Kommentar Vorratsdatenspeicherung: Kein Grund juristisch aufzurüsten
Jetzt, da überall Polizisten mit Maschinenpistolen Sonderschichten schieben und herrenlose Koffer gesprengt werden, scheint die Zeit für die juristische Aufrüstung des Staates günstig.
D ie Debatte ist alt, die Argumente sind ausgetauscht. Neu ist nur die Zeit: Jetzt, da überall Polizisten mit Maschinenpistolen Sonderschichten schieben und herrenlose Koffer gesprengt werden, scheint sie auch für die juristische Aufrüstung des Staates günstig. Dessen Wünsche sind unbescheiden: Ein lückenloses Backup der Telekommunikationsverbindungen aller Bürger, ganz gleich ob "verdächtig" oder nicht, das wollen Innenminister und Polizei. Erst vor acht Monaten hatte das Bundesverfassungsgericht dies gestoppt: Zu lax war das letzte entsprechende Gesetz gestrickt gewesen.
Nun soll ein neues her und Datenschützern werden die Übel der Welt, gegen die man zu Felde ziehen will, um die Ohren gehauen: Kinderpornographie, Schwerstkriminalität, islamistischer Terrorismus: Muss dagegen nicht alles getan werden? Ist der Staat etwa nicht verpflichtet, hier alle Register zu ziehen? Nein. Ist er nicht.
Er muss nicht alles tun, was technisch möglich ist. Er muss es auch nicht deshalb tun, weil es in Einzelfällen wirksam sein kann. Bürgerrechte sind keine Option, die man streichen kann wie überflüssige Ausgaben in Zeiten knapper Kassen. Erlaubt ist nur, was auch verhältnismäßig ist. Die Bundesjustizministerin selbst stellte es erst kürzlich klar: Bei den etwa 4,7 Millionen Ermittlungsverfahren 2009 waren die Verbindungsdaten nur in einem halben Prozent aller Fälle überhaupt von Bedeutung.
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