Internationaler Strafgerichtshof: Südafrika kann doch nicht austreten
Für das Weltstrafgericht war der Rückzug Südafrikas ein schwerer Rückschlag. Jetzt muss ihn die Regierung nach einem Urteil rückgängig machen.
Der IStGH verfolgt Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Das Weltstrafgericht wird nur dann aktiv, wenn die nationale Strafverfolgung bei derart ernsten Verbrechen nicht greift. Seine rechtliche Grundlage ist das 2002 in Kraft getretene Römische Statut.
Die Regionalmacht Südafrika hatte im Oktober mit einem Schreiben an die Vereinten Nationen die Zusammenarbeit mit dem Weltstrafgericht aufgekündigt. Der Austritt wäre den Statuten des Gerichts zufolge ein Jahr später wirksam geworden. Südafrikas größte Oppositionspartei, die Demokratische Allianz (DA), hatte gegen den Schritt geklagt. Die Regierungspartei ANC hat im Parlament jedoch eine komfortable Mehrheit und könnte dort eine Zustimmung zum Verlassen des Gerichts einholen.
Unter dem Anti-Apartheid-Kämpfer Nelson Mandela gehörte Südafrika zu den stärksten Unterstützern des Weltstrafgerichts in Afrika. Zumas Regierung argumentiert jedoch, dass die Verpflichtungen gegenüber dem Gericht in Den Haag im Widerspruch zu Gesetzen stünden, die Staats- und Regierungschefs diplomatische Immunität gewähren. Die Regierung hatte sich 2015 geweigert, den vom IStGH gesuchten sudanesischen Staatschef Omar Hassan al-Baschir bei einem Gipfeltreffen in Johannesburg festzunehmen.
Viele afrikanische Staaten haben zudem wiederholt kritisiert, dass der Gerichtshof bislang vor allem afrikanischen Politikern den Prozess macht. Burundi hat seinen Rückzug vom IStGH erklärt. Das westafrikanische Gambia hatte unter Langzeitpräsident Yahya Jammeh im vergangenen Jahr ebenfalls seinen Austritt erklärt. Der neue Präsident Adama Barrow will dies jedoch rückgängig machen.
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