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Dass die Erwerbsminderungsrente unattraktiv ist und zudem nicht mißbraucht wird, ist ein Gerücht, ermöglicht sie doch den Ausstieg aus dem Erwerbszwang und der Anstrengung im Berufsalltag. Die Ablehnungsquote zeigt deutlich den Anteil der unberechtigten Wünsche ...
Die Ablehnungsquote zeigt nicht den Anteil der unberechtigten Wünsche, sondern wie sehr der Antragsteller vom Sachbearbeiter abhängig ist. Die zuständigen Versorgungsämter können z.B frei entscheiden, ob ein Antragsteller überhaupt einen Arzt vorgestellt wird oder nicht. Auch kommt es dann darauf an, ob man von dem richtigen Facharzt begutachtet wird. Ich wurde mit angeborener Gelenkerkrankung vom Psychiatrischem Dienst begutachtet. Erst mit Hilfe eines Rheumatologen und eines Chirurgen wurde der richtige Sachverständige benannt.
Willkür ist einer der Hauptablehnungsgründe bei der EMR!!!
Seit 17 Jahren bin ich in der EMR gefangen und musste meine Familie mit Kindern, Kleinkinder, durch bringen. Mir wurden oft genug zusätzliche Hilfen verwehrt, weil ich ebenfalls eine IV Rente aus der Schweiz bezog.
In übrigen: 25 Jahre 3 Monate in Deutschland eingezahlt, 545,---euro/Monat; 8 Jahre Schweiz eingezahlt, etwas mehr als das doppelte, bei Verrechnung.
Wie erklärt man das seinen Kindern, wenn man so ziemlich auf alles verzichten muss, allein weil man an Krücken läuft solange die Kinder auf der Welt sind, ist keine ausreichende Erklärung.
Diese Menschen verachtenden Gesetze müssen geändert werden, nicht um ein paar Euro hier, ein paar Euro dort, sondern Grundlegend.
Ich glaube nicht, dass ich mir aussuchen konnte an einer Erbkrankheit zu leiden um mein restliches Leben "Urlaub" machen zu können, wie mir bei einem Versuch einen Antrag auf Gehbehinderung zu stellen, der natürlich abgelehnt wurde, ich könnte ja vielleicht irgendwann geheilt werden!!!
Schön das die Beamten so sehr an die Zukunft glauben, hilft den meisten Menschen aber nicht ihr Leben sinnvoll zu gestalten!!!
Für viele Aktivist:innen in den USA ist Deutschland ein Beispiel dafür, wie Klimaschutz scheitern kann. Das prägt auch internationale Politik.
Kommentar Erwerbsminderungsrente: Kein komfortabler Ausweg
Sie bedeutet den Abstieg unter das Existenzminimum. Ihre Erhöhung ist ein Schritt, um Krankheit als soziales Risiko stärker zu berücksichtigen.
Rücken kaputt, Job verloren, Abstieg unter das Existenzminimum? Foto: dpa
Sie gilt als letzter Ausweg, um auszusteigen, wenn man nicht mehr kann: die Erwerbsminderungsrente. Tausende durchlaufen jedes Jahr das Prozedere mit Krankschreibungen, Reha, Begutachtung, oft Ablehnung. Es hält sich immer noch das Gerücht, dass man über „die Erwerbsunfähigkeitsschiene“ vorzeitig aus dem stressigen Job aussteigen und dann mit einer deutlich über Sozialhilfeniveau liegenden Rente rechnen könnte. Es ist nur ein Gerücht.
711 Euro netto monatlich erhält im Durchschnitt, wer als Neuzugang eine volle Erwerbsminderungsrente bezieht. 15 Jahre zuvor bekamen Neuzugänge 738 Euro, bei deutlich niedrigeren Preisen. Die Erwerbsminderungsrente bedeutet oftmals den Abstieg unter das Existenzminimum. Die Altenpflegerin, die mit 60 Jahren, kaputten Nerven und kaputtem Rücken in die volle „EM“-Rente geht, muss aufstockende Grundsicherung beantragen, wenn sie keinen besser gestellten Partner hat.
Erwerbsminderungsrente
Der Bundestag hat am Donnerstag höhere Renten für Arbeitnehmer beschlossen, die künftig aus gesundheitlichen Gründen früher aus dem Erwerbsleben ausscheiden oder nur noch eingeschränkt tätig sein können. Das sind laut Regierung jedes Jahr mehr als 170.000 Beschäftigte. Ab dem Jahr 2018 soll die sogenannte Zurechnungszeit für eine Erwerbsminderungsrente schrittweise um drei Jahre verlängert werden. Ab dem Jahr 2024 sollen diese Renten für Neuzugänge dann so berechnet werden, als ob die Frührentner bis zum 65. Lebensjahr gearbeitet hätten. Dadurch fallen die Renten um etwa sieben Prozent höher aus.
Vielleicht ist das der Grund, warum die Zahl der Anträge auf diese Renten nicht steigt. Man bleibt lieber als chronisch Kranke irgendwie im Job, als eine mickrige Invalidenrente zu beantragen, die den Gang zum Sozialamt mit der Offenlegung von Sparkonto, Autobesitz und Kleingarten nach sich zieht.
Abgesehen davon bekommen viele chronisch Kranke gar keine „EM“-Rente, weil sie der Gutachter als arbeitstauglich beurteilt. Die stagnierende Antragszahl und die über die Jahre gleichbleibenden Ablehnungsquoten zeigen, dass die von der Wirtschaft beschworene Missbrauchsgefahr bei der EM-Rente gering ist.
Das Gesetz aus dem Hause von Andrea Nahles (SPD) zur Erhöhung der Erwerbsminderungsrenten, das am Donnerstagnachmittag im Bundestag beschlossen wurde, ist daher ein richtiger Schritt, Krankheit als soziales Risiko stärker zu berücksichtigen. Bitter allerdings, dass die Erhöhung erst künftigen FrührentnerInnen zugutekommen soll.
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Kommentar von
Barbara Dribbusch
Redakteurin für Soziales
Redakteurin für Sozialpolitik und Gesellschaft im Inlandsressort der taz. Schwerpunkte: Arbeit, soziale Sicherung, Psychologie, Alter. Bücher: "Schattwald", Roman (Piper, August 2016). "Können Falten Freunde sein?" (Goldmann 2015, Taschenbuch).
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