Angeblicher Diebstahl: Zwei Brötchen kosten den Job
Eine Küchenhelferin wurde gekündigt, weil sie abgeblich zwei Brötchen geklaut haben soll. Der Fall endet formell mit einer Einigung – den Job freilich ist die Frau los.
HEILBRONN ap | Wieder ein Kündigungsprozess wegen eines Centbetrags: Ein Rechtsstreit wegen angeblichen Diebstahls von zwei Brötchen wurde am Freitag vor dem Arbeitsgericht Heilbronn einvernehmlich beigelegt. Die Hohenloher Krankenhaus GmbH zog dabei den Vorwurf zurück, die gekündigte 60-jährige Küchenhelferin habe die beiden Brötchen gestohlen.
Im Gegenzug erklärte sich die Frau mit ihrer Kündigung zum 30. September einverstanden, wie Gerichtssprecher Stefan Fiebig sagte. Bis dahin bekommt sie weiter ihr Gehalt, außerdem erhält sie eine erhebliche Nachzahlung.
Im Februar waren im Spind der Frau zwei Brötchen entdeckt worden. Die Frau beteuerte, ein Auslieferungsfahrer habe den Mitarbeitern regelmäßig eine gewisse Anzahl Brötchen geschenkt, was dieser allerdings vor Gericht bestritt. Der Arbeitgeber ging von einem Diebstahl aus. Die Anwältin der Frau äußerte vor Gericht jedoch den Verdacht, das Krankenhaus habe die Frau loswerden wollen.
"Obwohl sich der Vorwurf gegen die Frau im Laufe der Verhandlung eher erhärtet hat, haben sich die Parteien schließlich einvernehmlich geeinigt", sagte Fiebig. So werde die langjährige Mitarbeiterin nun ein "qualifiziertes Zeugnis mit der Führungs- und Leistungsbewertung ,gut' " erhalten.
Zuletzt gab es mehrfach Kündigungsprozesse wegen kleiner Geldbeträge. Für bundesweites Aufsehen sorgte der Fall einer altgedienten Supermarktkassiererin, die 31 Jahre lang unbeanstandet in einem Betrieb arbeitete, dann unberechtigt zwei Pfandbons im Wert von 1,30 Euro einlöste und deshalb gekündigt wurde.
Das Landesarbeitsgericht Berlin entschied zugunsten des Arbeitgebers, Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse (SPD) sprach daraufhin von einem "barbarischen Urteil von asozialer Qualität".
Im März erklärte das Arbeitsgericht Wuppertal die fristlose Kündigung einer 48-jährigen Angestellten wegen 0,59 Euro für unwirksam. Die Mitarbeiterin benötigte nach Ladenschluss noch Damenbinden und ließ das Geld dafür absprachegemäß auf einem Tisch liegen. Später wurde ihr Diebstahl vorgeworfen.
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