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FDP will Vermieterrechte stärkenMieter schneller draußen

Verbände und Grüne warnen: Schwarz-Gelb will die Rechte von Mietern schwächen. Union und FDP haben vereinbart, die Kündigungsfristen für Mieter und Vermieter wieder anzugleichen.

Die kann der Vermieter möglicherweise bald schneller rauswerfen. Bild: Niels Heidenreich - Lizenz: CC-BY-SA

BERLIN taz | Die geplante Mietrechtsreform der neuen Bundesregierung sorgt für Ärger. Union und FDP haben sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf geeinigt, die Kündigungsfristen für Mieter und Vermieter anzugleichen. Nun befürchten Mieterbund und Grüne eine Fristverkürzung zugunsten der Vermieter.

In einem Zeitungsinterview hatte die neue FDP-Fraktionsvorsitzende Birgit Homburger gesagt: "Wir wollen künftig gleiche Kündigungsfristen für Mieter und Vermieter. Über Fristen gibt es noch keine Entscheidung." Ähnlich vage steht es im Koalitionsvertrag: "Die Kündigungsfristen für Vermieter und Mieter sollen einheitlich sein."

Der Deutsche Mieterbund fürchtet, dass Schwarz-Gelb die Frist für Vermieter generell auf drei Monate kürzt. Dies sei stets die Haltung von FDP und Eigentümervereinen gewesen, sagte Mieterbund-Direktor Lukas Siebenkotten. "Konsequenz ist, dass dann sogar Mieter, die zum Beispiel 10, 20 oder 30 Jahre in ihrer Wohnung und in ihrem Stadtviertel wohnen, diese Wohnung bei einer Eigenbedarfskündigung des Vermieters kurzfristig innerhalb von drei Monaten räumen müssen", erklärte Siebenkotten.

Auch längere Kündigungsfristen für Mieter hält der Mieterbund-Direktor für sinnlos. Vermieter hätten "von einer derartigen Regelung keinerlei Vorteile. Für Mieter und Arbeitnehmer, von denen auf dem Arbeitsmarkt ein hohes Maß an Mobilität und Flexibilität gefordert wird, bringt eine längere Kündigungsfrist aber erhebliche Nachteile mit sich", urteilt Siebenkotten. "Bei einer neunmonatigen Kündigungsfrist beispielsweise sind doppelte Mietzahlungen am neuen und am alten Wohnort kaum auszuschließen."

Seit einer Änderung des Mietrechts 2001 durch die damalige rot-grüne Bundesregierung gilt: Mieter müssen stets nur eine dreimonatige Kündigungsfrist einhalten. Vermieter hingegen müssen längere Fristen beachten, je nachdem, wie lange ihr Mieter bereits in ihrer Wohnung lebt. Bis zu einer Wohndauer von fünf Jahren müssen sie eine Frist von drei Monaten einhalten. Ab fünf Jahren wächst die Frist auf sechs Monate an, ab acht Jahren auf neun Monate.

Zurückhaltend verhält sich der Deutsche Städtetag: "Wir warten ab, wie die Regelungen zum Mietrecht aussehen sollen", sagte dessen Sprecherin Daniela Schönwälder der taz. Die Grünen finden, die unterschiedlichen Kündigungsfristen hätten sich bewährt. "Wir halten diesen ,Schutzschirm für Mieter' weiter für angebracht", erklärte deren wohnungsbaupolitische Fraktionssprecherin Daniela Wagner der taz. "Deshalb sollte das Mietrecht so bleiben, wie es seit der Änderung durch Rot-Grün ist."

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14 Kommentare

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  • H
    Habsibabsi

    @Jutta Thorne:

     

    Sind sie die Jutta Thorne von dieser website http://www.lp-dd.de/QUALITAET2.html

    ?

     

    Wenn Sie nicht diese Person sind und auch sonst keine "Jutta Thorne", würde ich eher vorsichtig sein, Kommentare unter diesem Namen zu verfassen.

  • JT
    Jutta Thorne

    Ich verstehe leider nicht, warum hier Stimmung gemacht wird gegen die berechtigten Interessen der Vermieter - es geht nirgendwo darum, dem Vermieter die Kündigung zu erleichtern. Er braucht auch bei einer dreimonatigen Kündigungsfrist einen Kündigungsgrund!

     

    Und diese Kündigungsgründe sind regelmässig Härtefälle. Einen Mieter, dem der Vermieter kündigen darf, will regelmässig niemand im Haus haben, auch die übrigen Mieter nicht. Denn die zulässigen Kündigungsgründe sind immer Härtefälle.

     

    Aus welchem Grund sollen säumige Mieter neun Monate noch in der Wohnung bleiben dürfen? Oder ein Mieter, der in andere Wohnungen eingebrochen ist?

     

    Oder warum soll ein Vermieter nicht kündigen dürfen, wenn er ansonsten mit seiner Familie oder mit seinem Betrieb in Insolvenz gehen muß - wenn er das durch den Verkauf des Hauses ohne Mieter verhindern kann?

     

    Und niemand muß zum Ende der Kündigungsfrist ausziehen. Wer meint, im Recht zu sein, kann sich verklagen lassen und das Amtsgericht entscheidet dann etwa ein Jahr später - auch kann der Mieter vollstreckungsschutz beantragen.

     

    Bis dahin kann der Mieter auf jeden Fall in der Wohnung bleiben.

     

    Die Überschrift muß also lauten: nach der neuen Regelung müssen die Mieter in 3 Monate Kündigungsfrist + 12 Monate Dauer der Räumungsklage ausziehen und früher in 9 Monate + 12 Monate Dauer der Räumungsklage.

     

    Grüsse, Jutta

  • DE
    Dar Ettib

    @online Redaktion:

     

    Rede von Heidrun Blum schon vor der Wahl zum Thema:

    http://www.linksfraktion.de/rede.php?artikel=1305848546

    Stellungsnahme der evangelischen Kirche zum Thema mit ausdrücklicher Nennung der Linken:

    http://www.evangelisch.de/themen/wirtschaft/fdp-dringt-auf-vereinbarte-reform-des-mietrechts7192

    Stellungsnahme der Linken zur Thematik anlässlich des Koalitionsvertrag:

    http://www.linksfraktion.de/wortlaut.php?artikel=1589982020

    MdB Wolfgang Neskovic zum Thema:

    http://www.wolfgang-neskovic.de/artikel/politik-kalten-herzens

    Stuttgarter Nachrichten mit Erwähnung Neskovics:

    http://www.stuttgarter-nachrichten.de/stn/page/detail.php/2288170

     

    Ich finde die Überschrift mehr als merkwürdig. Gerade im Angesichts dessen, dass die Linken mit Neskovic den ,verglichen mit denen der 2 anderen Oppositionsparteien, profiliertesten Politiker gegen die Änderungen in Stellung gebracht haben.

  • D
    drusus

    von mindestens einer recht linken oppositionspartei weiss ich sicher, dass sie sich auch dagegen ausgesprochen hat. wirklich eine seltsame überschrift.

  • O
    online-redaktion

    Offenbar haben sich SPD und Linke noch nicht geäußert. Da du ja auch keinen Link hineingepostet hast, scheint dies der Fall.

  • L
    Lars

    Mist, und ich dachte die FDP ist voll für den Bürger und so. Darum hab ich die doch gewählt!

     

    Ach nein, hab ich ja gar nicht.

  • M
    max

    man leute, das ist wirklich peinlich: "verbände und grüne"???

    und die anderen beiden oppositionsparteien halten sich bedeckt und finden es super, oder was?

    das ist echt eine seltsame überschrift.

  • H
    Habsibabsi

    @Jutta Thorne:

     

    Sind sie die Jutta Thorne von dieser website http://www.lp-dd.de/QUALITAET2.html

    ?

     

    Wenn Sie nicht diese Person sind und auch sonst keine "Jutta Thorne", würde ich eher vorsichtig sein, Kommentare unter diesem Namen zu verfassen.

  • JT
    Jutta Thorne

    Ich verstehe leider nicht, warum hier Stimmung gemacht wird gegen die berechtigten Interessen der Vermieter - es geht nirgendwo darum, dem Vermieter die Kündigung zu erleichtern. Er braucht auch bei einer dreimonatigen Kündigungsfrist einen Kündigungsgrund!

     

    Und diese Kündigungsgründe sind regelmässig Härtefälle. Einen Mieter, dem der Vermieter kündigen darf, will regelmässig niemand im Haus haben, auch die übrigen Mieter nicht. Denn die zulässigen Kündigungsgründe sind immer Härtefälle.

     

    Aus welchem Grund sollen säumige Mieter neun Monate noch in der Wohnung bleiben dürfen? Oder ein Mieter, der in andere Wohnungen eingebrochen ist?

     

    Oder warum soll ein Vermieter nicht kündigen dürfen, wenn er ansonsten mit seiner Familie oder mit seinem Betrieb in Insolvenz gehen muß - wenn er das durch den Verkauf des Hauses ohne Mieter verhindern kann?

     

    Und niemand muß zum Ende der Kündigungsfrist ausziehen. Wer meint, im Recht zu sein, kann sich verklagen lassen und das Amtsgericht entscheidet dann etwa ein Jahr später - auch kann der Mieter vollstreckungsschutz beantragen.

     

    Bis dahin kann der Mieter auf jeden Fall in der Wohnung bleiben.

     

    Die Überschrift muß also lauten: nach der neuen Regelung müssen die Mieter in 3 Monate Kündigungsfrist + 12 Monate Dauer der Räumungsklage ausziehen und früher in 9 Monate + 12 Monate Dauer der Räumungsklage.

     

    Grüsse, Jutta

  • DE
    Dar Ettib

    @online Redaktion:

     

    Rede von Heidrun Blum schon vor der Wahl zum Thema:

    http://www.linksfraktion.de/rede.php?artikel=1305848546

    Stellungsnahme der evangelischen Kirche zum Thema mit ausdrücklicher Nennung der Linken:

    http://www.evangelisch.de/themen/wirtschaft/fdp-dringt-auf-vereinbarte-reform-des-mietrechts7192

    Stellungsnahme der Linken zur Thematik anlässlich des Koalitionsvertrag:

    http://www.linksfraktion.de/wortlaut.php?artikel=1589982020

    MdB Wolfgang Neskovic zum Thema:

    http://www.wolfgang-neskovic.de/artikel/politik-kalten-herzens

    Stuttgarter Nachrichten mit Erwähnung Neskovics:

    http://www.stuttgarter-nachrichten.de/stn/page/detail.php/2288170

     

    Ich finde die Überschrift mehr als merkwürdig. Gerade im Angesichts dessen, dass die Linken mit Neskovic den ,verglichen mit denen der 2 anderen Oppositionsparteien, profiliertesten Politiker gegen die Änderungen in Stellung gebracht haben.

  • D
    drusus

    von mindestens einer recht linken oppositionspartei weiss ich sicher, dass sie sich auch dagegen ausgesprochen hat. wirklich eine seltsame überschrift.

  • O
    online-redaktion

    Offenbar haben sich SPD und Linke noch nicht geäußert. Da du ja auch keinen Link hineingepostet hast, scheint dies der Fall.

  • L
    Lars

    Mist, und ich dachte die FDP ist voll für den Bürger und so. Darum hab ich die doch gewählt!

     

    Ach nein, hab ich ja gar nicht.

  • M
    max

    man leute, das ist wirklich peinlich: "verbände und grüne"???

    und die anderen beiden oppositionsparteien halten sich bedeckt und finden es super, oder was?

    das ist echt eine seltsame überschrift.