: EU verletzt Vertrag zu Umweltklagen
Zu diesem Schluss kam ein UN-Komitee, das die Umsetzung der Konvention überprüft hat. Am Freitag gab es die Ergebnisse seiner Untersuchungen bekannt. Fazit: Die EU verstößt gegen die Aarhus-Konvention und somit gegen internationales Völkerrecht.
„Das ist ein starker Beweis für bestehende demokratische Defizite der EU“, sagt Anaïs Berthier von ClientEarth, einem Verband aus Umweltanwält*innen. Dieser hatte bereits 2008 eine Beschwerde bei dem UN-Komitee eingereicht. „Die EU unterzeichnete die UN-Konvention 1998. Sie garantierte Menschen damit den Zugang zu den notwendigen Informationen und Gerichten, um Umweltfälle vorzubringen“, kritisert Berthier. „Doch es wurde nie ein Fall vor Gericht zugelassen.“
Im September beraten die Mitglieder der Konvention über die Empfehlungen des Komitees. MGR
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