Portal „Frag den Bundestag“: Wissenschaftliche Gutachten für alle
Bisher können nur Abgeordnete Gutachten zu möglichen Gesetzen einsehen. Ein Portal will mit Hilfe der Bürger ein Online-Archiv erstellen.
![das Reichstagsgebäude bei Nacht das Reichstagsgebäude bei Nacht](https://taz.de/picture/955153/14/15148099.jpeg)
Unterstützt wird das Projekt von der Open Knowledge Foundation Deutschland und dem Internetportal abgeordnetenwatch.de, die auch die Träger von „FragDenStaat.de“ sind. Darüber können BürgerInnen schon seit längerem Berichte und Infotexte verschiedener Behörden anfragen. Sie werden dann anschließend auf der Internetseite veröffentlicht. Ziel der Macher ist, wichtige Informationen für Bürger transparenter zu machen und die Aufmerksamkeit für wichtige Themen zu stärken.
Über die Seite „FragDenStaat“ gelangt man zukünftig auf das Portal „FragDenBundestag“. Durch die Veröffentlichung einer Liste mit allen Wissenschaftlichen Gutachten zwischen 2005 und 2015 hat die Öffentlichkeit ab sofort Zugriff auf rund 4.000 Dokumente. Genaue Anweisungen sollen die Benutzung des Portals so einfach wie möglich gestalten. Bürger können über die Datenbank die Ausarbeitungen suchen und einfach per Mausklick anfragen. Anschließend werden sie vom Bundestag freigegeben und auf dem Postweg zum jeweiligen Antragsteller geschickt.
Dieser soll die Dokumente dann bei „FragDenBundestag“ hochladen, damit ein Archiv der Bundestagsgutachten entsteht und jeder die Information nutzen kann.
Rechtsstreit und Informationsfreiheitsgesetz
Der Bundestag hat die Übersicht aller wissenschaftlichen Gutachten bisher nicht von sich aus veröffentlicht. Obwohl das Bundesverfassungsgericht im Juni 2015 entschieden hatte, dass der wissenschaftliche Dienst nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IGH) den Zugang zu seinen Gutachten sicherstellen muss, fehlte bisher eine Übersicht aller Gutachten. Jedoch blieb abgeordnetenwatch.de hartnäckig und bestand auf die Herausgabe der Liste aller wissenschaftlichen Gutachten, die der Bundestag nach anfänglicher Verweigerung letztlich herausgeben musste – obwohl er die Existenz einer solchen Liste anfänglich abstritt.
Anlass für das Urteil des Bundesverfassungsgericht war die Klage eines Journalisten im Jahr 2011, der die Herausgabe aller von Karl- Theodor zu Guttenberg beauftragten Gutachten forderte. Der Ex-Verteidigungsminister hatte die Informationen für seine Dissertation genutzt, ohne dies kenntlich zu machen.
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