Beschäftigte V-Mann NSU-Mitglieder?: Bundesanwaltschaft weiß von nichts

Ermittlungen der Behörde haben keine Anhaltspunkte für eine Zusammenarbeit ergeben. Zeugenbefragungen hätten keine belastbaren Beweise geliefert.

Ein Straßenschild trägt die Aufschrift „Halitplatz“

Halit Yozgat fiel dem NSU zum Opfer Foto: dpa

BERLIN afp | Die Bundesanwaltschaft hat Berichten widersprochen, wonach das verstorbene NSU-Mitglied Uwe Mundlos und die in München angeklagte Beate Zschäpe nach ihrem Abtauchen bei einem V-Mann des Verfassungsschutzes gearbeitet haben sollen.

„Die Ermittlungen haben bislang keinerlei Anhaltspunkte dafür ergeben, dass Mitglieder des NSU in einem von Ralf M. betriebenen Unternehmen beschäftigt waren, sagte eine Sprecherin der Behörde am späten Donnerstag dem Portal Spiegel Online.

Bei Ralf M. handelt es sich um Ralf Marschner, einem Neonazi aus Zwickau und ehemaligen V-Mann. Ein Autorenteam der Zeitung Die Welt hatte berichtet, Mundlos habe von 2000 bis 2002 und damit kurz nach seinem Abtauchen und zu Beginn der NSU-Mordserie in einer Baufirma von diesem gearbeitet.

Spiegel Online berichtete dagegen unter Berufung auf Ermittlerkreise, dass in den vergangenen Jahren frühere Mitarbeiter der Baufirma und das Personal von dessen Ladengeschäften eingehend zu dem NSU-Trio befragt worden seien. Belastbare Anhaltspunkte, wonach Mundlos oder Zschäpe bei M. beschäftigt gewesen sein könnten, hätten sich daraus aber nicht ergeben.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.