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Maulkorb für Lobby der Wirtschaft

Richter-spruch

Die mächtige Hamburger Handelskammer muss um ihren Einfluss bangen. Wie jetzt bekannt wurde, hat ihr das Hamburger Verwaltungsgericht einen Maulkorb angelegt. Einmischungen in die Politik – wie zuletzt bei der Olympia-Bewerbung, für die die Kammer kräftig getrommelt hatte – sind demnach rechtswidrig. Die Kammer habe bei Meinungsäußerungen „das höchstmögliche Maße an Objektivität walten zu lassen“, mahnten die Richter.

Die Handelskammer ist das Selbstverwaltungsorgan des Teils der Hamburger Wirtschaft, der nicht zum Handwerk gehört. Anderswo heißt das Industrie- und Handelskammer. Sie äußert sich regelmäßig in Pressemitteilungen, Pressekonferenzen und sogenannten Standpunktepapieren zu den großen Themen der Stadt.

Genau das ging dem Unternehmer und Grünen-Vorsitzenden des Hamburger Stadtteils Eimsbüttel, Dominik Lorenzen, in einem Punkt zu weit. Vor dem Volksentscheid 2013 hatte sich die Handelskammer einer Anti-Rückkauf-Initiative angeschlossen. Lorenzen klagte.

Handelskammer-Hauptgeschäftsführer Hans-Jörg Schmidt-Trenz bezeichnete den Rückkauf der Netze durch die Stadt damals als „Schildbürgerstreich“ und „Verplempern“ von Steuergeldern. Den Beitritt zur Initiative und die Äußerungen des Geschäftsführers bewertete das Gericht nun als eindeutig rechtswidrig. Das gelte auch für die Verwendung des Kammerlogos auf Plakaten und Anzeigen gegen den Rückkauf der Netze.

In jüngster Zeit war die Kammer verstärkt mit grundsätzlicher Kritik konfrontiert worden, denn Firmen und Gewerbetreibende sind gesetzlich zur Mitgliedschaft in den Kammern verpflichtet. Bei den jüngsten Wahlen zum Plenum der Handelskammer trat zum ersten Mal eine Opposition an und wurde auch gewählt.

Die Handelskammer hat sich vorbehalten, gegen das Urteil Berufung einzulegen. Sollte das Urteil aber Bestand haben, können sich die Kammer-Oberen trösten: Der Dienstweg zur Politik ist nach wie vor kurz. Das Kammergebäude steht sinnigerweise Rücken an Rücken mit dem Hamburger Rathaus. KNÖ

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