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Inhaftierte nach dem G20-GipfelHamburg macht Gefangene

51 Personen sitzen wegen der Krawalle beim Gipfel in U-Haft. Den meisten wird Körperverletzung vorgeworfen, einem sogar Mordversuch.

Nicht schön: die GeSa in Hamburg Foto: dpa

Hamburg taz Nicht alle zum G20-Gipfel nach Hamburg gereisten Demonstrant*innen haben es nach Ende des Gipfels wieder nach Hause geschafft. 51 Menschen sitzen stattdessen in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft hatte gegen 85 Menschen Haftbefehle beantragt.

In einigen Fällen, in denen die Richter*innen anders entschieden, will die Staatsanwaltschaft Beschwerde einlegen. Den Festgenommenen wirft sie schweren Landfriedensbruch, gefährliche Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Sachbeschädigung vor.

Die mutmaßlichen Täter*in­nen kommen überwiegend aus Deutschland: 28 der 51 Inhaftierten sind Deutsche, gleich danach kommen Italiener*innen und Französ*innen. Die restlichen kommen aus Spanien, Russland, den Niederlanden, der Schweiz und Österreich.

Der mit Abstand schwerste Tatvorwurf richtet sich aber gegen einen Deutschen: Einem 27-Jährigen wird neben gefährlicher Körperverletzung und gefährlichem Eingriff in den Luftverkehr versuchter Mord vorgeworfen. Er soll am Donnerstagabend mit einem Laserpointer aus einem Dachfenster den über ihm kreisenden Polizeihubschrauber angeleuchtet und so dessen Piloten geblendet haben. Einen möglichen Absturz des Hubschraubers soll er dabei in Kauf genommen haben.

Bei den weniger schweren Delikten handelt es sich hauptsächlich um Flaschen- und Steinwürfe, in Einzelfällen auch das Werfen von Molotowcocktails, sagte die Sprecherin der Hamburger Staatsanwaltschaft Nana Frombach. Es dürfte jedoch schwierig werden, Einzelpersonen nachzuweisen, dass genau sie es waren, die in der unübersichtlichen Menge aufgebrachter Demonstrant*innen und herumstehender Passant*innen Steine oder Flaschen geworfen haben. Während der Ausschreitungen im Schanzenviertel vergangenes Wochenende herrschte allgemeines Chaos.

Mindestens sechs Monate Gefängnis

Wer dennoch wegen gefährlicher oder versuchter gefährlicher Körperverletzung aufgrund eines Stein- oder Flaschenwurfs verurteilt wird, muss mit mindestens sechs Monaten Gefängnis rechnen. Theoretisch drohen dafür bis zu zehn Jahre Freiheitsentzug.

Der Anwaltliche Notdienst hatte am Montag Bilanz der Gipfeltage gezogen und sowohl das Vorgehen der Polizei als auch die Umstände in der eigens für Gipfelgegner*innen eingerichteten Gefangenensammelstelle (GeSa) kritisiert. Direkt auf dem GeSa-Gelände war eine Außenstelle des Amtsgerichts eingerichtet worden, damit die Gefangenen schnellstmöglich einer Haftrichter*in vorgeführt werden konnten – denn so schreibt es das Gesetz vor.

Trotzdem hätte es immer mindestens 12 Stunden gedauert, bis die Gefangenen eine Rich­ter*in zu sehen bekommen hatten, sagte die Anwältin Daniela Hödl. In manchen Fällen habe es sogar 24 Stunden gedauert. „Das ist eine massive Verletzung des Gebots der Unverzüglichkeit.“ Zudem sei den Anwält*innen der Zugang zu ihren Mandant*innen erschwert worden.

Den Gefangenen sei statt der Nummer des Anwaltlichen Notdienstes ein Hamburger Telefonbuch vorgelegt worden, mit der Aufforderung, sich eine Telefonnummer rauszusuchen. Der Anwaltliche Notdienst fordert, die Geschehnisse um G20 von einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss klären zu lassen.

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1 Kommentar

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  • Beim Mordversuch muss auch der Aspekt der Geplantheit gegenüber dem bestimmten Opfer als Kriterium dabei sein.

    Ansonsten ist es Schwerer Landfriedensbruch/ gefährliche Körperverletzung / den Tod billigend in Kauf nehmend etc.

    Das ist von der Staatsanwaltschaft und dem Innensenat formulierte Mordpropaganda.

    Wie Tatzio Müller schon vor dem Gipfel befürchtete (auf taz.de): die Proteste könnten in der Extremismusfalle landen.