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Weiterfahrt in die Provinz

Flüchtlinge Schwesig will Minderjährige ohne Begleitung auf die Bundesländer verteilen

BERLIN | Letzter Halt: München Hauptbahnhof. Täglich endet in süddeutschen Großstädten – ob gewollt oder nicht – die Reise vieler Flüchtlinge. Fast immer sind auch Kinder in den Zügen, viele von ihnen ohne Begleitung. Während Erwachsene auf die Bundesländer verteilt werden, verblieben jugendliche Flüchtlinge bisher am Ankunftsort. Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) will das nun ändern.

Das Kabinett beschloss am Mittwoch einen Gesetzesentwurf, nach dem künftig auch Minderjährige nach dem Königsteiner Schlüssel verteilt werden sollen. An Knotenpunkten wie Hamburg, München und Passau „spitzt sich die Lage dramatisch zu“, begründete Schwesig ihre Initiative.

In München heißt das für die Kinder, dass sie zu hunderten in Speisesäalen schlafen und Monate auf einen Vormund warten, berichtete Andreas Drexheimer von der Diakonie. „Wir finden nicht genügend Häuser, nicht genügend Psychologen, Betreuer und Übersetzer.“ Für das Jahr 2015 rechnet er allein in München mit 10.000 unbegleiteten Kindern.

Das geplante Gesetz sieht vor, dass junge Flüchtlinge maximal zwei Wochen am Ankunftsort bleiben. Dort prüft das Jugendamt Alter und Reisefähigkeit der Kinder. Dann werden sie in den Zug gesetzt und durch Deutschland geschickt, zum nächsten Jugendamt, das sich um Unterbringung und Vormundschaft kümmert.

Kritik an dem neuen Gesetz übt Niels Espenhorst vom Bundesverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Er sieht das das Kindeswohl in Gefahr. „Statt die Lebenssituation der Kinder zu beachten, wird einfach nach Quote verteilt“, sagte Espenhorst. Es sei ein Gesetz ins Blaue gemacht worden, ohne konkrete Flüchtlingszahlen und ohne eine Idee, wie die Jugendämter mit dieser Herausforderung umgehen sollen. Verständnis für die Überforderung in München hat er nicht. Dort würden Standards absichtlich nicht umgesetzt, um Flüchtlinge loszuwerden. „Die reiben sich da unten die Hände über das Gesetz.“ Josephine Schulz

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