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Nazi-Aufmarsch doch verboten

Sicherheit geht vor: Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht bestätigt Beschwerde des Landkreises Verden

Nun also doch: Nachdem das Verwaltungsgericht Stade am Vortag ein Verbot des Landkreises Verden kassiert hatte, stoppte gestern das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) den für Sonntag angekündigten Neonazi-Aufmarsch in Dörverden. Grund: Infolge akuter Unterbesetzung der Polizei sei die öffentliche Sicherheit massiv bedroht, so die Lüneburger Richter. Damit gaben sie einer Beschwerde des Landkreises statt: Das Verwaltungsgericht Stade hatte auf einen Eilantrag der NPD-Jugendorganisation hin beschieden, die Demo müsse gegen Auflagen, genehmigt werden.Das würde nicht reichen um den polizeilichen Notstand aufzulösen, folgten gestern die Lüneburger Richter dem Argument des Landkreises.

Der hatte wegen Großeinsätzen wie dem Castor-Transport darauf verwiesen, dass ein ausreichender Polizeischutz unmöglich sei. Fünf Hundertschaften seien nötig, weil zeitgleich zum nun untersagten Aufmarsch der „Dörverdener Sonntagsspaziergang“ stattfindet. Mit dem protestieren die Bürger ab 11.30 Uhr gegen das örtliche Neonazi-Zentrum „Heisenhof“. bes

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