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Diskussion um SexualstrafrechtEntscheidung über Petting verschoben

Heftig kritisiert wurde die Regierung, weil sie das Sexualstrafrecht verschärfen wollte: Jugendliche könnten kriminalisiert werden. Jetzt wurde die Abstimmung verschoben.

Oh Schreck, ein Kuss! Bild: reuters

Die große Koalition will noch einmal über die Verschärfung des Sexualstrafrechts nachdenken. Ein von der Opposition heftig kritisierter Gesetzentwurf wird am Donnerstag nun doch nicht im Bundestag zur Abstimmung gestellt.

Die Bundesregierung will Jugendliche besser vor sexueller Ausnutzung und pornografischer Darstellung schützen. Die Opposition befürchtet dagegen, dass künftig auch harmloses Sexualverhalten von Jugendlichen untereinander bestraft werden kann. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist bereits seit über einem Jahr bekannt, sorgte aber erst in den letzten Tagen für Empörung. Die Initiative setzt im Kern Vorgaben aus einem EU-Rahmenbeschluss von 2004 um.

Sexuelle Handlungen mit Kindern unter 14 Jahren sind und bleiben generell tabu. Ergänzend dazu will die Bundesregierung die Strafbarkeit von sexuellen Handlungen mit Jugendlichen ausweiten. Als "sexueller Missbrauch von Jugendlichen" gilt laut Paragraf 182 des Strafgesetzbuches, wenn der Sex "unter Ausnutzung einer Zwangslage" oder "gegen Entgelt" erfolgt. Bisher sind in dieser Vorschrift aber nur sexuelle Handlungen mit Jugendlichen "unter 16" erfast. Nun soll das Schutzalter auf 18 Jahre erhöht werden. Künftig wäre also auch der Sex mit 16- und 17-jährigen erfasst, wenn eine Zwangslage ausgenutzt wird oder Entgelt gezahlt wird. Es drohen Geldstrafe oder Haft bis zu 5 Jahren.

Kritiker fürchten, dass auch schon das Verpassen des letzten Busses nach der Teenie-Party als Zwangslage gewertet werden könnte. Und ein Entgelt könnte auch die Einladung ins Kino sein. Wenn es dann zu sexuellen Handlungen, auch bloßen Fummeleien komme, könnte dies schon strafbar sein.

Das ist ziemlich weit hergeholt. Auch beim bisherigen Schutzalter von 16 Jahren gilt als Zwangslage eher die Situation von Drogenabhängigen oder von Ausreißern. Und es sind auch keine Fälle bekannt, bei denen bisher die Kino-Einladung einer 15-Jährigen mit anschließendem Knutschen zur Strafverfolgung führte. "Wir wollen nur Jugendliche vor dem Abgleiten in die Prostitution schützen", erklärte Justizministerin Zypries (SPD) den Kritikern. Den Vorschlag des Bundesrats, auch immaterielle Vorteile, etwa die Zugehörigkeit zu einer Jugendclique, genügen zu lassen, lehnte Zypries als "zu weitgehend" ab.

Allerdings soll es künftig auf das Alter des Täters nicht mehr ankommen, während er bisher mindestens 18 Jahre alt sein musste. Denkbar wäre damit auch der - sicher seltene - Fall, dass sich ein 14-jähriger Junge strafbar macht, indem er einem 17-jährigen Mädchen Geld für Sex bezahlt. Schließlich soll künftig schon der Versuch solcher Taten strafbar sein. Dies würde selbst den tragischen Jugendlichen erfassen, der erfolglos versucht, sich mit einer Kinoeinladung sexuelle Wohltaten zu erkaufen.

Sehr weitgehend ist auch die geplante Änderung von Paragraf 184b des Strafgesetzbuches. Die Strafbarkeit von Kinderpornografie wird auf "Jugendpornografie" ausgeweitet. Künftig sind auch alle pornografischen Darstellungen von sexuellen Handlungen 14- bis 18-Jähriger verboten. Bilder von den Bravo-Aufklärungsseiten sind damit nicht gemeint, weil sie nicht überwiegend auf sexuelle Reize beim Betrachter abzielen. Aber schon die pornografische Beschreibung von Sex mit einer oder einem 17-jährigen in einem Roman müsste künftig mit mindestens 3 Monaten Haft bestraft werden.

Verbieten will Zypries auch bloße "Posings" von Kindern und Jugendlichen, bei denen sie ihre Genitalien oder ihre Schamgegend zur Schau stellen.

Kritiker befürchten, dass sich selbst Jugendliche strafbar machen, die sich im Rahmen einer sexuellen Beziehung einvernehmlich in aufreizenden Szenen filmen, photographieren und beschreiben. So etwas hält zwar auch Zypries nicht für strafwürdig. Leider ist ihr im Gesetz noch keine überzeugende Klarstellung geglückt.

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5 Kommentare

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  • Q
    Querdenker

    Es ist sicher Richtig Kinder und Jugendliche davor zu schützen in die Prostitution zu geraten. Dagegen halte ich die Ausdehnung des Paragrafen 184b StGB auf jugendliche bis 18 Jahre für sehr bedenklich, ich finde gibt einen Unterschied zwischen einer 7 jährigen und einer 17 jährigen. Wir trennen in Deutschland mit gutem Grund zwischen Kindern und Jugendlichen. Viele Jugendlichen haben heute Geschlechtsverkehr, soll dies künftig nur als Blümchensex beschrieben werden dürfen. Mir ist auch unklar was die Justizministerin unter Posing versteht, es gibt Aktbilder von anerkannten Photografen wie David Hamilton, werden die künftig Verboten. Mich stört dabei besonders, wenn Leute die Thomas Mann, der sich an keinen Jungs aufgegeilt hat, hochleben lassen, Anderen moralische Vorschriften machen.

     

    Wir müssen die gesamte Entwicklung betrachten, ich erinnere an die Urteile des BGH in der jüngsten Zeit. Worin an den Jungendschutz Anforderungen gestellt werden, die Realismus und Verhältnismäßigkeit nichts mehr zu tun haben. Sollten die Pläne Wirklichkeit werden, bedeutet dies auch die Kriminalisierung vieler unbescholtener Bürger.

     

    Auch aus Demokratietheoretischer sicht halte ich den Vorgang für sehr bedenklich. Wenn es heißt wir müssen einen Beschluss der EU durchsetzen. Ich habe viel mehr den Eindruck über die Bande Brüssel will man Widerstand gegen Gesetze aushebeln. Beim EU-Beschluss wird die Bundesregierung mitverhandelt haben, da soll jetzt nicht so getan werden, als sei die Bundesregierung nur ausführendes Organ.

  • T
    Tobias

    Was geschieht eigentlich mit Werken der Weltliteratur? Ich meine z.B. den Roman "Lolita" oder Noha Gordons "Medicus". Auch viele Romane von Stephen King enthalten eindeutige Stellen die in Richtung "Jugendsexualität" gehen. "Der Zementgarten" schmeiss ich dann lieber auch gleich mal weg.

  • WW
    Walter Wasilewski

    Deutschland Vaterland...

    Demenz des Staates. Ich erinnere:

    Wir-ich- waren 17 Jahre jung und 1944 in Arnheim als Soldat. Uns führte man junge Frauen zu-gegen ihren Willen- meine mir zugführte sagte "Bitte tu mir nichts ich bin verlobt" k e i n e r von uns hat etwas mit den Frauen angefangen KEINER ! Wir haben miteinander beraten was das soll-waren auch vollkommen unerfahren.Volljährig wurde man mit 21 also hat der Staat sich als Kuppler und Kidnapper betätigt. Vater Staat was hast Du uns angetan und heute kann man uns nicht schnell genug loswerden-allein die mickerigen Renten die uns gnädigst gezahlt werden. Gebt der Jugend eine bessere Zukunft.Harmlose Knutscherei ist besser als Zwangsprostitution.

    Walter Wasilewski

    Ich kann gern von uns aus der Zeit Bilder in Uniform schicken.

  • FK
    Frances Kreuzer

    Wieso wird nicht wieder der Kuppelparagrapf eingeführt?

     

    Die sexuell aufreizende Plakatwerbung mit Damendesous an Bushaltestellen verboten?

     

    Un im Fernsehen Frauen nicht immer als sexuelle Dumpf-Deko benutzt?

  • U
    Uwe

    Ein Wahnsinn!!! Man hat immer mehr den Eindruck, dass unsere Politiker nichts anderes zu tun haben als sich um Nebenkriegsschauplätze wie Nichtraucherschutz, Tempolimit usw. zu kümmern.

     

    1. Heutzutage ist es normal, das Jugendliche ihre ersten sexuellen Erfahrungen mit 12,13,14 Jahren haben.

     

    2. Und wie oft sind 15jährige Jungen mit 13jährigen Mädchen oder 19jährige Männer mit 16jährigen Mädchen zusammen.

     

    Diese ganzen Gesetze sind doch vollkommender Schwachsinn. Warum macht man das am Alter fest? Der eine ist mit 13 Jahren schon sexuell reif und der andere mit 15 Jahren noch nicht.

     

    Natürlich sollte man Kinder oder Jugendliche vor sexueller Ausbeutung schützen, doch bitte nicht indem man überholte Moral-Standards des 19.Jahrhunderts und von den theokratischen Amis wiederbelebt.

     

    Wann wird eigentlich Selbstbefriedigung unter Strafe gestellt - man kann ja blind werden? Gute Nacht Deutschland.