: Sicher? Sicher nicht
Herkunftsländer Wer in Algerien, Marokko oder Tunesien ins Visier der Behörden gerät, muss Folter fürchten.
Dort garantiert die Verfassung von 2014 „wichtige bürgerliche, politische, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Rechte“, heißt es bei HRW, die tunesischen Behörden hätten jedoch nur „geringe Fortschritte bei der Überarbeitung der Gesetzgebung insbesondere beim Strafgesetzbuch und der Strafprozessordnung“ gemacht.
Immer noch würden Menschen verfolgt, weil sie ihre Meinung kundgetan haben, werden Rapper, Journalisten und Blogger wegen „Verleumdung“, „Amtsbeleidigung“, „Schädigung der öffentlichen Ordnung“ oder „öffentliche Moral“ abgeurteilt.
Marokko ist bei Weitem nicht so demokratisch, wie sich das Land nach außen gerne gibt. „Wer an der Oberfläche kratzt, wird auf Folter stoßen”, beurteilte Amnesty im vergangenen Jahr die Lage im nordafrikanischen Königreich. Aktivisten des örtlichen Ablegers des Arabischen Frühlings, der „Bewegung 20. Februar“, oder rein politisch tätige Islamisten stehen ebenso vor Gericht wie Aktivisten aus der besetzten Westsahara.
Marokkanern, die geflohen sind und die dann wieder in ihre Heimat zurückkehren müssen, droht Haft. Grund: Sie sind „illegal ausgewandert“, und das wird richterlich verfolgt
Im benachbarten Algerien sieht es nicht viel besser aus. Demonstrationen werden fast nie genehmigt, Bürgerinitiativen und Parteien meist nicht zugelassen, die Pressefreiheit ist eingeschränkt; Ehebruch und Homosexualität stehen unter Strafe.
In mehreren algerischen Kasernen werden nach Erkenntnissen von Menschenrechtlern Geheimgefängnisse unterhalten, in denen vor allem des Islamismus Verdächtige eingesperrt sind. Schwerste Folterungen sollen dort weiter an der Tagesordnung sein. Reiner Wandler
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