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Kommentar Urteil zu Polizei-ÜberwachungWichtiges Urteil - mit Haken

Martin Kaul
Kommentar von Martin Kaul

Das Urteil, dass die Polizei nicht mehr auf jeder Demo ungehindert filmen darf, setzt Maßstäbe. Aber: Wann die Polizei künftig filmt und wann nicht, darf sie aber selbst definieren.

W er in Berlin nicht gänzlich unpolitisch ist, weiß: Kaum bist du auf einer Demo, wirst du auch schon gefilmt. Diese polizeiliche Selbstverständlichkeit hat das Verwaltungsgericht jetzt infrage gestellt. Mit seinem Urteil setzt es Maßstäbe: Bereits die permanente Präsenz eines Kamerawagens, so die Richter, kann eine Einschränkung der Demonstrationsfreiheit darstellen - weil sich friedliche ProtestlerInnen von der Dauerüberwachung abgeschreckt fühlen könnten.

Dass Richter die Polizei zurückpfeifen, ist durchaus üblich und völlig normal. Erschreckend ist jedoch, wie weitreichend der Korrekturbedarf in letzter Zeit ist. Der Bundesgerichtshof rügte vor wenigen Wochen das Bundeskriminalamt für die illegale Bespitzelung von drei linken Berlinern; nun erklärten die hiesigen Verwaltungsrichter nahezu jeden Demonstranten für betroffen: Ihr Urteil bemängelt, dass es schon zur Normalität geworden ist, Protestierer jeglicher Couleur massenhaft und ohne Grund zu überwachen.

Wann darf gedreht werden?

taz

Martin Kaul ist Bewegungsredakteur bei der taz.

Es ist wichtig, diese Ausbreitung der Überwachungspraxis scharf zu kritisieren. Das Problem ist damit jedoch keineswegs gelöst. Wann sie filmen darf und wann nicht, wird die Polizei auch in Zukunft weitgehend selbst definieren. Denn die Grundlage, ob eine Demo als friedlich gilt, ist die davor erstellte Gefahrenanalyse. Und die schreibt die Polizei. Will heißen: Wenn sie filmen will, muss sie nur das Drehbuch ändern.

Das Verwaltungsgericht hat damit einen wunden Punkt aufgezeigt - nun liegt es an den Demonstranten, ihre eigene Überwachung zu überwachen. Und die Polizei nicht nur zu filmen, wenn sie schlägt, sondern auch, wenn sie filmt.

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Martin Kaul
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2 Kommentare

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  • U
    unib

    Was schreiben Sie denn hier für einen Unsinn? Die Gefahrenprognose ist im vollem Umfange gerichtlich nachprüfbar (hat man ja im Urteil auch gemacht).

     

    Mit einer vorbeugenden Feststellungsklage (oder Unterlassungsklage, wenn man dem BVerwG nicht folgen möchte) ließe sich das auch für eine konkret geplante Versammlung sicherstellen - gerade aufgrund der im hier "besprochenen" Urteil getroffenen Aussagen zum Grundrechtseingriff und dem üblichen Vorgehen der Polizei wird man eine solche Klage zulässig bekommen. Dann wäre nichts mehr mit "die Polizei macht ihre Regeln selber".

     

    Vielleicht wird es Zeit, anstelle eines "Bewegungsredakteurs" einmal jemanden schreiben zu lassen, der auch eine dem Thema entsprechende Ausbildung hat.

  • I
    ich

    Kommentatoren wie dieser haben in Wahrheit nur vor einem Angst: Dass nicht nur die Videos über die Polizei sondern auch die Videos der Polizei eines Tages bei Youtube landen und der Öffentlichkeit vor Augen führen, mit welcher Impertinent und Doppelmoral das verfassungsrechtliche Grundrecht der Versammlungsfreiheit durch aggressive, gewalttätige und politisch verwirrte Demo-Teilnehmer ausgehebelt und ad absurdum geführt werden.