Urteil: 888 Tage schuldlos im Knast
Eine Arzthelferin sitzt zweieinhalb Jahre als Vater-Mörderin im Gefängnis - weil das Gericht nicht alle Gutachten berücksichtigt hat. Beim erneuten Prozess wird die Frau heute vermutlich freigesprochen.
Nach 888 Tagen Knast kam für Monika de M. die erlösende Nachricht: Sie werde aus dem Gefängnis entlassen, ihr Prozess auf Geheiß des Bundesgerichtshofs neu aufgerollt. Das war vor einem Jahr. Wäre es bei dem Urteil der Vorinstanz geblieben, die 52-jährige Arzthelferin hätte den Rest ihres Leben hinter Gittern verbracht. Heute geht vor dem Landgericht der zweite Prozess zu Ende. Nach einem entsprechenden Antrag der Staatsanwaltschaft spricht alles dafür, dass die 29. Strafkammer des Landgerichts die Angeklagte freisprechen wird.
Für die 888 Tage, die sie unschuldig im Gefängnis gesessen hat, steht der Arzthelferin eine Entschädigung von elf Euro pro Tag zu. Aber was sind 9.768 Euro für das, was Monika de M. widerfahren ist? Die 22. Strafkammer des Landgerichts hatte die Frau im ersten Prozess wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht war überzeugt, dass sie am 18. September 2004 in Neukölln im Hause ihres Vaters literweise Spiritus als Brandbeschleuniger verschüttet und angezündet hatte. Der 76-jährige schwer krebskranke Mann, der nur noch wenige Monate zu leben hatte, war in seinem Bett verbrannt.
Während des gesamten Verfahrens hatte Monika de M. ihre Unschuld beteuert. Vergebens. Sogar das Tatmotiv stand für die Richter fest: Die Frau war pleite und wollte die 220.000 Euro Feuerversicherung kassieren. Dass sie dabei bewusst den Tod des Vaters in Kauf genommen habe, der bewegungsunfähig in seinem Bett lag und nicht fliehen konnte, brachte ihr neben der lebenslänglichen Freiheitsstrafe im Urteil noch den Zusatz "besondere Schwere der Schuld" ein. Das bedeutet, dass man nach 15 Jahren Haft nicht vorzeitig auf Bewährung entlassen werden darf.
Wie dünn das Eis war, auf dem sich die 22. Strafkammer unter Vorsitz von Peter Faust bei der Schuldfeststellung bewegte, zeigt sich jetzt. Die Frage, ob es sich bei dem Feuer um Brandstiftung handelte, war in dem Prozess höchst umstritten. Zwei Gutachten des Berliner Landeskriminalamtes analysierten die im Haus genommenen Schuttproben, es sei Spiritus als Brandbeschleuniger verwendet worden. Vier andere zum Teil von der Verteidigung benannte Sachverständige widersprachen dieser Einschätzung. Aber Monika de M. wurde auf Grundlage der LKA-Gutachtens verurteilt.
In dem Beschluss des Bundesgerichtshofs, der das Urteil im März 2006 aufhob und die Haftentlassung anordnete, heißt es zur Begründung: Die Ausführungen der 22. Strafkammer zur Entstehung des Brandes litten an einem "Darstellungsmangel". Warum sich das Gericht bei "sechs einander widersprechenden Sachverständigengutachten" bei der Überzeugungsbildung "im Wesentlichen" nur auf zwei Gutachten stützte, sei nicht nachvollziehbar, so der BGH. Denn anders als die Gutachter vom Landeskriminalamt hatten die übrigen Sachverständigen das Spurenbild so gewertet, dass das Feuer auch durch einen Schwelbrand durch heruntergefallene Zigarettenglut entstanden sein könnte.
In dem jetzigen Prozess ist die einzige Gutachterin eine Sachverständige des Bundeskriminalamts (BKA). Eine Brandstiftung sei ausgeschlossen, sagte die Diplomchemikerin Silke Löffler am vergangenen Donnerstag bei ihrem Zeugenauftritt vor Gericht. Das Bild der Brandspuren würde eindeutig den Ergebnissen der chemischen Analyse des LKA widersprechen. Das Feuer habe von oben nach unten gebrannt und nicht von unten nach oben. "Es ist gut denkbar", so Silke Löffler, "dass die Matratze durch eine Zigarette zum Schwelen gebracht wurde".
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