Niedersachsen beendet Küken-Tötung: Ab 2018 dürfen Küken leben
Jährlich werden 27 Millionen Küken in Niedersachsen vergast, weil sie keine Eier legen. Damit soll ab Ende 2017 Schluss sein.
Niedersachsen gilt als Eierproduzent Nummer eins in Deutschland. Jährlich werden dort gut 27 Millionen Tiere vergast, weil sie weder Eier legen noch schnell genug Fleisch ansetzen. Das Töten von Wirbeltieren ohne Grund ist in Deutschland eigentlich verboten.
Die geltende Regelung erlaubt bislang jedoch das Vergasen der Tiere, wenn sie im Anschluss in Gänze als Futtermittel etwa im Zoo weiterverwertet werden. Diese Praxis sei gesellschaftlich nicht mehr akzeptiert, sagte Meyer.
Niedersachsen geht mit der geplanten Regelung noch einen Schritt weiter als die Bundesregierung. Diese visiert ebenfalls für 2017 den Ausstieg an. Sie will das Töten aber nicht direkt verbieten, sondern setzt zunächst darauf, Alternativen zu erforschen.
„Ein bis zwei Cent mehr pro Ei“
Wissenschaftler testen derzeit ein sogenanntes Zweinutzungshuhn, das sich sowohl für das Eierlegen als auch für die Mast eignet. Auch Maschinen, mit denen sich das Geschlecht bereits im Ei feststellen lässt, sind in der Entwicklung. Daher werde Niedersachsen jetzt ein endgültiges Ausstiegsdatum benennen, betonte der Minister. Er halte die Alternativen für ausgereift.
Meyer forderte die Bundesregierung auf, Brütereien bei der Anschaffung entsprechender Maschinen zur Geschlechtsbestimmung finanziell zu unterstützen. Auch der Handel solle sich beteiligen und Landwirten die Mehrkosten erstatten.
„Es darf jedenfalls nicht sein, dass Supermärkte Eier aus dem Ausland importieren, wo Küken weiterhin vergast oder geschreddert werden.“ Laut Meyer sind mit der Umstellung der Produktion Mehrkosten von ein bis zwei Cent pro Ei verbunden. „Wir brauchen ein breites Bündnis gegen das Küken-Töten“, sagte Meyer.
Im westfälischen Münster hatte die Staatsanwaltschaft Münster jüngst Strafanzeige gegen eine Brüterei wegen des Tötens von Küken erstattet. Die Tierschutzorganisation Peta sprach von einem „historischen Durchbruch“. Es sei das erste Mal, dass es in einem solchen Fall zur Anklage komme. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft hatte erläutert, seine Behörde strebe gegebenenfalls eine höchstrichterliche Rechtsprechung an. Es handele sich um ein bundesweites Problem.
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