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Kommentar EU-AbschieberichtlinieStandards erhalten

Kommentar von Daniela Weingärtner

Wo immer der Verdacht besteht, dass Standards nach unten korrigiert werden, müssen die Verantwortlichen an ihr Versprechen erinnert werden.

B etrachtet man die Sache von nationaler Warte aus, ist festzustellen: Illegale Flüchtlinge, die in Deutschland aufgegriffen werden, haben von der neuen Abschieberichtlinie keine Vorteile. Nachteile dürfen ihnen aber auch nicht entstehen, denn die Regierungen haben sich verpflichtet, ihre nationalen Gesetze nicht zum kleinsten gemeinsamen Nenner hin zu verändern.

Europaweit gesehen bringt das neue Gesetz aber Vorteile. Denn es gab bislang in neun EU-Mitgliedstaaten überhaupt keine Obergrenze für die Dauer einer möglichen Abschiebehaft. In Irland, Großbritannien und Dänemark, die bei der gemeinsamen Flüchtlingspolitik nicht mittun wollen, wird die Haftdauer auch in Zukunft länger als sechs Monate sein dürfen. In Estland, Finnland, Griechenland, Malta, den Niederlanden und Schweden werden erstmals Höchsthaftzeiten eingeführt.

Es ist verständlich, dass viele Abgeordneten sich noch bessere Bedingungen für die Flüchtlinge gewünscht hätten und den Kompromiss nicht mittragen wollten. Ein Wiedereinreiseverbot von maximal fünf Jahren schien vielen unmenschlich. Aber auch hier muss daran erinnert werden, dass kürzere Fristen erlaubt sind und im jeweiligen Einzelfall für die ganze EU gelten.

Wer nun, wie einige Abgeordnete der Linkspartei es in der Parlamentsdebatte taten, die Befürworter der Richtlinie für das Massengrab im Mittelmeer verantwortlich macht, schlägt aus dem Leiden der Flüchtlinge auf makabre Art politisches Kapital. Denn zwischen den Abschiebebedingungen in der EU und der Zahl derer, die die Flucht übers Meer nicht überleben, gibt es keinen sachlichen Zusammenhang.

Politiker und Flüchtlingsorganisationen sind nun aufgefordert, die Auswirkungen der neuen Richtlinie auf die Gesetzeslage in den Mitgliedstaaten sehr genau zu prüfen. Wo immer der Verdacht besteht, dass Standards nach unten korrigiert werden, müssen die Verantwortlichen an ihr Versprechen erinnert werden. Die Mehrheit im EU-Parlament kam nur durch die Zusicherung zustande, dass sich die juristischen Bedingungen in keinem Mitgliedsland durch die Reform verschlechtern dürfen.

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