Urteil Fahrlässige Körperverletzung und Fahrerflucht: Haftstrafe nach Unfall: Erhebliche Tatfolgen
Es war ein Fahrfehler mit dramatischen Folgen für einen 13-jährigen Jungen. Weil ein Autofahrer im Juni 2016 das Rot einer Ampel missachtete, wurde das Kind auf einem Fahrrad lebensgefährlich verletzt. Der Junge benötigte zwei komplizierte Kopfoperationen und hat bis heute starke Einschränkungen. „Die Tatfolgen für das Kind sind erheblich gewesen“, sagte der vorsitzende Richter Manfred Kelle am Freitag zum Abschluss des Prozesses gegen den 28-Jährigen am Landgericht Bremen. Das Urteil: Zwei Jahre und zehn Monate Haft wegen fahrlässiger Körperverletzung, Gefährdung des Straßenverkehrs und Fahrerflucht. Seinen Führerschein muss der Mann für drei Jahre abgeben. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann Absicht vorgeworfen und ihn wegen versuchten Totschlags angeklagt. Sie forderte eine Gefängnisstrafe von fünf Jahren und neun Monaten wegen versuchten Totschlags, gefährlicher Körperverletzung und Fahrerflucht. Monatelang hatte der Angeklagte geschwiegen, als Grund nannte er später die Strategie seines ersten Verteidigers. Erst nachdem er seinen Anwalt gewechselt hatte, äußerte er sich zur Tat und bat um Entschuldigung. Positiv bewertete das Gericht auch, dass der Mann der Familie 3.000 Euro Schmerzensgeld anbot.
Der Ablauf des Geschehens ist für das Gericht größtenteils geklärt: Der Junge fuhr bei Grün mit seinem Rad auf dem Fußgängerüberweg, der Mann missachtete die rote Ampel und erfasste den 13-Jährigen. Nach dem Zusammenstoß hielt der Autofahrer an und ging zu dem blutenden Jungen, um den sich bereits mehrere Menschen kümmerten. Als er dort als Fahrer erkannt und beschimpft wurde, flüchtete er. Dass er danach Spuren beseitigte und das Auto verkaufen wollte, nannte Richter Kelle „kaltschnäuzig“. Festgenommen wurde der heute 28-Jährige, als das Auto bei einem Händler entdeckt wurde. (dpa)
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