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Berliner Verwaltung verbietet Flüchtlingshilfe im JugendclubEine Stadträtin bleibt stur

Ein Jugendclub hat Flüchtlinge bei sich übernachten lassen – bis sich das Bezirkamt einschaltete und den Ehrenamtlichen die Hilfe verbot.

Schlafplätze sind bei diesen Temperaturen eigentlich gerne gesehen: Wartende Flüchtlinge vor dem Lageso. Foto: dpa

Eigentlich war es einfach: Auf der einen Seite Flüchtlinge, die ohne Schlafplatz bleiben. Auf der anderen Seite ein Jugendclub mit engagierten NutzerInnen, dessen Veranstaltungssaal nachts nicht benötigt wird. Also fand sich eine Gruppe Ehrenamtlicher zusammen und tat, was naheliegend schien: abends zum Lageso fahren und unversorgten Flüchtlingen Schlafplätze anbieten. Bettzeug wurde besorgt, Betreuungsschichten wurden eingeteilt, morgens nahmen Ehrenamtliche die Bettwäsche zum Waschen mit nach Hause. Bis zu 30 Flüchtlinge pro Nacht konnten ab September so versorgt werden.

Heute schläft niemand dort. Nicht weil es den Bedarf nicht mehr gäbe oder die Ehrenamtlichen die Lust verloren hätten; sondern weil sich das Bezirks­amt einschaltete – und die Hilfe kurzerhand verbot.

Dagmar König ist CDU-Stadträtin in Charlottenburg-Wilmersdorf und eine Frau mit Prinzipien. Durch Zufall habe sie erfahren, dass der von den Falken getragene Jugendclub Schloss19 nachts Flüchtlinge bei sich schlafen lässt. Für sie sei die Sache schnell klar gewesen: „Das entspricht weder dem Nutzungsvertrag, noch sind die baurechtlichen und brandschutzrechtlichen Bedingungen erfüllt.“ Seit August hatten Flüchtlinge im Schloss19 übernachtet, im November ließ das Bezirksamt dies untersagen. „Die Unterbringung von Flüchtlingen obliegt allein dem Lageso“, steht dort.

„Fast schon zynisch“ findet Jana Slomiany, pädagogische Leiterin im Schloss19, angesichts der Unterbringungssitua­tion diesen Verweis. „Es war ein administrativer Fehler von uns, dass wir das dem Bezirksamt nicht gleich gemeldet haben“, räumt sie ein. „Aber dieses Angebot, das sich durch die Ehrenamtlichen selbst getragen und unsere Arbeit in keinster Weise beeinträchtigt hat, erschien uns einfach menschlich geboten.“

Nichts, was wir versucht haben, hat etwas bewegt

Jana Slomiany, Schloss19

Mit den Übernachtungen ist es seit dem Verbot trotzdem erst mal vorbei: „Das war mir dann haftungsrechtlich zu heikel, uns wurde ja mit rechtlichen Schritten gedroht“, sagt Slomiany. Aufgeben wollten die Ehrenamtlichen trotzdem nicht: Sie brachten das Thema in der Bezirksverordnetenversammlung vor. Dort sah man die Sache anders: Das Bezirksamt solle mit Trägern der Jugendhilfe Gespräche führen, wie sie ihre Räume als temporäre Notunterkünfte zur Verfügung stellen können, beschloss die BVV.

„Mit Interesse zur Kenntnis genommen“ habe sie diesen Beschluss, schreibt Dagmar König im Dezember in einer E-Mail an den Jugendclub. Folgen werde sie ihm allerdings nicht: „Sie können das Bezirksamt nicht zu rechtswidrigem Handeln veranlassen.“ Auch den Bitten von Initiativen wie „Charlottenburg hilft“ oder dem Kiezbündnis Klausener Platz, die sich auf die Seite des Jugendclubs stellten, gibt König nicht nach. „Ich verstehe ja, dass die Menschen helfen wollen“, sagt sie. „Aber gerade diese jungen Leute können doch gar nicht abschätzen, was das haftungsrechtlich für sie bedeuten kann.“

Wer sich in anderen Bezirken umhört, erfährt: Es gibt weitere Jugendfreizeiteinrichtungen, die Notübernachtungsplätze für Flüchtlinge anbieten, auch mit Wissen der Bezirksämter. Nur drücken die zuständigen Stellen hier eben ein Auge zu – deshalb will auch niemand offiziell sagen, um welche Fälle es geht. „Wenn ich offiziell über so einen Fall entscheiden müsste, würde mir das auch sehr schwerfallen“, sagt eine Bezirkspolitikerin, die nicht genannt werden will.

In Charlottenburg ist die Si­tuation nun komplett verfahren: „Nichts, was wir versucht haben, hat etwas bewegt“, sagt Slomiany. „Es gibt viele Wege, zu helfen, aber dieser ist der falsche“, sagt König. Das Bezirksamt verteidigt ihre Entscheidung mit einer Pressemitteilung, die zumindest ungeschickt erscheint angesichts der Berichte über Flüchtlinge, die ohne ehrenamtliches Engagement auf der Straße schlafen müssten: „Auch wenn der Raum nachts nicht benötigt würde, kann von den Flüchtlingen nicht verlangt werden, dass sie diesen am nächsten Tag – mitten im Winter – wieder verlassen“, heißt es.

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6 Kommentare

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  • Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

    Art 14

     

    (2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

    (3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.

     

    Wie wärs denn, wenn man die Flüchtlinge einfach in den Räumen des Lageso selbst einquartiert? Die werden ja scheinbar nichtmal Tagsüber gebraucht. Dann müsste man auch niemanden nach der Nacht aufforden, die Unterkunft wieder zu verlassen. Und davor stehen dann die Mitarbeiter Schlange um ggf die Dokumente abzugeben, sollten sie denn irgendwo mal einen funktionierenden Drucker gefunden haben.

  • 1G
    1714 (Profil gelöscht)

    Wo kommen wir denn hin, wenn das Gebot der Menschlichkeit als Handlungsgrundlage herangezogen wird? Frau König als Christenmensch hat da völlig recht: Nächstenliebe nur dann, wenn es die Bürokratie zulässt. So was kotzt einen an! Widerlicher geht es nicht!

    • @1714 (Profil gelöscht):

      Nach der Dame hätte auch das "hochheilige Paar" nicht in die Scheune gedurft. Die Brandschutzbestimmungen... .

  • „Auch wenn der Raum nachts nicht benötigt würde, kann von den Flüchtlingen nicht verlangt werden, dass sie diesen am nächsten Tag – mitten im Winter – wieder verlassen“

     

    Achso, deshalb möchte Frau König, dass die Menschen auch nachts auf der Strasse schlafen? Muss ich das verstehen? Sorry, klappt nicht!

    • @Lesebrille:

      In Dortmund Zb. müssen Obdachlose die Unterkunft tagsüber verlassen. Auch bei Temperaturen unter Null. Das schon seit Jahrzehnten. Gestört hat das außer den Betroffenen niemand.

  • Die vom Senat beauftragte Zusammenpferchen der Menschen unter absolut unwürdigen Bedingungen in Hangars in Tempelhof entsprechen weder den baurechtlichen (2 m2/Person Wohnfläche, keine abgeschlossenen Räume), noch den hygienischen (keine Duschen, Dixies bei Minusgraden im Freien, kein Händewaschen nach dem WC, keine Waschmaschinen und Trockner, Krätze, Noroviren, Läuse...) und brandschutzrechtlichen (Zelte aus leicht brennbarem Material) Vorschriften.

     

    Es entspricht auch nicht den sozial- und rechtsstaatlichen Grundsätzen, bei bis zu 10 Grad Minus im Freien (Wartezelt ist voll) die Menschen stundenlang ohne ausreichend schützende Kleidung und Schuhe beim LAGeSo auf Krankenscheine, Kleidergeld, Taschengeld für Fahrscheine und Telefon usw. sowie die Kostenübernahme für eine Unterkunft warten zu müssen und wochenlang immer wieder ohne irgendwas weggeschickt zu werden.