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Tarifpartner auf katholisch

Arbeits-recht

Die katholische Kirche in Niedersachsen gibt sich großzügig: „Bistümer erlauben Gewerkschaften Teilnahme an Tarifverhandlungen“, titelte der ebenfalls kirchliche, aber immerhin evangelische Pressedienst am Mittwoch. Dabei setzen die Bischöfe in Hildesheim und Osnabrück nur geltendes Recht um: Schon 2012 hatte das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass Gewerkschaften auch bei kirchlichen Tarifverträgen zumindest mitreden sollen.

Denn übernommen aus der Weimarer (!) Reichsverfassung gewährt das Grundgesetz den christlichen Religionsgemeinschaften ein „Selbstordnungs- und Selbstverwaltungsrecht“. Konkret heißt das: Die Arbeitsbedingungen ihrer deutschlandweit 1,3 Millionen Arbeitnehmer regeln die Kirchen selbst.

Wer zum zweiten Mal heiratet, offen schwul lebt oder gar aus der Kirche austritt, bekommt deshalb massive Probleme – nicht selten folgt die fristlose Kündigung. Die Katholiken bestehen darauf, dass ihre MitarbeiterInnen ihre Lehre auch im Privatleben beachten. Auch Streiks sind nicht vorgesehen.

Entsprechend wenig begeistert sind die Kirchenfürsten, dass künftig einE (!) GewerkschafterIn in ihren 22-köpfigen „Kommissonen zur Ordnung des diözesanen Arbeitsvertragsrechts“ sitzen soll. Nein, man habe noch keine Gewerkschaft angesprochen, heißt es aus Hildesheim – dabei stehen dort im Sommer Wahlen an. Das Bistum Osnabrück will „etwa zehn“ Arbeitnehmerorganisationen kontaktieren – der DGB allerdings hat nur acht Gewerkschaften. Geplant sei, auch „regionale“ Organisationen einzuladen, so ein Sprecher zur taz.

„Regionale Gewerkschaften sind mir nicht bekannt“, kontert Ver.di-Gewerkschaftssekretärin Annette Klausing kühl. Ein „Feigenblatt“, nur um den Anschein zu erwecken, das Urteil des Bundesarbeitsgerichts umzusetzen: Mehr sei das Angebot der Bistümer nicht. Diskussionen auf Augenhöhe gebe es nicht in irgendwelchen Kommissionen, sondern bei Tarifverhandlungen – wie seit 2014 mit der evangelischen Diakonie. WYP

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