: Kaum Ausbeutung in Hamburgs Läden
MINDESTLOHN Verdienen die Menschen im Einzelhandel, was sie müssen? Das hat der Zoll kontrolliert. In Hamburg hat er wenig Verstöße angetroffen
Bei Kontrollen zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes im Einzelhandel hat der Zoll in Hamburg nur wenige Verstöße festgestellt. Zwei Verdächtige seien ermittelt worden, sagte gestern ein Sprecher des Hauptzollamts Hamburg-Stadt. „Wir prüfen jetzt, ob hier Arbeitnehmern der gesetzliche Mindestlohn vorenthalten wurde.“ Bei dem Großeinsatz wurden demnach 44 Gebäude im ganzen Stadtgebiet kontrolliert.
Verdachtsmomente ergaben sich den Angaben zufolge – aber vor allem wegen anderer Delikte: So seien in zwölf Fällen Ermittlungen wegen „Leistungsmissbrauchs“ durch nur scheinbar Arbeitslose eingeleitet worden, in drei Fällen könnten Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge nicht oder nur unvollständig abgeführt haben. Daneben beschlagnahmten die Zöllner nach eigenen Angaben einen gefälschten Pass und stellten drei Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz fest.
Bundesweite Aktion
Der Einsatz war Teil einer bundesweiten Kontrollaktion. Dabei wurden Anfang der vergangenen Woche, am 19. und 20. September, deutschlandweit rund 33.000 Menschen zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt. In 83 Fällen wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet. In 1.350 Fällen werde wegen eines Anfangsverdachts weiterermittelt, teilte gestern die Generalzolldirektion in Bonn mit. „Wesentliche Verstöße“ gegen das Mindestlohngesetz seien aber nicht festgestellt worden.
Das „Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns“ gilt seit dem 1. Januar 2015. Es sieht einen flächendeckenden allgemeinen Mindestlohn für Arbeitnehmer und für die meisten Praktikanten in Höhe von 8,50 Euro brutto je Zeitstunde vor. Bis zum kommenden Jahr wird es noch allerlei Ausnahmen geben. (dpa/taz)
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