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Justiz- und PolizeiaffäreRäuberpistole ad acta gelegt

Nach 20 Verhandlungstagen platzt Prozess gegen einen Polizisten. Der Richter wurde für befangen erklärt. Sogar einer Kollegin hatte er gedroht.

Verhaftung durch das Mobile Einsatzkommando: Kamiar M. wurde im Büro des Polizeidirektors verhaftet. Bild: dpa

Das Verfahren begann im Herbst 2007 mit einer Räuberpistole im Polizeipräsidium und endet vorerst mit einem Paukenschlag im Landgericht: Nach 20 Verhandlungstagen ist der Berufungsprozess gegen den Polizeibeamten Kamiar M. wegen des Verdachts der sexuellen Nötigung geplatzt. Der Grund: Die Kontrollrichterin der Kleinen Strafkammer 9, Ute Barrelet, erklärte den für M. zuständigen Richter der Kleinen Strafkammer 1, Alfons Schwarz, für befangen - und feuerte ihn aus dem Prozess.

Der Deutsch-Iraner M. habe demnach berechtigte Gründe, an der Unparteilichkeit von Richter Schwarz zu zweifeln, heißt es in ihrem Beschluss. Der Anwalt des Angeklagten,Uwe Maeffert, forderte die Staatsanwaltschaft nun auf, die Berufung gegen den Freispruch des Amtsgerichts Blankenese zurückzunehmen.

Kamiar M. war am 11. September 2007 von seiner langjährigen Freundin Meike W., mit der er noch gelegentlich sexuelle Kontakte hatte, angezeigt worden. Sie sei ihm am Vorabend zur Hilfe geeilt, weil der 29-Jährige Suizidabsichten geäußert habe und angeblich versucht hatte, sich mit einem Bademantelgürtel zu strangulieren. Plötzlich habe er sie sexuell bedrängt und begrapscht, gab W. an.

Tags darauf war Kamiar M. zu Polizeidirektor Kuno Lehmann ins Präsidium zitiert worden. "Kündigen Sie selbst. Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens werde ich Sie entlassen", erklärte ihm Lehmann. Als M. sich weigerte, stürmte das Mobile Einsatzkommando mit scharfen Waffen in Lehmanns Büro. Den roten Laserstrahl auf M.s Brust gerichtet, nahmen sie ihn fest.

In erster Instanz war Kamiar M. vom Amtsgericht freigesprochen worden, weil sich die Angaben von Meike W. mit anderen Zeugenaussagen nicht deckten und W. sich in Widersprüche verwickelte. Sie verzichtete dann auch als Nebenklägerin, Berufung einzulegen. Doch die Staatsanwaltschaft beharrte darauf, in die zweite Instanz zu gehen und doch noch eine Verurteilung zu erwirken, um M.s Polizeikarriere ein Ende zu setzen.

Die Kuriositäten dieses Falls setzten sich auch im Landgericht fort. Denn Richterin Barrelet machte aktenkundig, dass sie vor ihrer Entscheidung, den zuständigen Richter Schwarz zu feuern, einen heftigen Disput mit ihrem Kollegen hatte. Dieser habe sie "in scharfem Ton gewarnt, diese Sache zu kolportieren". Schwarz war erst unmittelbar vor dem Prozess, als dieser schon anhängig war, die Kammer 1 von Landgerichts-Präsidentin Sybille Umlauf übertragen worden.

"Die aufgebrochenen Konflikte lassen sachfremde Einflüsse und Motivationen erkennen", sagt Anwalt Maeffert. Diese würden einen fairen Prozess offensichtlich unmöglich machen.

Mehrere Monate hatten sich Maeffert und der Richter Schwarz einen heftigen Schlagabtausch geliefert, da Schwarz mit Äußerungen aus seiner Voreingenommenheit keinen Hehl machte und fast alle Beweisanträge zur Entlastung M.s ablehnte.

Als Maeffert etwa einen "Kammerbeschluss" beantragte, suchte der Berufsrichter und die Schöffen für einige Momente das Nebenzimmer zur Beratung auf, um seine Anweisung bestätigen zu lassen. Dafür kassierte er über zwölf Befangenheitsanträge. In ihren dienstlichen Äußerungen machten die Schöffen dann abgesprochene Angaben, um den Vorsitzenden zu decken, wie ein Sprachwissenschaftler aufdeckte.

Beim letzten Befangenheitsantrag war das Maß jedoch endgültig voll: Schwarz ließ sich einen Monat Zeit, um eine Stellungnahme erst kurz vor Fristablauf abzugeben, so dass sich die Ablehnungsrichterin Barrelet "unter Druck gesetzt" fühlte. Denn ihr blieb "keine Zeit für eine sorgfältige Bearbeitung". Außerdem seien dem Angeklagten und seinem Verteidiger jegliche Möglichkeit zur Stellungnahme genommen worden.

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1 Kommentar

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  • MO
    Martin Overath

    Wird gegen die Schöffen strafrechtlich ermittelt? In der Hauptverhandlung haben sie die gleichen Pflichten wie ein Berufsrichter, sind also dienstlich tätig - besonders bei einer Dienstlichen Erklärung.