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EU baut Handelshemmnisse abEinfach europäisch einkaufen

Viele Waren dürfen innerhalb der EU nicht in ein anderes Land transportiert werden. Nach der Binnenmarkt-Reform soll damit Schluss sein.

Einheitliche Standards sollen den europaweiten Verkauf von Fahrrädern erleichtern. : dpa

Das EU-Parlament hat am Donnerstag eine umfassende Binnenmarkt-Reform verabschiedet. In einem für EU-Verhältnisse bemerkenswert kurzen Gesetzgebungsprozess von nur knapp einem Jahr einigte sich eine breite Koalition aus EU-Parlamentariern aller Fraktionen, Ratsvertretern und der EU-Kommission darauf, Handelshemmnisse abzubauen und Qualitätskontrollen zu verstärken. Künftig muss ein Mitgliedsland begründen, warum es Waren ablehnt, die in einem anderen EU-Land bereits zugelassen sind. Zuvor lag die Beweislast beim Importeur. Alle Beteiligten in der Handelskette werden aber künftig für die Sicherheit von Produkten verantwortlich sein, auch wenn sie außerhalb der EU hergestellt wurden. Das nimmt neben Herstellern und Händlern auch Importeure in die Pflicht.

Das Paket aus zwei Verordnungen und einem Beschluss setzt das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung von Zulassungen um, das theoretisch schon seit 1992 gilt. Es beinhaltet, dass ein Produkt, das in einem Mitgliedsland zugelassen wurde, ohne zusätzliche Auflagen in die anderen EU-Länder importiert werden darf. Doch in einer Umfrage der EU-Kommission gaben 35 Prozent der befragten Unternehmen an, Probleme mit technischen Vorschriften in einem anderen EU-Land zu haben. Jede zweite Firma erklärte, es habe sein Produkt verändern müssen, um es exportieren zu dürfen.

Ein Viertel des EU-Warenumsatzes entfällt nach Berechnungen der Kommission auf diesen "nichtharmonisierten Bereich" - Produkte wie Fahrräder oder Möbel, für die es keine einheitlichen EU-Standards gibt. Sie bringen 500 Milliarden Euro Umsatz pro Jahr. Nach Überzeugung der Kommission können es 150 Milliarden mehr sein, wenn die bürokratischen Hürden wegfallen. Viele Staaten nutzen technische Standards als Vorwand, um die ungeliebte Konkurrenz aus anderen Binnenmarktländern an der Grenze abzublocken.

Die zweite Verordnung befasst sich mit den restlichen 75 Prozent des Warenverkehrs, dem "harmonisierten Bereich" - Güter wie Spielzeug, Medikamente oder Kosmetika, für die es einheitliche EU-Mindeststandards gibt. Die werden aber in der Praxis nicht ausreichend kontrolliert. Spätestens 2010 müssen alle Mitgliedstaaten starke Marktkontrollbehörden aufgebaut haben, die Informationen der Prüfstellen und des Zolls bündeln und den raschen Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten sicherstellen.

Als Nächstes sollen die Warenkennzeichen überarbeitet werden. Probleme gibt es mit dem CE-Kennzeichen (für Conformité Europeenne), das von vielen Verbrauchern als Gütesiegel missverstanden wird. Es handelt sich tatsächlich um ein Zeichen, das die Übereinstimmung des Produkts mit europäischen Gesetzen und Normen garantiert. Die Firmen selber führen die Prüfung durch, oft mit hauseigenen Ingenieuren. Zunächst will die Kommission in einer Studie klären, ob das CE-Zeichen den Bedürfnissen der Verbraucher gerecht wird und welche Kosten durch zusätzliche Siegel entstehen würden.

Bis diese Frage entschieden ist, sollen nationale Gütesiegel erlaubt bleiben. Vor allem deutsche Abgeordnete hatten darauf bestanden, um das bewährte und europaweit bekannte GS-Zeichen (Geprüfte Sicherheit) nicht zu verlieren. Bundesverbraucherminister Horst Seehofer (CSU) begrüßte die Entscheidung des Europaparlaments und die vorläufige Rettung des GS-Zeichens. "Im Gegensatz zur europäischen CE-Kennzeichnung ist das GS-Zeichen ein echtes Verbraucherschutzzeichen mit einem deutlichen und erkennbaren Mehrwert", so Seehofer.

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