Kommentar von Sven-Michael Veit zum Luftreinhalteplan: Aus Angst vor motorisierten WählerInnen
Schon lange nicht mehr, wenn überhaupt jemals, hat ein Hamburger Senator einen vermeintlich großen Wurf so lustlos präsentiert wie der grüne Umweltsenator Jens Kerstan am Dienstag den Entwurf des Luftreinhalteplans. Das liegt zum einen am euphemistischen Titel, denn es geht natürlich nicht ums Reinhalten, sondern zunächst mal grundlegend ums Saubermachen. Und zweitens enthält das Plänchen nur, was der sozialdemokratische Koalitionspartner gnädigerweise gestattete. Und das ist erbärmlich wenig.
Seit 2010 gelten die EU-Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit. Ab 2020 soll nun Hamburg diese Werte teilweise und ab 2025 weitestgehend einhalten, so der Senatsplan. 15 Jahre bis zur gefälligen Beachtung gesetzlicher Vorschriften könnte man, zurückhaltend formuliert, als Rechtsdehnung bewerten. In Wahrheit handelt es sich um den Versuch, rechtsfreie Räume auf den Straßen und im Hafen mit aller Macht zu verteidigen. Es ist nicht nur so, dass Hamburg wirksame Luftreinhaltepolitik einfach nicht praktiziert hat, er hat sie jahrzehntelang aktiv verhindert.
Der Glauben an den Primat der Ökonomie und die Angst vor motorisierten WählerInnen lässt technokratieversessene Sozialdemokraten vor wirksamen gesundheits- und umweltpolitischen Maßnahmen zurückschrecken. Sie lassen nur zu, was nicht mehr zu verhindern ist, und dann werden Fahrverbote in Verkehrsbeschränkungen umgetauft, damit der Bürgermeister sein Wort halten kann, keine Fahrverbote zuzulassen. Das ist peinlich.
Zudem ist es unklug, Urteile von Gerichten nur „unter Wahrung der Zusagen“ aus dem Wahlkampf umzusetzen, wie SPD-Fraktionschef Dressel erklärte. Das nächste Verwaltungsgericht wird die Aussage, dass Wahlprogramme mehr zählen sollten als Urteile, zu würdigen wissen.
Denn Kerstan, das ließ er durchblicken, würde sich von Gerichten nur zu gern zu schärferen Maßnahmen zwingen lassen. Anders ist den roten Bleifüßen im Senat nicht beizukommen.
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