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PolizeiKurze Körperverletzung ist okay

Ein Drogenfahnder soll ohne Vorwarnung einen Dealer gewürgt haben, damit der Kokainkugeln nicht verschluckt. Das Bremer Amtsgericht findet die "kurze und energische Diensthandlung" rechtmäßig.

Bild: dpa

Das Amtsgericht Bremen hat es für zulässig erklärt, dass Polizisten Verdächtige ohne Ankündigung würgen, um das Verschlucken von Beweisen zu verhindern. Am Dienstag verurteilte es einen 36-Jährigen wegen Drogenbesitzes, Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung zu einer Geldstrafe.

"Ein kurzes energisches Zugreifen mit einer Hand an den Hals des Angeklagten stellt nach Überzeugung des Gerichts eine rechtmäßige Diensthandlung dar", schrieben die Richter. In ihrer Urteilsbegründung ging die Kammer auch auf die Umstände ein, unter denen der aus Gambia stammende S. seinerzeit von dem Bremer Drogenfahnder K. gestellt worden war.

Der Vorfall selbst liegt knapp drei Jahre zurück: Am Abend des 23. November 2007 beobachtete Kommissar K., wie S. vor der Gaststätte "Piano" im Bremer Steintorviertel einer Frau Kokainkügelchen verkaufte, die er zuvor in seinem Mund versteckt hatte. Der Beamte schritt ein und glaubte, dass S. noch weitere Kokainkugeln im Mund habe.

Beweissicherung

Die Strafprozessordnung erlaubt es, Verdächtige körperlich zu untersuchen, um Beweise zu sichern.

Ohne Einwilligung des Beschuldigten sind dazu Entnahmen von Blutproben und andere körperliche Eingriffe, die von einem Arzt nach den Regeln der ärztlichen Kunst vorgenommen werden - so lange "kein Nachteil für die Gesundheit zu befürchten" ist.

Ins Koma gefallen und später gestorben war 2005 in Bremen der Sierra Leoner Laya Condé. Zuvor hatte ihm die Polizei zwangsweise ein Brechmittel eingeflößt, weil er auf der Straße gedealt und Kokainkugeln verschluckt hatte.

Vier Jahre zuvor bereits war in Hamburg der 19-jährige Kameruner Achidi John nach gewaltsamer Brechmittelvergabe gestorben.

Mit "körperlichen Nachteilen" hätten "Schwerstkriminelle" eben zu rechnen, sagte zum Fall Condé Bremens damaliger Innensenator Thomas Röwekamp (CDU).

Was dann geschah, ist strittig: Nach S.s Aussage sei K. auf ihn zugekommen, habe ihn mit der linken Hand am Hinterkopf gefasst und mit der rechten Hand seinen Hals zugedrückt. Der Polizist hingegen sagt, er habe S. nur an den Kiefer gefasst, um ihn am Schlucken zu hindern. Klar ist, dass es anschließend zu Handgreiflichkeiten kam - drei Polizisten überwältigten S. schließlich. Sie fanden zwei Kugeln mit 0,2 Gramm Kokain bei ihm.

In der Verhandlung konnte das Gericht nach eigenen Angaben die "Version des Angeklagten nicht widerlegen" - es ging davon aus, dass der Afrikaner die Wahrheit gesagt haben und von K. ohne Vorwarnung gewürgt worden sein könnte. Dies sei jedoch legitim, erklärten die Richter: Weil K. "keine weniger einschneidenden Mittel zur Verfügung" gestanden hätten. Die "Anwendung unmittelbaren Zwangs" habe der Polizist "wegen der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit" auch nicht anzukündigen brauchen. Sonst hätte aus Sicht des Gerichts "Gefahr bestanden, dass die Durchsuchung von S. ins Leere lief".

Vor allem aber fanden die Richter den Vorgang unproblematisch, weil K. ja nur kurz mit einer Hand gewürgt habe: "Anders würde es sich bei einem mehr als kurzfristigen Würgen mit beiden Händen verhalten."

Seit dem Tod des Sierra Leoners Laya Condé, der 2005 nach einer zwangsweisen Brechmittelvergabe durch die Polizei gestorben war, können mutmaßliche Dealer in Bremen in eine Abführ-Zelle mit einer Spezialtoilette gesperrt werden. Dort sollen verschluckte Drogenpäckchen auf natürlichem Wege ausgeschieden und sichergestellt werden. Dieser Weg erfordert allerdings einen meist nächtlichen Richterbeschluss und ist auch sonst aufwendig - gut möglich, dass K. keine Lust auf die Scherereien hatte.

S.s Anwalt Jan Sürig hält die gerichtliche Billigung des Würgens für "brandgefährlich": Aus seiner Sicht ebnet das Urteil "einer vermutlich lebensgefährlichen Polizeipraxis den Weg". Tatsächlich verläuft die Speiseröhre hinter der Luftröhre - wer Schlucken verhindern will, muss auch die Atmung unterbrechen. "Das ist sehr gefährlich und kann sogar tödlich sein, wenn man stark drückt", sagt der Vorsitzende des Bremer Hausärzteverbandes, Hans-Michael Mühlenfeld.

"Ungewöhnlich und sehr gewagt", findet auch der Polizeibeamte Martin Herrnkind von der Fachgruppe Polizeirecherche bei Amnesty International das Urteil. "Würgen zur Beweissicherung ist ein erheblicher Grundrechtseingriff", sagt er. Normalerweise würden "alle Gewaltmaßnahmen in der Polizeiausbildung rauf- und runter trainiert". Würgen sei dabei überhaupt nicht vorgesehen. "Da ist kaum zu prognostizieren, ob es gesundheitliche Folgen gibt."

Herrnkind bezweifelt deshalb, dass der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gewahrt ist. Ohnehin müsse man sich fragen, ob solch ein Vorgehen zur Sicherstellung von 0,2 Gramm Kokain angemessen sei. "Wenn jemand ohne Ankündigung gewürgt wird, ist kaum zu erwarten, dass diese Person das duldet und sich nicht wehrt." Es sei "völlig logisch, dass es dabei zu Handgreiflichkeiten kommt". Dass S. auch noch wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte verurteilt wurde, kann Herrnkind deshalb nicht verstehen.

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29 Kommentare

 / 
  • MK
    Michael Krist

    "12.11.2010 20:37 Uhr:

    .... was mit solchen Schwerstkriminellen passieren soll...."

     

    So, so, "Schwerstkriminelle" also,

    0,2 Gramm Strassenkokain ist ja nahezu lachhaft und maximal eine Bagatelle :-D

  • N
    nyx

    So gut es ich auch finde, daß man einen koksdealer geschnappt hat - es macht mir angst, daß man anscheinend nur als 100% unbescholtener und 100% unverdächtiger bürger (und wer ist das schon?) das recht hat, nicht mißhandelt zu werden.

    menschenwürde hängt nicht davon ab, ob man sich immer richtig verhält, man hat sie, weil man ein mensch ist - mehr braucht es nicht, um anspruch darauf zu haben, wie der name schon sagt. und gewürgt zu werden löst reflexionsartig todesangst aus! nicht gerade würdevoller umgang mit einem MENSCHEN.

  • Q
    Querulant

    @Rudi

     

    Und wenn es nach mir ginge dürfte man Leuten mit Meinungen wie der ihren straflos eins mit dem Baseballschläger überziehen... na sind sie nicht auch froh, dass es nicht nach mir geht?

  • V
    vic

    "Das Bremer Amtsgericht findet die "kurze und energische Diensthandlung" rechtmäßig."

     

    Das geht noch kürzer und energischer - mit der Dienstwaffe...

    "Rudi" hätte das Problem so gelöst.

    Was ich noch sagen wollte, Rudi: Du bist ein Idiot.

  • Q
    Querulant

    Tja, von der "Verhältnismäßigkeit der Mittel" und den Grundsätzen eines freiheitlich-demokratischen Rechtsstaates (u.a. Recht auf körperliche Unversehrtheit, Unschuldsvermutung...) haben hier einige "Würgfreunde" noch nie etwas gehört...oder wollen davon nicht gehört haben...

     

    Solchen Leuten müsste man eigentlich - wäre es nicht schon wieder unmenschlich - wünschen, selber mal wirklich unschuldig unter Tatverdacht und dann an genau so einen Typen von Polizisten zu geraten... ob sie dann immer noch für das Prinzip "Im-Zweifelsfalle-gegen-den-Angeklagten" sind???

     

    Solange es einen selber nicht betrifft ist, es einfach für härtere Polizeimaßnahmen einzutreten oder sogar Folter zu befürworten. Die Leute die aber dafür einstehen übersehen, wie schnell man sogar als Unschuldiger in diese Maschinerie geraten kann... wie wäre es mal mit einem entsprechenden Bildungsurlaub in die USA oder China?

  • B
    Benedikt

    Wo ist denn das Original-Urteil nachzulesen?

  • P
    P.Haller

    @ZuTränenGerührt

    Hoffentlich sucht mal bei dir einer mit solchen Mitteln nach Koks o.ä.

    Denn ohne Röntgenblick kann ja keiner wissen, ob du was bei dir hast oder auch nicht.

    Deine Logik ist schon bemerkenswert. Wohl einen zuviel gezwitschert !

  • D
    David

    Nein, da wurde auf jeden Fall falsch gehandelt.

     

    Keine Macht den Drogen, ja, aber ebenso keine Macht der Polizeiwillkür!

     

    Klar bin ich auch versucht zu denken, das sei ja ein übler Verbrecher, der selbst schon so manchem Unschuldigen das Leben gekostet haben kann. Warum sollte man mit ihm Mitleid haben? Darum geht es aber nicht.

     

    Die Frage, ob das nun ein harmloser Passant ist oder ein Schwerverbrecher darf keine Rolle spielen, denn vor dem Gesetz sind alle gleich. Dieses Prinzip ist absolut Zentral und zwingend notwendig für einen funktionierenden Rechtsstaat. In der Realität ist es sowieso schon durch Korruption geschwächt, aber gerade deshalb ist es umso notwendiger, es nicht aufzugeben. Alles andere führt nämlich letztendlich zurück zum Feudalsystem, wo die oberen Stände ungestraft wüten dürfen und die Bauern erschossen werden, wenn sie ihren Hut nicht ziehen.

     

    Und falls euch das vom Prinzip her nicht einleuchten sollte, überlegt euch dies: Sollte es soweit kommen, werden Sie und ich nicht zu den oberen Ständen zählen, sondern zu den Bauern.

     

    Nein, das ist nicht überzogen. Wehret den Anfängen.

  • F
    Flo

    Hätte er die 0,2g mal lieber in den beiden Körperlöchern oberhalb des Mundes versteckt...

  • ZT
    Zuviel Tran gerührt

    Wenn das kurzzeitige Brechen des Gaspedal-Fußes bei Autorasern legitimiert wird, ist das Geschrei des Normal-Deutschen wieder gewaltig.

  • T
    Toele

    @Viersaiter

    Teilen Sie uns doch bitte auch noch mit, wie das Strafverfahren gegen die Toele ausgegangen ist.

  • N
    neuetaktik

    kann man nur hoffen das man nicht gewürgt wird

    wenn man sich 2 ticktack in den mund schiebt

    und beobachtet wurde das vorher der freundin auch paar gegeben wurden ^^

    hmmm

  • T
    T.V.

    Schwarzer Mann UND Drogendealer. Das muss das abgrundtief Böse sein, der gehört doch direkt geköpft. Ich geh mir dann gleich mal die Hände waschen, sind von der Geschichte schmutzig geworden.

  • O
    Olli

    @ Tazi Na dann viel Spaß wenn du mal verdächtigt wirst und dir beim kurz würgen der Kehlkopf eingedrückt wurde. Bedauerlich aber der Beamte hat richtig gehandelt, heißt der Staat muss dir nicht mal die Beerdigungskosten zahlen. Es gibt auch hier geisse rechtsstaatliche Prinzipien die müssen alle achten.

     

    Übrigens ist Kokain immer noch eine Droge der Mittel- und Oberklasse.

  • KI
    Koks iss fürn Arsch

    Hallo Leute? (an alle die das legitim finden!)

     

    1. Vielleicht war das noch nicht mal ein Dealer?

    2. 0.2 Gramm Koks macht einen nicht zum "Paten".

    3. Haben wir hier (noch) nicht französische Vorstadt-Verhältnisse. Da wirst DU gewürgt weil DU auch nur wie ein Dealer aussiehst. Z.b. schwarze Hautfarbe, Kapuzenpulli...

    4. Zitat: "...wegen der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit..." berechtigt nicht jemanden zu würgen, den Knüppel zu nehmen oder sonstige Gewaltanwendung (mit eventuellen Spätfolgen?).

    5. Jaja, Kinder und so... - ich glaube ja das das eher eine Sache der Aufklärung ist. Und damit das mal klar ist: ICH SCHEISSE auf Koks, wir haben genug Alk für unter 50 Cent am Kiosk. Prost, und noch ne Kippe drauf. Gruß an Eure Kinder.

     

    Nebenbei: In Europa gibt es "ca. 3 Drogentote (illegaler Drogen!) je 100.000 Einwohner und Jahr oder 0,003 Prozent." (Quelle: Wikipedia)

     

    Und jetzt mal bitte "Todesursache_Alkoholmissbrauch" auf Wikipedia eingeben, das Ganze kann man dann mit Tabak auch nochmal machen...

     

    Und jetzt bitte nicht mit Drogenkartell etc. anfangen - das das nicht schön ist ist ein ganz ganz ganz anderes Thema.

     

    Aber eine Sache ist von Vorteil, Ihr habt mal wieder die richtige "Zeitung" gelesen! ;)

     

    @TAZ - weitermachen.

  • R
    Rudi

    Wenn es nach mir ginge, dürfte die Polizei potentielle Drogendealer die wiederholt erwischt werden, auf offener Straße erschossen werden.

  • G
    glockenpeter

    offensichtlich rafft hier eine kleine aber bedeutende Mehrheit nicht, worum es dabei geht.

     

    Wenn die Anwendung körperlicher Gewalt zur legitimien Praxis der Beweissicherung erklärt, dann ist es bis zur legitimen Folter zur Erkenntnissicherung im Gefahrenfall auch nicht mehr weit.

     

    Denn wieso sollte der eine Polizist, den nicht dieselben Mittel anwenden dürfen wie ein anderer?

     

    Ob es um ein Beweisstück, Erkenntnisse oder um einen totgefahrenen Hasen geht, ist doch vollkommen egal. Gleiches Recht für alle.

     

    Umgedreht heißt das: Ich darf das mit jedem in jedem Fall machen.

     

    Man stelle sich vor: Ein bekannter weißer Fussballer würde unerkannt in eine solche Situation geraten, weil er einem Drogendealer ähnlich sähe. Durch das Würgen führe er wegen schwerer Verletzungen in den Atemwegen,die ihn für längere Zeit "außer Gefecht" setzten, nicht zur WM.

     

    Wer rechtfertigte in diesem Fall das Vorgehen des Polizisten? Wegen VERMUTETEN 0,2 g Kokain???

  • S
    sabotage

    @ZuTränenGerührt

    Wie hätte der Polizist feststellen können, daß der Dealer UEBERHAUPT eine Menge Drogen bei sich hatte?

     

    Was wenn er gar nichts gehabt hätte?

     

    Und überhaupt - o,2g - was soll dass denn bitte für ein Kokain-Dealer sein?

  • K
    karlov

    omfg, das Trollpotential auf den taz- Kommentarseiten wird immer größer

  • B
    berti

    An Drogen, legalen wie illegalen, sterben viele Menschen, hundertausende pro Jahr allein in Deutschland. Jugendliche werden skrupellos durch Anfixen süchtig gemacht. Die Polizei kann also gar nicht hart genug gegen Dealer vorgehen. Freilich: Die Werbung für Alkohol und Tabak gehört ebenso streng verboten.

  • A
    Anita

    Und was waere, wenn der Polizist sich getaeuscht haette? Und es kein Kokain war sondern Hustenbonbons...?

    Was waere, wenn ich da gewesen waere und sie mein Verhalten als verdaechtig eingestuft haetten?

  • S
    schwangerapfelweinsaufend

    "Sie dürfen aber nach Eurer Ansicht offenbar ungestraft ihren Handel treiben und Menschen ins Unglück stürzen (ich muß wohl keinen Vortrag über die Folgen von Drogensucht, inklusive Alkohol, halten, oder?). Hauptsache, dem Dealer wird kein Haar gekrümmt."

     

    Gerade was den Punkt Alkohol angeht stimme ich dir da voll zu weil ich nicht verstehe wie die Tabaklobby von der EU unter Druck gesetzt, die Alkohollobby aber unbehelligt gelassen wird. Tausende Ungeborene sind Passivtrinker.

     

    Wobei das mit dem Alkohol insofern eben das kleinere Probblem ist, als daß dich mit einer Alkoholsucht niemand ERPRESSEN kann (es sei denn es wäre Schwarzgebrannter mit ein paar Umdrehungen mehr).

  • Z
    ZuTränenGerührt

    @ DasBertl

    Wie hätte der Polizist feststellen können, daß der Dealer nur eine verhältnismäßig kleine Menge Drogen bei sich hatte? Mit Röntgenblick?

  • V
    Viersaiter

    Die Bremer Polizei ist da sehr hemmungslos, die hetzen auch nachts farbige Mitbuerger mit scharfen Hunden durchs Viertel. Mein Schlagzeuger hat das mal live mitgekriegt mit scharfen Hund am Arm. Konnte dann monatelang nicht spielen weil eine Toele von den Cops ausversehen ihn angegriffen hat. Strafanzeige laeuft.

     

    Was Drogen angeht: Legalisieren und Steuer drauf.

    Dann kann sich die Polizei auch mal um wichtige Dinge kuemmern anstatt Kleinkriminelle und Kiffer zu denunzieren.

  • D
    DasBertl

    Genau deswegen war ja auch der Augen-Ausschießwettbewerb in Stuttgart am 30.09.2010 legitim. Schließlich war das ja nur eine kurze Körperverletzung mit einem "Sprühregen". Schließlich haben aus der Menge ein paar mit "echten Stuttgarter Pflastersteinen" geworfen.

     

     

    Mal ernsthaft: Wenn man nur die Einleitungszeilen zu den Berichten zu diesem Vorfall liest, kann man zu dem Schluss kommen, ja ist okay, sonst sind die Drogen weg und die zerstören schließlich unsere Kinder.

    Allerdings: Für 0,2 Gramm jemanden zu würgen, das halte ich für bedenklich, denn ich glaube, 0,2 gramm bekommt man auch hin, wenn man nur ein paar Geldscheine zuviel im Geldbeutel hat. Ist ja allgemein hin bekannt, das da jede Menge Koks drauf ist.

    Davon einmal abgesehen ist die Verurteilung wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ein Unding. Würde ich unvermittelt gewürgt, ich glaube ich würde dem so in die Weichteile treten, dass er auf Kinderzeugung verzichten muss. Und das wäre auch noch eine Affekthandlung.

  • BB
    Bernd Baron

    Wie lange wird es jetzt wohl noch dauern bis auch die kurzzeitige Erschießung zwecks Sicherung von Beweismitteln und Verdächtigen, die Zustimmung eines Richters finden wird ?

     

    Auch dabei hat der Verdächtige selbstverständlich Ruhe zu bewahren und kann sich nicht einfach zur Wehr setzen!!

     

    Gerade an dieser rigoros und verwahrlosend wirkenden Rechtsentwicklung erkennt man insbesondere den außergewöhnlichen Schutzbedarf des Polizeibeamten!

  • T
    tazi

    Mir kommen die Tränen. Armer Drogendieler. Wen schert es wenn so jemand mal ne Packung kriegt? Wohl nur Dealer und Junkies oder auch noch die TAZ.

  • Z
    ZuTränenGerührt

    Spott an:

    Ich hätte es auch besser gefunden, wenn der böse Polizist den guten Dealer hätte laufen lassen. Womit soll der arme Dealer denn sonst seinen Lebensunterhalt sichern? Angebot und Nachfrage. Das ist doch freie Marktwirtschaft...

    Spott aus.

     

    Musik an:

    "Mein Sohn ist zwölf und ewig angetörnt. Ich verbiet es ihm damit er endlich laufen lernt. Cocaine all around my brain..." Hannes Wader.

    Musik aus.

     

    Kommentar an:

    Solange es Drogen nicht zu fairen Preisen in der Apotheke oder im Supermarkt zu kaufen gibt (vgl. Alkohol), hält sich mein Mitleid für Dealer sehr in Grenzen. Sie dürfen aber nach Eurer Ansicht offenbar ungestraft ihren Handel treiben und Menschen ins Unglück stürzen (ich muß wohl keinen Vortrag über die Folgen von Drogensucht, inklusive Alkohol, halten, oder?). Hauptsache, dem Dealer wird kein Haar gekrümmt. Verstehe ich nicht.

    Kommentar aus.

  • K
    Kai

    Da wurde auf jeden Fall richtig gehandelt.

     

    Man sollte sich das aber jetzt natürlich vom Volk legitimieren lassen, einfach eine Volksabstimmung starten und fragen was mit solchen Schwerstkriminellen passieren soll. Keine Macht den Drogen!