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BGH zu TerrorverdachtHaftbefehl gegen Andrej Holm rechtswidrig

Gegen den Berliner Stadtsoziologen, der verdächtigt wurde, Mitglied der "militanten gruppe" zu sein, besteht nach Ansicht des BGH kein dringender Tatverdacht.

Die BGH-Entscheidung ist eine Schlappe für Generalbundesanwältin Harms. Bild: dpa

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Haftbefehl gegen den Berliner Soziologen Andrej Holm aufgehoben. Es bestehe kein dringender Tatverdacht, dass Holm Mitglied der "militanten gruppe" (mg) sei, die als terroristische Vereinigung eingestuft wird. Eine schwere Schlappe für Generalbundesanwältin Monika Harms.

Die Ermittlungen gegen Holm begannen nach Darstellung seiner Anwältin Christina Clemm vor über einem Jahr mit einer Google-Recherche des Bundeskriminalamts. Gesucht wurden Menschen, die ähnliche Begriffe verwenden wie die mg, die sich zu zahlreichen Brandanschlägen in und um Berlin bekannt hat. Gefunden wurde unter anderem Andrej Holm, der an der Berliner Humboldt-Universität lehrt. Er wurde anschließend heimlich rund ein Jahr lang überwacht.

Ende Juli nun wurde ein junger Mann, zu dem Holm zweimal Kontakt hatte, mit zwei Mittätern von der Polizei auf frischer Tat ertappt. In der Stadt Brandenburg sollen sie versucht haben, Bundeswehrfahrzeuge anzuzünden. Nach Einschätzung der Polizei gehören die drei zur mg, weil der Anschlag "hinsichtlich des Anschlagsziels, der Tatzeit und der konkreten Tatausführung" mg-Anschlägen ähnelt. Wenige Stunden später wurde deshalb Andrej Holm als mutmaßliches mg-Mitglied verhaftet. Hiergegen gab es weltweite Proteste von Wissenschaftlern.

Ende August hat ein BGH-Ermittlungsrichter den Haftbefehl gegen Holm mit Auflagen vorläufig ausgesetzt. Seitdem ist der Soziologe auf freiem Fuß. Die Bundesanwaltschaft (BAW) hatte hiergegen allerdings Beschwerde eingelegt. Darüber entschied gestern der 3. Strafsenat des BGH unter Richter Klaus Tolksdorf - und zwar ganz anders, als BAW-Chefin Monika Harms hoffte.

Denn der BGH stufte den Haftbefehl als rechtswidrig ein und hob ihn völlig auf. Begründung: Es bestehe kein dringender Tatverdacht gegen Holm, der aber selbst bei Terror-Ermittlungen für einen Haftbefehl nötig wäre. Holm ist nun wieder ein freier Mann, der reisen kann, wohin er will.

Das Ermittlungsverfahren gegen Holm läuft allerdings weiter, denn es bestehe tatsächlich ein "Anfangsverdacht", dass Holm mg-Mitglied sei. Richter Tolksdorf verwies auf die konspirativen Kontakte zu einem der mutmaßlichen Brandstifter, Holms Einbindung in die Berliner linksextremistische Szene und die Mitarbeit Holms an den letzten Ausgaben der illegalen Zeitschrift Radikal.

Der BGH ließ gestern die Frage offen, ob die militante gruppe zu Recht als terroristische Vereinigung eingestuft wird. Nach Ansicht der Verteidiger erfüllt diese nicht die 2003 von Rot-Grün neu definierten Anforderungen, weil ihre Brandanschläge nicht geeignet seien, den Staat zu gefährden.

Die Frage könnte aber dennoch bald geklärt werden. Denn in rund zwei Wochen will der BGH entscheiden, ob die drei mutmaßlichen Brandenburger Brandstifter in Haft auf ihren Prozess warten müssen.

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