Handelspolitik und Menschenrechte: EU stoppt den Folter-Export

Die Ausfuhr von Fußfesseln und Reizgas wird strenger reglementiert. Auch Medikamente für Giftspritzen sind betroffen – Kriegswaffen jedoch nicht.

Ein Paar Füße in Turnschuhen, am linken Fußgelenk ist eine Fußfessel

Auch elektronische Fußfesseln können ein Folterwerkzeug sein Foto: dpa

Brüssel taz | Giftspritzen aus Deutschland, Fußfesseln aus Frankreich oder Reizgas aus Rumänien: Bisher konnten Hersteller aus der EU mit diesen Produkten weltweit Handel treiben, auch wenn sie von den Käufern zu Folterinstrumenten umfunktioniert wurden. Doch damit soll nun Schluss sein.

Das Europaparlament stimmte mit überwältigender Mehrheit einer Verordnung zu, die den Export einschlägiger Güter verbietet, wenn der Verdacht auf Missbrauch besteht. Ein Ausfuhrverbot soll auch für Pharmazeutika gelten, die etwa in den USA für Hinrichtungen verwendet werden.

„Das Europäische Parlament zeigt eindrücklich, dass Menschenrechte und eine kohärente Handelspolitik kein Widerspruch sind“, sagte die grüne Europaabgeordnete Barbara Lochbihler. Das „zynische Geschäftsmodell“ einiger Pharmahersteller und Waffenhändler werde durchkreuzt.

Erfreut war auch die EU-Kommission, die die Verschärfung vorgeschlagen hatte. Handelskommissarin Cecilia Malmström sprach von einer „bahnbrechenden Verordnung“. Allerdings hat es lange gedauert, bis Brüssel das liberale Dogma des freien Handels einschränkte. Obwohl die EU die Todesstrafe abgeschafft hat und sich als Champion des Humanismus präsentiert, wurden Giftspritzen und Daumenschrauben made in Europe lange Zeit frei gehandelt.

Sogenannte „Sicherheitsgüter“

Erst 2005 wurde der Handel mit Gütern verboten, die ausschließlich für Folter oder zur Vollstreckung von Todesurteilen eingesetzt werden. Nun folgt der zweite Akt, bei dem auch die Werbung für die sogenannten Sicherheitsgüter verboten wird. Zudem wird der Export einer strikten Kontrolle unterworfen. Wer weiter mit zweifelhaften Instrumenten handeln will, braucht dafür eine Ausfuhrgenehmigung.

Vorgesehen ist zudem ein Dringlichkeitsverfahren: Die EU-Kommission erhält die Möglichkeit, kurzfristig ein Produkt auf die Liste genehmigungsbedürftiger Ausfuhren zu setzen – wenn der Verdacht besteht, dass es zu Folterzwecken oder für Hinrichtungen missbraucht werden könnte.

Ausdrücklich nicht von der Verordnung betroffen sind Kriegswaffen, wie sie etwa von Deutschland nach Saudi-Arabien geliefert werden. Zudem dürfte es den Behörden auch künftig schwerfallen, autoritäre Regimes am Einsatz von Schlagstöcken oder Pfeffersprays gegen Regimegegner zu hindern.

Immerhin soll der Informationsaustausch unter den zuständigen nationalen Stellen der EU-Staaten verbessert werden. Ob das ausreicht, um die Grauzonen zu beseitigen und Missbrauch zu verhindern, muss sich aber erst noch zeigen.

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