Homoehe in Kalifornien: Die Ehe muss es sein

Der Volksentscheid gegen die Homoehe ist nicht zulässig, weil er einer Minderheit Grundrechte nimmt, sagen die Kläger. Mit eingetragenen Lebenspartnerschaften wollen sie sich nicht zufrieden geben.

Zugepflastert mit runden Statements gegen "Prop. 8": Homoehen-Befürworter in San Francisco. Bild: reuters

SAN FRANCISCO taz Tausende Aktivisten und Sympathisanten der Lesben- und Schwulenbewegung verfolgen seit Donnerstag in San Francicso die Anhörungen zur Verfassungsklage gegen die sogenannte "Proposition 8". Seit dem parallel zu den Präsidentschaftswahlen im November abgestimmten Volksentscheid ist Kaliforniens Homoehe erneut verboten.

Über 18.000 Paare hatten sich zum Zeitpunkt der Abstimmung bereits das Jawort gegeben. Jetzt soll der Oberste Gerichtshof Kaliforniens entscheiden, ob

das mit 52 Prozent der Stimmen verabschiedete Verbot verfassungsrechtlichen Bestand haben kann. Binnen 90 Tagen müssen die Richter ihre Entscheidung treffen.

Die Frist begann mit den Anhörungen am Donnerstag. Tausende verfolgten das Geschehen im Gerichtssaal auf einer großen Leinwand mitten auf dem Civic Plaza vor dem Rathaus. Viele demonstrierten vor dem Supreme Court gleich nebenan und versuchten die Befürworter der "Prop. 8" mit ihren Transparenten zu verdecken und mit Parolen zu überschreien: "Vote No! Vote No!" - "Stimmt dagegen!".

Gleich nach dem verlorenen Volksentscheid hatten einige Organisationen per Verfassungsklage argumentiert, "Prop. 8" sei ungültig, weil die Verfassung es nicht erlaube, dass die Mehrheit einer Minderheit über Nacht die Grundrechte entziehe. Die Anerkennung von gleichgeschlechtlichen Ehen gilt Bürgerrechtlern und

Minderheitenorganisationen insofern als Symbol für gesetzlich garantierten Schutz vor Diskriminierung überhaupt.

Für Kaliforniens Schwule und Lesben ist der Begriff "Ehe" außerdem mit Respekt und Würde verbunden, den sie in einer "domestic partnership", vergleichbar der eingetragenen Partnerschaft in Deutschland, nicht sehen können. "Wir wollen absolute Gleichbehandlung.", sagt Stuart Gaffney von Marriage Equality, einer bundesweiten Initiative. "Als vor etwas mehr als vierzig Jahren die Ehe zwischen verschiedenen Rassen in Amerika legalisiert wurde, hat auch keiner nach einem alternativen Bezeichnungen

gesucht."

Um Begriffe ging es auch bei der Anhörung. Dort versuchten die Kläger die Richter davon zu überzeugen, dass in der "Prop. 8" vorgenommene Definition von Ehe als Bund zwischen Mann und Frau nicht eine bloße Gesetzeserweiterung, sondern eine Verfassungsänderung darstelle. Zu einer Verfassungsänderung sei aber eine Zweidrittel-Mehrheit des

Gesetzgebers notwendig.

Ob sich die Richter überzeugen lassen, ist schwer zu sagen. Der Präsident des Obersten Gerichtshofs Ronald George wies auf Präzedenzfälle hin, in denen Minderheiten durch Mehrheitsvotum Rechte verloren hatten. "Ist das nicht Teil des Systems?", fragte er. Richterin Joyce Kennard hatte schon im Vorfeld bekannt gegeben, dass für sie der

Ausdruck des Volkswillens bindend sei. Sie will nur noch den Status der bereits geschlossenen Ehen verhandeln.

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