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US-Todeskandidat Richard GlossipGericht schiebt Hinrichtung auf

Die Exekution des US-Todeskandidaten ist ausgesetzt. Er sollte durch eine Giftspritze hingerichtet werden. An seiner Schuld bestehen erhebliche Zweifel.

„Auch Jesus wurde fälschlicherweise hingerichtet“: Unterstützerinnen protestieren gegen die Todesstrafe. Foto: ap

McAlester/Washington ap/dpa | Ein Berufungsgericht im US-Staat Oklahoma hat wenige Stunden vor einer Hinrichtung die Exekution ausgesetzt. Die Richter gaben am Mittwoch einem Antrag der Anwälte des Todeskandidaten statt, wonach mehr Zeit für die Prüfung neuer Beweise benötigt werde. Ihr Mandant Richard Eugene Glossip war zweimal verurteilt worden, weil er 1997 den Mord seines früheren Arbeitgebers – eines Motelbesitzers – in Auftrag gegeben haben soll.

Zuvor war seine Klage vor dem obersten Gerichtshof gescheitert: Er sollte an diesem Mittwoch um 15.00 Uhr Ortszeit (22.00 Uhr MESZ) durch eine Giftinjektion sterben. Glossip hatte gegen das Exekutionsmittel Midazolam geklagt.

Glossips Fall war bereits seit dem Jahr 1997 aufsehenerregend. Seine Verteidiger trugen reihenweise entlastende Indizien zusammen, Prominente setzten sich für ihn ein. Unter ihnen war auch Susan Sarandon, die in dem Film „Dead Man Walking“ die Aktivistin Helen Prejean spielt, die sich gegen die Todesstrafe einsetzt.

Mit anderen Todeskandidaten aus dem Bundesstaat Oklahoma hatte Glossip gegen die Verwendung von Midozalam geklagt, weil es bei anderen zu einem besonders qualvollen Tod geführt hatte. Das Beruhigungsmittel wird eingesetzt, weil europäische Unternehmen zuvor das Barbiturat Pentobarbital nicht mehr an die USA geliefert hatten.

Die Todesstrafe ist noch in 31 der 50 US-Bundesstaaten sowie auf Bundesebene erlaubt. Bei vielen Verurteilten stellt sich nachträglich heraus, dass sie unschuldig waren.

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2 Kommentare

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  • 1G
    1714 (Profil gelöscht)

    In diesem zivilisierten Land der christlichen Nächstenliebe und der Achtung der Gottesgebote wird dem Mann sicherlich in einem Fürbittegebet gedacht. Amen.

    • @1714 (Profil gelöscht):

      Bei 'gedenken' lieber den Genitiv benutzen...