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Leichen bleiben unterm Fernsehturm

Urteil Das Gericht entschied am Mittwoch zugunsten des Menschen Museums. Die Ausstellung muss aber umgebaut werden

Ein Herz liegt auf dem Richtertisch, direkt vor dem Vorsitzenden Richter. Im Inneren befindet sich ein transparenter Anhänger, der das Herz als das von Frau F. ausweist. Wieder einmal befasst sich das Berliner Verwaltungsgericht mit menschlichen Leichen, die nach einem vom Anatom Gunter von Hagens in den Siebzigern entwickelten Verfahren konserviert wurden. Das Bezirksamt Mitte hatte darauf beharrt, dass sie unter das Bestattungsgesetz fallen und nicht im Menschen Museum unterm Fernsehturm ausgestellt werden dürfen. Das Gericht entschied am Mittwoch nun zumindest teilweise zugunsten des Museums.

Der Rechtsstreit um die 2015 eröffnete Ausstellung währt schon gut drei Jahre und dürfte auch mit der neuesten Entscheidung nicht abgeschlossen sein: Danach verstoße die Ausstellung nicht gegen das Bestattungsverbot, wenn für jedes Exponat eine Einwilligungserklärung des Körperspenders vorliegt. So hat das Berliner Verwaltungsgericht bereits zum zweiten Mal zugunsten der Ausstellungsmacher entschieden.

Im Dezember 2014 urteilte es, dass die ausgestellten Exponate als Anatomieleichen zu betrachten seien, die der Gesetzgeber vom Bestattungsgesetz ausgenommen hat. Diese Entscheidung wurde vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Bran­denburg ein Jahr später mit der Begründung gekippt, dass es sich bei der Art & Sciences GmbH, der damaligen Betreiberin des Menschen Museums, nicht um ein anatomisches Institut handelt und dass die Ausstellungsmacher nicht nachweisen könnten, welcher Spender zu welchem Exponat verarbeitet wurde. Die Ausstellungsmacher reagierten auf die Kritik: Träger des Museums ist nun das „Institut für Plastination“. Außerdem ersetzten sie sämtliche Teilkörperplastinate durch solche, deren Herkunft sie eindeutig belegen können. Bei den höchst aufwendig hergestellten Ganzkörperplastinaten konnten bislang nur drei ersetzt werden. Zeitgleich rettete sich das Menschen Museum mit diversen rechtlichen Mitteln vor der Schließung, die das Bezirks­amt wiederkehrend verlangte.

Mit dem Urteil des Gerichts haben die Museumsbetreiber um Gunter von Hagens nun eine Verschnaufpause bekommen. Die vom Gericht monierten zehn Ganzkörperexponate, für die eine ausreichende Einwilligungserklärung des Körperspenders nicht vorliegt, dürfen allerdings nicht mehr gezeigt werden. Uta Eisenhardt

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