diesem Fall ein kommerzieller Sondervorteil für die DFL sei, die sämtliche Nordderbys nur bei einem Einsatz von bis zu 1.000 PolizistInnen sicher durchführen könne. Man könnte das Spiel bei einer Gefährdungslage ja auch verlegen oder absagen, was für die DFL nicht infrage komme, weil dadurch die Attraktivität ihres Produkts sinke. Daran ändere auch nichts, dass die Fußball-Liga ihre Milliardeneinnahmen auf die Bundesligavereine umlege. Zumal die DFL alles regele, was im Bundesligafußball Relevanz habe: Marketing, Spielregeln, Durchführungsbestimmungen, Nebenveranstaltungen.
Ulrich Mäurer, der immer wieder versuchte, den Streit praxisnah herunterzubrechen, sagte: „Der Steuerzahler zahlt immer noch das Gros der Kosten für Polizeieinsätze.“ Nur bei unverhältnismäßig großen Polizeieinsätzen erhebe der Senat Gebühren. In jüngerer Zeit sei das nur bei Spielen gegen den HSV der Fall gewesen.
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