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die drei fragezeichen„Nach wie vor gehören die Schuhe nicht auf die Sitzpolster“

Läuft bei der BVG Foto: Adidas Originals/BVG

Die BVG bringt einen Turnschuh mit dem Design der U-Bahn-Sitze heraus – er gilt außerdem als Jahresticket

taz: Frau Reetz, gehen die Kontrolleure zukünftig auf die Knie, um die Fahrkarten zu checken?

Petra Reetz: Nein. Die schauen einfach auf die Schuhe und wissen sofort Bescheid. Auch der Kunde muss sich jetzt weder zum Ballettunterricht anmelden noch einen Handstand machen, wenn er nach seiner Fahrkarte gefragt wird. Die Sneaker sehen eindeutig aus und sind leicht zu erkennen. Die kann man nicht einfach nachmachen. Es gibt genug Kennzeichen dafür, dass es sich um das Original handelt. Zum Beispiel ist das gelbe BVG-Herz an der Seite eingewebt und auch die Farben sind kräftig – unsere Mitarbeiter erkennen den Schuh also von weitem, auch wenn er mal dreckig ist.

Die Sneaker haben dasselbe Design wie die Sitze. Darf ich die Füße dann also auf dem Sitz ablegen?

Nein, und das sage ich ausdrücklich: Auch wenn es gut passt, nach wie vor gehören die Schuhe nicht auf die Sitzpolster. Da bekommen Sie trotz BVG-Sneaker Ärger.

Was mache ich bei Schnee oder bei Matsch und Minusgraden, wenn ich eigentlich lieber meine Winterschuhe anlassen will?

Dann kaufen Sie sich eine Fahrkarte. Sie müssen die Sneaker auf jeden Fall anziehen, bevor Sie in die U-Bahn steigen. Sie können sie nicht auf dem Arm haben, nicht in einem Schuhkarton bei sich tragen oder irgendwie eine Lasche rauslösen und die dann in die Tasche stecken. Das ist ja der Gag daran – Sie müssen den Schuh tatsächlich tragen. Auch wenn es im Sommer dreißig Grad hat! Allerdings gibt es nur 500 Paar, das ist nicht so wahnsinnig viel. Sie können sich die Schuhe also auch einfach kaufen, in Seidenpapier einwickeln und auf eine Wertsteigerung warten. Interview: Raphaela Rehwald

Petra Reetz leitet die Pressestelle der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)

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