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Kommentar: Die Entscheidung des LandesverfassungsgerichtsSchon im Ansatz gescheitert

Christian Rath
Kommentar von Christian Rath

Der Versuch, die Kieler Regierungsbildung von Schwarz-Gelb auf gerichtlichem Wege noch zu stoppen, ist schon im Ansatz gescheitert. Das Landesverfassungsgericht hat bei der Entscheidung wenig Rechtsgefühl gezeigt.

D ie Schnelligkeit dieser Entscheidung ist beeindruckend, ihr Inhalt weniger. Kaum war der Eilantrag von Grünen und SSW eingereicht, da hatte ihn das Landesverfassungsgericht auch schon als unzulässig abgelehnt.

Der Versuch, die Kieler Regierungsbildung von Schwarz-Gelb auf gerichtlichem Wege noch zu stoppen, ist damit schon im Ansatz gescheitert. Selbst wenn die Klage gegen das Wahlgesetz in einigen Monaten noch Erfolg hat, schwinden die Chancen, noch eine verfassungsgemäße Sitzverteilung für die zurückliegende Wahl erreichen zu können. Allenfalls werden die Richter nur noch eine Änderung des Wahlgesetzes für die Zukunft fordern.

Doch deshalb gibt es ein Eilverfahren: Es soll verhindern, dass bis zur Entscheidung eines Rechtsstreits vollendete Tatsachen geschaffen werden. Die von den Richtern angeführte Regel, dass die parlamentarische Wahlprüfung vorgeht, macht hier keinen Sinn. Weder die Landeswahlleiterin noch der Landtag können ein verfassungswidriges Gesetz für nichtig erklären. Der Verweis auf die Wahlprüfung ist zeitraubender Formalismus. Vielleicht nutzt der Landtag das Prüfverfahren, um Zeit zu schinden. Die neue CDU-FDP-Mehrheit hat kein Interesse, dass das Wahlgesetz, dem sie ihre Mehrheit verdankt, überprüft wird.

Es war der erste Beschluss des erst seit 2008 bestehenden Landesverfassungsgerichts. Möge es bei künftigen Entscheidungen mehr Rechtsgefühl zeigen.

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Christian Rath
Rechtspolitischer Korrespondent
Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).
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