FDLR-Unterstützerprozess in Stuttgart: Bewährungsstrafe für Exilruander
Er unterstützte den Führer der ruandischen Hutu-Miliz FDLR mit Geld und Beratung. Dafür wird Eric B. schuldig gesprochen, in Haft muss er nicht.
Der Angeklagte, so befand der 3. Strafsenat unter Vorsitz von Dr. Hartmut Schnelle, habe 2008–2009 den in Deutschland lebenden FDLR-Präsidenten Ignace Murwanashyaka, seit 2009 in Stuttgart in Haft, mit Zahlungen sowie durch die Betreuung der FDLR-Webseite unterstützt. Murwanashyaka unterlag zu diesem Zeitpunkt bereits Sanktionen des UN-Sicherheitsrats, die 2005 verhängt und per EU-Verordnung in deutsches Recht überführt worden waren. Deswegen verstieß diese Unterstützung gegen das Bereitstellungsverbot unter dem Außenwirtschaftsgesetz.
Konkret ging es darum, dass der Angeklagte am 12. Dezember 2008 und am 30. Juni 2009 zwei Rechnungen der Firmen Lycos und OVH an Murwanashyaka in Höhe von jeweils €167,16 und €71,40 für das Hosten der FDLR-Webseite bezahlte.
In diesem Zeitraum tobte im Ostkongo intensiv Krieg. In dessen Verlauf verübte die FDLR – hervorgegangen aus Einheiten der für den Völkermord in Ruanda 1994 mitverantwortlichen Hutu-Armee, die danach in den Kongo geflohen war – eine Reihe schwerer Verbrechen, vor allem im Zeitraum 2008-09. Als mutmaßlicher Befehlshaber dieser Verbrechen wurde Murwanashyaka im November 2009 festgenommen und im September 2015 vom OLG Stuttgart als Rädelsführer einer terroristischen Vereinigung sowie wegen Beihilfe zu Kriegsverbrechen verurteilt. Dieser Prozess hatte über vier Jahre gedauert.
Lange Bekanntschaft
Der Angeklagte hatte in Murwanashyakas Prozess als Zeuge ausgesagt und kannte diesen schon lange; so folgte er ihm als Präsident der Deutschlandsektion der ruandischen Hutu-Exilpartei RDR nach, als Murwanashyaka mit dieser brach und die FDLR mitgründete. Sein Name war auch zeitweise auf der im September 2009 abgeschalteten FDLR-Webseite als Kontaktperson zu finden.
In seinem jetzigen Prozess wurde er außerdem verurteilt, weil er „über einen Zeitraum von knapp elf Monaten technische Hilfe beim Aufbau und Betrieb der Homepage der FDLR“ leistete, so das Gericht. Die Anklage hatte Einzelheiten einer Reihe entsprechender Telefonate zwischen Eric B. und Murwanashyaka aufgeführt.
Schon zu Beginn des Prozesses hatte der Angeklagte, ein seit 1990 in Deutschland lebender Software-Ingenieur, sich von der FDLR distanziert. Er war nie in Untersuchungshaft genommen worden. Zu den Zahlungen hatte er gesagt, er habe das Geld lediglich im Auftrag anderer Exilruander weitergeleitet und es später von Murwanashyaka zurückgefordert. Zur technischen Unterstützung hatte er gesagt, Murwanashyaka sei für ihn lediglich „Kunde“ gewesen.
Richter folgen Staatsanwaltschaft
Eine Reihe weiterer Anklagepunkte, die eine Reihe von Zahlungen über Paypal an Betamax zur Ermöglichung von Murwanashyakas Telekommunikation betrafen, wurden eingestellt.
Mit seinem Urteil – schuldig, aber eine auf Bewährung ausgesetzte Strafe – folgt der 3. Strafsenat des OLG Stuttgart der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.
Die Bewährung wird mit der Auflage versehen, einen etwaigen Wohnsitzwechsel anzuzeigen. Eine von der Staatsanwaltschaft als weitere Auflage geforderte Zahlung von €3000 an mehrere gemeinnützige Einrichtungen wurde vom Senat hingegen nicht verhängt.
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