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Medizinisches Cannabis vor GerichtKaum Chancen auf einen Durchbruch

Hanf für medizinische Zwecke einzusetzen, ist zwar erlaubt, der Anbau aber nicht. Am Dienstag befasst sich ein Gericht damit, was kranken Menschen gut tun darf.

Die Entkriminaliserung des Eigenanbaus von Cannabis würde die Situation für die Kranken deutlich verbessern. Bild: waldmeister. / photocase.com

Es kann passieren, dass Michael Fischer urplötzlich das Wasserglas entgleitet. Dann muss er sehen, wie er die Scherben vom Küchenboden aufgesammelt bekommt. Das sind die besseren Tage. An schlechteren stürzt er auf dem Weg zur Toilette in seiner kleinen Mannheimer Wohnung. Oder ihm wird im Sessel schwindelig. Lesen kann der 47 Jahre alte Mann schon lange nicht mehr, sprechen nur mit Mühe, die Wohnung verlässt er stets in Begleitung.

Schuld ist seine Muskelkoordination, die seit Jahren schwer beeinträchtigt ist, verbunden mit Gleichgewichtsstörungen und der Unfähigkeit, Bewegungen zielgerichtet auszuführen. Hinzu kommen Spasmen, Lähmungserscheinungen, Schmerzen. Einen klangvollen Namen hält die medizinische Fachsprache bereit für die Symptome, die Michael Fischers eigentliche Krankheit, die Multiple Sklerose, seit 25 Jahren begleiten: Ataxie.

Auf Griechisch heißt das so viel wie "nicht geordnet"; übersetzt in Michael Fischers Alltag, bedeutet es ein Leben ohne Chancen auf Heilung und, ebenso unerträglich, ohne behördliche Erlaubnis für die einzige Therapie, die ihm nach Einschätzung medizinischer Gutachter zumindest Linderung bringt und seine Gehfähigkeit erhalten hilft: Cannabis. Alle anderen Medikamente haben versagt - oder sind schlicht unbezahlbar.

Unbefugter Zugriff

Aus dieser finanziellen wie therapeutischen Not heraus baut Michael Fischer den Hanf im Bad seiner Wohnung selbst an, zum Eigenkonsum aus medizinischen Gründen, und macht sich deswegen - nicht strafbar. Das ist die eine Lesart, bestätigt 2003, 2004 und 2005 in Urteilen von Strafrichtern diverser Instanzen.

Die andere Lesart ist eine politische, diktiert vom Bundesgesundheitsministerium, Deutschlands oberster Betäubungsmittelkontrollbehörde, wider die Auffassung der eigenen Fachleute. Sie geht, zugespitzt, so: Michael Fischer, 47 Jahre, MS-Patient, arbeitsunfähiger Fliesenleger, seit bald zehn Jahren frühverrentet, droht in seiner Mannheimer Wohnung eine Rauschgiftplantage zu betreiben, welche vor dem Zugriff Unbefugter nicht zuverlässig gesichert werden kann - und daher unzulässig ist. Ab Dienstag befasst sich das Verwaltungsgericht Köln mit Fischers Klage auf das Recht auf Eigenanbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken: Michael Fischer gegen die Bundesrepublik Deutschland.

Gekämpft wird mit harten ideologischen Bandagen. "Das Interesse (…) an einer Versorgung und Behandlung mit selbst angebautem Cannabis in seiner Privatwohnung muss gegenüber dem Schutzinteresse der Bevölkerung zurückstehen", heißt es in dem Widerspruchsbescheid des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) vom 10. 8. 2010, der der taz vorliegt. Begründung: "Beim Anbau in einem einzigen Badezimmer einer 2-Zimmer-Wohnung (…) ist ein Zugang Dritter unvermeidbar; insbesondere der Anbau ist für jeden Besucher unmittelbar ersichtlich und ein direkter Zugriff auf die angebauten Pflanzen durch Nicht-Erlaubnisinhaber möglich."

"Ums Gesundwerden geht es schon lange nicht mehr", sagt Michael Fischers Lebensgefährtin Gabi Gebhardt. "Es geht um ein bisschen Lebensqualität für die Zeit, die ihm bleibt." Lebensqualität, die sich durchaus herstellen ließe: In begründeten Einzelfällen kann das BfArM, das der Fachaufsicht des Bundesgesundheitsministeriums untersteht, Schwerkranken und Schmerzpatienten nach dem Betäubungsmittelgesetz eine Ausnahmegenehmigung für die Selbsttherapie mit Cannabisprodukten erteilen. "Eine Erlaubnis kann dann erteilt werden, wenn zur Behandlung der Erkrankung bzw. der bestehenden Symptomatik keine Therapieoptionen mit zugelassenen Fertigarzneimitteln bzw. Rezepturarzneimitteln zur Verfügung stehen oder eine Behandlung mit diesen aus anderen Gründen nicht in Betracht kommen", bestätigt das BfArM auf Anfrage. 42 Patienten in Deutschland, darunter Querschnittsgelähmte, Krebskranke, MS-Patienten, besitzen derzeit eine solche Erlaubnis für den Einsatz cannabishaltiger Produkte, kein einziger bislang jedoch für den Anbau der Stecklinge.

Bei Michael Fischer sah zunächst alles danach aus, als erfülle er sämtliche Kriterien: Die herkömmlichen Medikamente zur Behandlung Multipler Sklerose hatten bei ihm viele unerwünschte Nebenwirkungen gezeigt, die Ataxie hingegen schwächten sie nicht ab. Ähnlich verhielt es sich mit Morphinen und Opiaten, die häufig zur Schmerzlinderung eingesetzt werden: Michael Fischer wurde schlecht von ihnen; die entspannende Wirkung, die seine Muskeln brauchen, damit er sie besser koordinieren kann, ließ sich so nicht erzielen. Blieb Cannabis - und die Notwendigkeit, den Hanf mit der Hilfe seiner Lebensgefährtin selbst zu züchten.

"Mein Mandant betreibt dieses Verfahren nicht, weil er das BfArM verärgern will", empört sich Michael Fischers Anwalt Oliver Tolmein von der Kanzlei Menschen und Rechte. Es bleibe ihm aus Kostengründen nichts anderes übrig: Die Alternativen, Medizinalhanf aus Holland, also Cannabis aus kontrolliertem Anbau, sowie der cannabishaltige Wirkstoff Dronabinol, der in Deutschland als Rezepturarzneimittel von Ärzten verschrieben werden kann und weitaus besser kontrollierbar und dosierbar ist als selbst angebauter Hanf, dürfte er sich mit einer Ausnahmegenehmigung zwar kaufen. Von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aber werden sie nicht erstattet. Ihnen fehlt die arzneimittelrechtliche Zulassung.

Michael Fischer bekommt 850 Euro Rente - in etwa so viel, wie ihn das aus therapeutischer Sicht zu bevorzugende Dronabinol monatlich kosten würde. Er hat geklagt deswegen, bis vor das Bundessozialgericht, doch die Kostenübernahme durch die GKV im Ausnahmefall wurde abgelehnt. Diese setze voraus, "dass eine lebensbedrohliche oder regelmäßig tödlich verlaufende oder eine zumindest wertungsmäßig damit vergleichbare Erkrankung vorliegt. Daran fehlt es." Anders ausgedrückt: Wäre gesichert, dass Michael Fischer demnächst ablebt, dann lägen die Dinge in puncto Kostenerstattung möglicherweise anders.

So viel Zynismus ist selbst den Fachleuten des BfArM zuwider, die den Antrag auf Cannabis-Eigenanbau im Sommer 2010 prüfen sollen. Im Anschluss an einen Erörterungstermin vor dem Verwaltungsgericht Köln Ende März 2010, bei dem Michael Fischer ausführlich darlegt, wie er sein Bad vor Einbrechern und die Hanfpflanzen vor Fremdkonsumenten schützen will, verfassen sie ein positives Votum. Es soll Grundlage werden für den behördlichen Genehmigungsbescheid. In dem internen Papier vom 29. Juni 2010 heißt es: "Die von dem Kläger vorgeschlagenen Sicherungsmaßnahmen sind aus fachlicher Sicht zur Sicherung des Betäubungsmittelverkehrs geeignet und ausreichend. Dies gilt insbesondere für eine Sicherung der dreifach verriegelten Tür mit einem Fingerprintschloss. Eine zusätzliche Installation einer Kamera für seltene Fälle der Abwesenheit erscheint unverhältnismäßig und nicht erforderlich."

Vorsorglich weisen die BfArM-Fachkollegen die ideologischen Gegner im eigenen Haus, für die allein der Gedanke an eine Liberalisierung des Hanfkonsums zu medizinischen Zwecken der Anfang einer Drogenrepublik Deutschland ist, auch juristisch in ihre Schranken: Eine Ausnahmegenehmigung verstoße keinesfalls gegen internationales Recht. Dieses verlangt nämlich von Ländern, die Cannabis-Eigenanbau tolerieren, normalerweise die Einrichtung einer - in Deutschland nicht existenten - nationalen Cannabis-Agentur zum Aufkauf und zur Kontrolle der Ernte. Aber: "Die Entscheidung, gem. § 5 Abs. 2 BtMG (Versagung einer Erlaubnis, weil Durchführung im Widerspruch zum internationalen Abkommen steht) ist eine Ermessensentscheidung (Kannvorschrift)."

Unverzüglich Widerspruch

Die bürgerliche Regierung erlaubt den Anbau der Kifferdroge Nummer eins in Privatwohnungen? Es gibt Schlagzeilen, die müssen verhindert werden. Cannabis, das ist für viele im Ministerium immer noch die Droge schlechthin, die Droge der Leistungsverweigerer, der Aussteiger; eine Droge, gefährlich allein dadurch, dass sie so leicht anzubauen ist. Am 16. Juli 2010, knappe zwei Wochen später, schaltet sich Dr. Erhard Schmidt, Ministerialdirektor und Leiter der Abteilung 1 Arzneimittel, Medizinprodukte, Biotechnologie im Bundesministerium für Gesundheit, persönlich in das Verfahren ein. Sein Fax an das BfArM, Betreff "Ihr Bericht vom 29. 06. 2010", ist zwei Seiten kurz und vernichtend: "Es wird gebeten, im vorliegenden Verfahren nunmehr unverzüglich einen Widerspruchsbescheid zu erlassen." Das Wort "unverzüglich" ist handschriftlich unterstrichen. Sodann wird das BfArM gemaßregelt: "Gründe für eine Ermessensreduzierung auf Null sind nicht ersichtlich. Die Zwecke des BtMG (notwendige medizinische Versorgung der Bevölkerung bzw. im vorliegenden Fall des Klägers) gebieten hier nicht die Erlaubniserteilung." Das Schreiben endet harsch: "Um rechtzeitige Vorlage des Entwurfs des Widerspruchsbescheids vor Abgang wird gebeten."

Michael Fischer erfährt per Widerspruchsbescheid vom 10. August 2010 durch das BfArM, wie ein behördlicher Maulkorb funktioniert: Die von ihm geplanten "Sicherheitsauflagen als milderes Mittel zur Sicherstellung eines erlaubnisfähigen Anbaus" sind nunmehr "nicht möglich", weil "neben der Lebensgefährtin eine Krankengymnastin die Wohnung regelmäßig aufsucht". Überdies wird plötzlich die Einrichtung einer nationalen Cannabis-Agentur für zwingend notwendig gehalten, bevor eine Eigenanbaugenehmigung erteilt werden kann. Und schließlich die Ohrfeige: Der Cannabis-Eigenanbau stelle "keine kostengünstige Therapiealternative" dar.

Es sind dieselben Kollegen, die noch am 29. Juni 2010 Michael Fischers Antrag positiv bescheiden wollten, die nun am 10. August 2010 auf Anweisung der Behördenspitze den Widerspruchsbescheid verfassen müssen. Und das, so antwortet das BfArM auf eine Anfrage der taz, sei im Behördenalltag kein Einzelfall: "In Fällen mit grundsätzlicher Bedeutung erfolgt eine intensive fachliche Abstimmung mit dem Bundesministerium für Gesundheit als Fachaufsicht. Im Rahmen dieser Abstimmungsprozesse sind die von Ihnen angesprochenen Abweichungen von Einschätzungen in Initiativberichten in der frühen Bewertungsphase gegenüber den späteren Bescheiden nicht unüblich."

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42 Kommentare

 / 
  • D
    DonMuh

    Hanf legalisieren = den Markt für Erwachsene regulieren!

     

    WARUM? DARUM!

     

    WAS bitte sind am Umgang mit Cannabis die Wesensmerkmale einer Straftat im Sinne der Rechtsauffassung eines freiheitlichen Rechtsstaates?

     

    WIE kann ein freiheitlicher Rechtsstaat Teile seiner Bürger für ein Verhalten zu Kriminellen erklären, welches weder Leben, Gesundheit, Ansehen oder Eigentum eines Anderen Schaden zufügt?

     

     

    ( Quelle: Prof. Dr. Scheerer ueber die Verfassungswidrigkeit des Cannabisverbotes )

     

     

    Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz wegen Cannabis:

    über 100.000 jährlich

     

    Kosten der Cannabisrepression:

    über 1 Mrd. jährlich

     

    ( Quelle: DHV Prohibitionsuhr 2012 )

     

    Prohibition (Verbot, Sicherheit, Ordnung) vs. Prävention (Gesundheit):

    7 : 1

     

    7 Euro werden ausgegeben für die Durchsetzungsversuche eines Drogenverbots

    1 Euro wird ausgeben für die Suchkrankenhilfe

     

    ( Quelle: Prof. Heino Stöver vom Schildower Kreis zur gescheiterten Drogenpolitik )

     

     

    Gefährlichkeit von Hanf (lat. Cannabis):

    Google it: Drogen Gefährlichkeit Ranking

     

     

    Richtige Aufklärung statt Verbote!

     

    Hanf legalisieren = Medizin, Jugendschutz, Verbraucherschutz, Steuereinnahmen in Mrd. Bereich, Entlastung der Justiz, Aufklärung, Schwächung des Schwarzmarktes und organisierter Kriminalität!

  • U
    Uwe

    Warum nennt sich eine FDP mit ihrem Gesundheitsminister eigentlich liberal??

     

    Das weiß der Wähler nicht und die Parteifreunde sind sich ja auch nicht mehr so sicher.

     

    2,5 Prozent? Immer noch 2,5 Prozent zu viel.

  • K
    Karsten

    @Ingo

     

    "Ich dachte das BfArm wäre unabhängiger abgesehen von den üblichen Bestechungen."

     

    Unabhängiger von Bestechungen sind sie ja eigentlich schon, jedoch unterliegen sie wie jede andere "unabhängige" Behörde der "Weisungsgebundenheit".

     

    Das ist dein gedanklicher Missing-Link der dir noch gefehlt hat. Weisungsgebundenheit geht sogar soweit, das ein Ministerium (übergeordnete Behörde) Staatsanwalt und Richter (untergeordnete Behörde) die Weisung erteilen kann (und regelmässig auch tut), welches Ergebniss am Ende eines Verfahrens zu stehen hat. Das ganze wirkt im Endeffekt genauso wie Bestechung, nur ist es für die Beteiligten einfacher zu handhaben und man muß sich den Vorwurf der Käuflichkeit nicht aussetzen, denn "Weisungsgebundenheit" ist ja schließlich ein Gesetz das man ja "nur" angewendet hat.

     

    TATAAA, und schon brauchts keine Bestechung mehr. Genial eigentlich oder? ;-) ...oder sagen wir besser: Pervers. So braucht sich doch keiner mehr wundern, das Lobbyinteressen über deren gekaufte Politvertreter in so ziemlich jedes Urteil der Gerichte Einzug haben halten können.

  • G
    gerd

    Hilfsweise das Haföl trinken, auch wenn es nur aus den EU zugelassenen EU-Kastraten-Hanf gewonnen, oder möglichst unbehandelten Knabberhanf (ungeschält!) essen. Hilft auch bei Hautproblemen und macht "Dr. Knock oder Der Triumph der Medison" arbeitslos!

     

    Zur Gesundheit, da das Aspartam Kennzeichnungspflichtig mit „enthält eine Phenylalaninquelle“ wurde das "bessere" Aspartam - Crack namens Neotam synthetisiert und dessen Phenylalanin darf Lebensmittelrechtlich verschwiegen werden und möglicherweise ist die E-Nummer E 961 nicht nur als Süßungsmittel sondern auch unter den Tarnkappen ("Tarnkappenbezeichnungen") als Geschmacksverstärker / Würzmittel zugelassen.

  • JD
    Jan dernonne

    Kapitalismus war gestern, heute tanzt die Lobbyismus über unseren Köpfe ...

  • L
    lounger

    "Das Interesse (…) an einer Versorgung und Behandlung mit selbst angebautem Cannabis in seiner Privatwohnung muss gegenüber dem Schutzinteresse der Bevölkerung zurückstehen"

     

    Das ist nicht nur ein menschenverachtender Skandal, sondern auch völlig schwachsinnig und realitätsfremd. Jeder der eine Internetrecherche betreiben kann und halbwegs kalkuieren kann wird feststellen:

    Es gibt seit langem einen blühenden Zulieferhandel für den Heimanbau. Die Umfang läßt vermuten, dass in zehntausenden deutschen Wohngen angebaut wird. Nicht nur von Patienten, sondern auch von Freizeitkonsumenten. Die Patienten, die es heimlich betreiben haben eine sehr hohe Chance nie erwischt zu werden - Aber diejenigen, die es legal machen wollen, werden schikaniert und menschenverachtend drangsaliert.

     

    Alles zur Vermeidung von Präzedenzfällen in einer ideologisch aufgeladenen Prohibition, die sinnlos und gegen jeden common sense ist.

  • L
    Lucia

    @ WeedWeed:

     

    Sicher könnte dies passieren, denn im Stadtpark ist dies eine gewollte Provokation.

     

    Deshalb: nicht so schnell aufgeben, und Hanf immer wieder überall säen...

     

    bis es überall wie „Unkraut“ sprießt...O.K., wenn ihnen das aussäen im Stadtpark zu schade wäre, da die THC-Ernte „gefährdet“ ist, säen Sie dort einfach Faserhanf. Die Deppen merken den Unterschied nicht...

  • W
    WeedWeed

    @Lucia:

     

    "Deshalb: Hanf überall säen wo es sonnige Plätzchen gibt, Garten, Wald, Wiese, Brachland, Stadtpark..."

     

     

    Pflanzen sind auch lebewesen und wenn man jetzt z.b. im stadtpark anpflanzt kommen frueher oder spaeter die stumpfsinnigen aus ihren schuetzenvereinen im vollrausch und walzen skrupellos alles nieder ohne geist ohne hirn

  • N
    Nagusch

    Bei mir hat die Krankenkasse das Dronabinol übernommen, ich fange morgen mit der Therapie an.

  • L
    Lucia

    „...Das UN-Einheitsabkommen von 61 über die Betäubungsmittel bildet bis heute die Basis der weltweiten Drogenkontrolle...

     

    Das namentliche Festschreiben der Mohn-, Koka-, und Cannabis-Pflanze im Vertragstext zielte darauf ab, eine spätere Deregulierung

    oder Einstufung in eine minder streng kontrollierte Kategorie von vornherein zu verhindern...“:

     

    http://de.wikipedia.org/wiki/Einheitsabkommen_%C3%BCber_die_Bet%C3%A4ubungsmittel

     

    Absurd:

     

    Cannabis wurde seit Jahrtausenden erfolgreich als Kulturpflanze und Genußmittel genutzt.

     

    Das seit 1961 bestehende Verbot ist genauso irrational, wie zu früheren Zeiten bestehende Tabak-, Kaffee-, und Alkoholverbote.

     

    Die Entdeckung Amerikas wäre ohne Hanf-Segel und Seile unmöglich (also besser für die Indianer) gewesen.

     

    Ziviler Ungehorsam gegen politische von Lobbys motivierte Verbote ist das Mittel zur Gegenwehr.

    In Afghanistan hält sich kein Mensch an das Opium-Anbau-Verbot...

    Deshalb: Hanf überall säen wo es sonnige Plätzchen gibt, Garten, Wald, Wiese, Brachland, Stadtpark...

  • F
    freddy

    Schurkenstaat

  • WR
    Weiße Rose

    In der Bananenrepublik Deutschland helfen weder Verstand noch Wahlen...

     

    Was uns bleibt ist ziviler Ungehorsam und evtl. ein Vorbild aus Dänemark: Freie Republik Christiania!

  • A
    Alex

    Einfach nur menschenverachtend was die regierung da treibt!

     

    Ich kann nur alle inständig bitten sich bei der epetition zu beteiligen: https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=14613

     

    und diese weiterzusagen!

     

    Übrigens, die EU würde nach eigener aussage die legalisierung von cannabis durch einzelne mitglieder (oder auch alle) nicht blockieren!

    http://www.encod.org/info/Die-EU-scheinen-bereit-fur-ein.html

     

    es wird zeit das dies wertvolle, vielseitige, umweltfreundliche nutz und heilpflanze ihren gebürtigen platz ion der gesellschaft erhällt - spätere generationen werden sich über diese phase der prohibition nur wundern!

  • JS
    Jürgen Schwab
  • I
    Internetspaziergänger

    Ich verstehe nicht so richtig, daß in der TAZ solche Mißstände zwar in herrlichen Farben angeprangert werden, die TAZ, wie auch andere Medien aber nichts dazu beiträgt, zusammen mit den Bürgern diese Mißstände mal abzustellen. Gerade "läuft" eine ePetition zur Entkriminalisierung von Cannabis.

     

    https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=14613

     

    Bis heute haben bereits über 10.000 Menschen mitgezeichnet. Die Petition sieht auch ganz "anständig" aus (stammt vom Deutschen Hanf Verband) läuft noch bis zum 26.01.11.

    Warum muß man sowas hier zwischen dem Kommentargemüse bekannt geben. Die Plattform epetitionen.bundestag.de ist schließlich auch nicht irgendwas dubioses, sondern gehört ganz offiziell zu unserer Volksvertretung.

     

    Ist doch klar, eines Tages braucht keine mehr solche Medien. Daß es Mißstände gibt, weiß man auch ohne sie.

     

    verwunderter Internetspaziergänger aus seinem Rundgang

  • B
    Butscher

    Wundert es hier in Deutschland noch irgendjemanden, dass diese (oder auch andere Regierungen der Vergangenheit) sich immer unsolidarischer verhalten?

    Mich eigentlich nicht mehr. Hoffnungslos? Könnte man sagen. Solang die Menschen in diesem Land nicht radikaler werden und handeln und in D.I.Y. Manier leben, wird sich nichts verändern. Kranken Cannabis aus eigenen Anbau zu liefern ist eine hervorragende Idee und glauben sie mir...diese Dankbarkeit des Kranken wird sie umwerfen. Radikal denken hilft

  • FT
    Fritz Teich

    Die oben von Oliver erwaehnte Entscheidung des BVerwG aus dem Jahr 2005 ist zu finden in:

     

    BVerwGE 123, 352-362 (Leitsatz und Gründe)

    DVBl 2005, 1330-1333 (Leitsatz und Gründe)

    NJW 2005, 3300-3303 (Leitsatz und Gründe)

    DÖV 2005, 1004-1007 (Leitsatz und Gründe)

    Buchholz 418.35 § 3 BtMG Nr 5 (Leitsatz und Gründe)

     

    Allerdings ging es wieder nur um den Erwerb:

     

    Leitsatz

     

    Der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb von Cannabis zur Behandlung einer Multiple-Sklerose-Erkrankung beim Antragsteller kann nicht nach § 3 Abs 2 BtMG (BtMG 1981) mit der Begründung abgelehnt werden, eine solche Behandlung liege nicht im öffentlichen Interesse.

     

    Der Klaeger hatte vorgetragen, er lehne die Anwendung von Dronabinol ab, nachdem er es eine Zeitlang ausprobiert habe. Das Mittel sei extrem teuer, mindere aber weder die Spastik in nötiger Weise noch ergäben sich sonstige positive Effekte. Dagegen ergebe sich aus den vorgelegten Berichten über die Anwendung von Cannabis, dass die Schmerzen positiv beeinflusst würden und bei fast allen auch eine Spastizitätslinderung auftrete.

     

    Das BVerwG bezieht sich dann auf die Auslegung des BetMG durch das BVerfG. Die medizinische Versorgung der Bevölkerung sei danach auch ein öffentlicher Zweck, der im Einzelfall die Erteilung einer Erlaubnis gemäß § 3 Abs. 2 BtMG rechtfertigen könne.

     

    Die Behoerde musste deshalb neu entscheiden.

  • FB
    Franz Beer

    Der Staat hat ,(ob er es weis ? )eine Fürsorgepflicht , und die sollte er auch befolgen. Eine legalisierung von Cannabis ist nicht der untergang des Abenlands. Menschen die schwerkrank sind mit solchen Repressalien zu bedrängen ist Körperverletzung. Überigends MU? ein Staat sich immer daran messen lassen wie er mit den schwächsten der Gesellschaft umgeht. Und das ist nicht weither in Deutschland . Ein kostruktiver Vorschlag von mir wäre(möchte natürlich niemanden dazu auffordern d-gesetz zu brechen nööööö) Leute schmeißt geld zusammen und baut an drinnen /Draußen und denkt euch -Ich bau meine medis selbst an. Bin überigends 59 jahre und habe MS .mfg

  • AB
    Andy Bayer

    Das Gesetz in seiner Härte muss alle Menschen gleich behandeln. So kann nicht einem Menschen der Anbau und Konsum von Cannabis erlaubt werden, ein Anderer jedoch wird deswegen vorbestraft. Dabei spielt die medizinische Wirkung keine Rolle. Siehe Gleichbehandlung und Gleichberechtigung.

     

    Recht auf Linderung oder Heilung eines jeden Bürgers überschneidet hier dieses Gesetz. Jetzt kann man entweder dieses "Teufelszeug" legalisieren, oder verkorkste Einzelgenehmigungen aussprechen, oder alles so lassen, wie es ist. Ich bin klar für eine Legalisierung, weil damit neben Steuereinnahmen einiges erleichtert werden würde.

     

    Naturmedizin egal welcher Art, kann sehr wirksam sein. Da die Pharma-Lobby sehr stark ist, wird sie natürlich alles tun, dass eine solche gesetzliche Lockerung nicht zustande kommt. Denn wenn Pharma-Riesen etwas hassen, dann sind das Heilkräuter, an welchen sie nichts oder nur wenig verdienen können. Dass Heilkräuter meist viel gesünder sind, als es harte Medikamente sind, ist unumstritten.

     

    Würden Politiker dem Volke dienen, so müssten Heilkräuter längst legalisiert werden, auch wenn die Gefahr des Missbrauchs besteht. Tabak und Alkohol hat keine heilende Wirkung, sind aber trotzdem legal. Dies zeigt eigentlich schon, dass es nicht um Sinn und Unsinn geht. Es geht um Geld und Lobby-Power...

  • F
    Frank

    Bitte schauen Sie sich diesen Film in voller Laenge an.

     

    Hanf, das Milliarden Dollar Kraut:

     

    http://video.google.com/videoplay?docid=6227764886026539612#

     

    Der Film beschreibt was man mit Hanf alles produzieren kann.

    (Sie werden staunen!)

    Der Film beschreibt warum das politisch nicht gewuenscht ist.

  • RV
    René Vogel
  • K
    Kerzenlicht

    Es war doch zu erwarten, dass es so kommt. Es geht dabei garnicht um Canabis, sondern darum, armen Menschen, besonders, wenn sie krank sind, die Würde zu nehmen und sie zu unterdrücken, bis sie selbst zur biologischen Lösung greifen. So ist das doch überall, wo Arme und Kranke um ihre Rechte und ein erträgliches Leben kämpfen. Selbst die so souveränen Verfassungsrichter machen dieses perfide Spiel mit, obwohl es ihnen niocht möglich war, das Urteil gewgen Legalisierung von Maihuana logisch zu begründen.

  • OT
    Oliver Tolmein

    Die Chance auf einen Durchbruch beurteilen wir doch etwas besser als die Autorin dieses informativen und lesenswerten Artikels: Immerhin hat das Bundesverwaltungsgericht 2005 hier eine Entscheidung getroffen, die den Weg zum Eigenanbau gerade in so einer Konstellation eröffnet.

  • L
    legria

    anstatt die älteste und vielseitigste nutzpflanze zu nutzen wird dieser

    verbotsschwachsinn immer mehr auf die spitze getrieben.

    50% der globalen abholzung geht für die papierherstellung drauf, hanfanbau

    kann das verhindern.

  • T
    Tom

    Man kann die Politik dieser Behörden nur pervers nennen, denn nichts anderes ist es, Schwerkranken die Medizin ihrer Wahl zu verbieten. Cannabis ist eine der ältesten und sichersten Heilpflanzen der Menschheit - mit jedem Gewürz aus dem Küchenregal kann man sich leichter vergiften als mit Hanf. Mit seiner Haltung fungiert das Bundesamt für Arzneimittel als Lobbyist der Pharmaindustrie, die kein Patent auf Hanf anmelden und nur mit teuren, synthetisch hergestellten Cannabispräparaten Geschäfte machen kann. Deshalb wird alles dafür getan, das Kraut auf dem Balkon oder im Garten weiterhin zu verbieten. Der Hinweis, dass sich natürlicher Hanf schlechter dosieren läßt, als das sündhaft teure "Dronabinol", ist nur ein Scheinargument, denn die gesamte Medizingeschichte kennt keinen einzigen "Cannabistoten". Die Gefahr einer Überdosierung ist also gleich Null und die Behautpung, man müsse Patienten vor diesem Kraut schützen eine Lüge. Geschützt werden hier einzig die Interessen der Pharmaindustrie.

     

    Was kan man dagegen tun ? Z.B. die e-Petion zur Cannabis-Leaglisierung untetstützen, die im Bundestag eingebracht wurde:

    https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=14613

  • KS
    Kontroverse Studienlage

    Zur Zeit ist die Studienlage bezüglich der positiven Wirksamkeit von Cannabinoiden in der MS-Therapie nicht eindeutig "pro" und wird auch unter Fachleuten kontrovers diskutiert. Neben der rechtlichen Problematik ist dies aus medizinischer Sicht sicherlich auch erwähnenswert.

  • V
    vic

    Cannabis wird dann erlaubt, wenn sich die Pharma Industrie die Patente gesichert hat.

  • G
    groooveman

    Wow danke für den Bericht.

    Auch wenn ich die Geschichte grundsätzlich schon kannte bin ich doch schockiert von den bürokratischen Details.

    Die Verzögerungstaktik die das Bfarm hier an den Tag legt ist absolut unverständlich. Immerhin geht es hier um schwerkranke Menschen und nicht um irgendwelche Kiffer.

     

    Wer etwas tun möchte um der Politik ein bißchen Druck zu machen kann die Petition an den deutschen Bundestag unterzeichnen, noch bis 26.01.

     

    Cannabispetition.de

  • KK
    Konstantin Korrekt

    In einer Gesellschft die pro Jahr 74 000 Alkoholtote produziert und ganze Bevölkerungsschichten sich jedes Wochenende mit Bullen-Betäubungsmitteln und anderen (zugelassenen) Arzneimitteln rauf- oder runterputschen ist Herr Dr. Erhard Schmidt, Ministerialdirektor und Leiter der Abteilung 1, wohl selbst nicht ganz nüchtern.

    Andernfalls kann man solchen Schwachsinn doch nicht anordnen....

  • PF
    Peter Fischer

    Das ist doch zynisch und einfach nur widerlich. Dabei geht es um ein relativ harmloses mittel dass schon seit jahrtausende gebraucht wird als medizin und als genussmittel, ohne dass je jemand daran gestorben ist. Dies in gegensatz zu aspirin, tabak, alcohol usw usw. Wie kann nur eine sich liberal nennende partei (FDP) mit sowas mitmachen?

  • E
    EuroTanic

    Canabis ist nur aus einem Grund verboten. Weil es eine grosse Konkurrenz zur übermächtigen und monopolistischen Baumwoll und Papierindustrie wäre. Das galt es mit dem Verbot des "millionen Dollar Krautes" zu verhindern. Wer weiss denn heute noch, dass die erste Jeans aus Canabis gefertig wurde, die Gutenbergbibel auf Canabis Papier gedruckt wurde und die Queen bei Menstruationsbeschwerden ein Canabis Medikament nimmt. Wie alles Gute auf der Welt wird dieses Wohfahrtskraut alleine durch Profitinteressen boykottiert.

  • M
    maulkorb

    Wer hätte was anderes erwartet. Das ist Deutschland!

  • MP
    Max Power

    In diesen Zusammenhang möchte ich auf die E-Petition des Deutschen Hanfverbandes zum Thema Entkriminalisierung von Cannabis zum Eigenverbrauch hinweisen, deren Zeichnungsfrist zum 26.01.2010 endet: http://tinyurl.com/epetitcan

  • AC
    Anna Cabis

    "Das Interesse (…) an einer Versorgung und Behandlung mit selbst angebautem Cannabis in seiner Privatwohnung muss gegenüber dem Schutzinteresse der Bevölkerung zurückstehen"

     

    Was für ein dämlicher Müll. Wie schadet man mit Cannabis der Bevölkerung? Indem es im Winter auf die Straßen streut? Indem man sich damit entspannt und seinen Schmerz vergessen kann? Uuuh, ja, ganz kriminell, Schmerzreduktion und Entspannung. Ganz kriminell.

     

    Wir sind wirklich in so ziemlich allen Punkten die dümmste Epoche, die je durchschritten wurde. Wir stellen Uranmunition her, gegen die das Gesundheitsamt auffällig wenig zu sagen hat (dient das unserem Schutz, ja!?), aber wenn mal einer, für den die Pharamindustrie auch nichts mehr bieten kann, einfach mal sein eigener Arzt und Gärtner wird, dann kriegt natürlich das Gartenbau- und Arztmonopolministerium gleich hyperventilierende Anfälle: "NEIN! DU DARFST DOCH NICHT SELBST AUF DEINE GESUNDHEIT ACHTEN! DAS MÜSSEN WIR DOCH MACHEN! WAS WÜRDEN WIR DENN MACHEN, WENN DAS JEDER MACHEN WÜRDE!? UNS BRÄUCHTE JA KAUM NOCH EINER!!!".

    Ein 2500 oder 3500 Jahre altes Heilmittel und wir sind so dämlich, daraus einen Staatsakt machen zu müßen und es uns verbieten zu laßen. Wir schlucken lieber Opiate, anstatt Cannabis zu rauchen oder was immer damit zu machen. Ja, wenn das nicht die klügere Lösung ist, was denn dann?

     

    Wie sollen die Menschen bitteschön überhaupt jemals mündig werden, wenn sie nicht mal ihre eigenen Ärzte sein dürfen, weil die Berufsärzte das gleich als Beschwörung des Armageddon feiern müßen, da Cannabis gegen das Schutzinteresse der Gesellschaft stünde.

     

    Und was für ein Schutzinteresse eigentlich? Schutz gegen die Gruppe der Cannabisraucher? Ja, super Idee, einfach mal ein bisschen Staats-Rassismus gefahren (wenn unsere Institutionen auch nicht mehr viel hinkriegen, DAS natürlich können sie im Schlafe!) gegen eine Gruppe von Leuten, die was zu sich nehmen, das andere nicht feinifein finden.

    Und dann am besten das ganze mit "medizinischen Studien" belegen, also mit dem Zeug, das auch VERSICHERT hat, daß Prozac ein Supermittel ist und das auch versichert hat, daß eine Lobotomie eine ganz tolle Sache ist, daß auch schon über das Untemrenschentum diverser Leute berichtet hat und ja, daß auch schon (zufällig zur Zeit der Prohibition!) BEWIESEN hat, wie schädlich Cannabis ist.

     

    So machen wir das nämlich heute: 3500 Jahre überliefertes und erfahrenes Wissen gegen eine medizinische Studie? Natürlich, die medizinische Studie hat Recht! Geschichte ist ja heute keine Referenz mehr. Wir sind ja über alles erhaben.

     

    Da muß du zur Arzt- und Gerichts-Mutti rennen, damit du keine Schmerzen mehr haben dafst (naja wenigstens mal fragen darfst), ja da mußt du sogar schon zur Arzt- und Gerichtsmutti rennen, wenn du es nicht mal wegen Schmerzen nehmen willst.

    Und Alkohol wird dir hinterher geschmißen.

     

    Wenn wir wenigstens auf eine anspruchsvolle Art bigott wären, aber nein, wir müßen uns wie die Schlümpfe in einer DRAWN TOGETHER-Folge benehmen. Ätzend.

  • F
    fingerzeig

    jaja, die BÖSENBÖSEN nordkoreaner, afrikaner, terroristen usw.....

     

    "WIR" sind die FREIE WELT und die GUTEN DEMOKRATEN!!!

     

    und: UNSERE gehirnwäsche funktioniert genial subtil. wir merken nichtmal, wie der das letzte restchen gesunden menschenverstandes sich verabschiedet!

     

    oder doch nur schnöde, effiziente lobbyarbeit?

  • H
    Harald

    Druchfehler?

     

    Es muss lauten:

     

    "Das Interesse (…) an einer Versorgung und Behandlung mit selbst angebautem Cannabis in seiner Privatwohnung muss gegenüber dem Schutzinteresse der Pharma-Industrie zurückstehen"

  • AJ
    Axel Junker

    Genau das ist die perfide Strategie des BfArM den Kranken gegenüber, die Cannabis gebrauchen - notfalls auch anbauen wollen, weil die Betroffenen das aus den Niederlanden importierte, völlig überteuerte Kraut (bis zum dreifachen des hier üblichen Schwarzmarktpreises) nicht bezahlen können: Kranke finanziell ausbluten lassen und immer wieder Bescheide erstellen, die den Kranken den letzten verbliebenen Lebensmut nehmen.

     

    Erinnern wir uns: Vor wenigen Jahren wurde jeder Antrag auf ärztliche begleitete Selbsttherapie noch

    mit der (falschen) Begründung abgelehnt, "es liege kein Öffentliches Interesse" vor.

    Ein schwerkranker Rechtsanwalt musste sich erst durch die Instanzen klagen und bekam 2005 vom Bundesverwaltungsgericht Recht. Es urteilte, dass sehr wohl ein Öffentliches Interesse gegeben sei.

    Als daraufhin das Selbsthilfenetzwerk Cannabis als Medizin (SCM) dem BfArM den Vorschlag unterbreitete Cannabis aus den Niederlanden von der Firma Bedrocan importieren zu lassen, wimmelte der damalige Leiter der Antragssachbearbeitung, Dr. Wilhelm Schinkel, mit der schlicht herbeigelogenen Ausrede ab, dass dafür "der administrative Aufwand" zu hoch sei.

     

    Inzwischen darf Cannabis in 3 Varietäten importiert werden, aber die Preise sind glatter Wucher und die Kosten werden nicht erstattet. Überdies ist es bislang viermal zu so genannten "Lieferschwierigkeiten" der Importfirma gekommen, die de facto ein wochenlanges Aussetzen der medizinischen Versorgung von schwer Kranken mit Cannabis bedeuteten.

     

    Eigenanbau oder Gemeinschaftsanbau ist demnach die einzig sinnvolle Lösung; auch wenn das BfArM wieder einmal die allerhöchsten Sicherheitsstandards für etwaigen Anbau fordert. Diesem Unsinn kann nach wie vor das gute Argument entgegengehalten werden, dass Methadon-Substituierte ihren Wochenvorrat an Heroin-Ersatz auch weiterhin nur im Zahnputzbecher aufbewahren müssen. Niemand beim BfArM interessiert sich ernsthaft dafür, wo denn dieses im Grunde sehr viel gefährlichere Mittel vorrätig gehalten wird.

    Den Anbauanträgen einen Riegel vorzuschieben mit der Begründung, dass ein paar Cannabispflanzen

    quasi in einen Hochsicherheitstrakt gehören, ist umso unverständlicher als auch Engelstrompeten oder sonstige Giftpflanzen keiner besonderen Sicherung bedürfen, wenn sie zuhause gezogen werden.

  • I
    Ingo

    Also maßen sich Politiker an Ärzte zu sein.

    Könnte kotzen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

    Ich dachte das BfArm wäre unabhängiger abgesehen von den üblichen Bestechungen.

  • CM
    Christian M.

    Unabhängig davon, dass die arme und wundervolle Pflanze komplett frei wachsen dürfen sollte.

    (und am besten schon vorgestern!)

    Wie kann man im Gesundheitsministerium sitzen und so skrupellos sein?!

    Es verschlägt mir echt die Sprache.

  • B
    Buddy

    Na dann sollen sie die Genehmigung halt bleiben lassen. Wer sich derartiges Vorgehen anschaut, kann doch eh nur zu dem Schluss kommen sein Geld lieber bei der Drogenmafia zu lassen, als gemeinsame Sache mit diesem menschenverachtenden Bürokratieapparat zu machen.

  • B
    BoLarsen

    "Dies gilt insbesondere für eine Sicherung der dreifach verriegelten Tür mit einem Fingerprintschloss"

    absurd. Vielleicht ist das zu plakativ, aber sind solche Maßnahmen für Schusswaffen auch notwendig oder reicht da ein einfaches Schloss.

    Gerade durch diesen Artikel und das Handeln der Instanzen verstärkt sich für mich der Eindruck des puren Verteufelns von Cannabis.

    Bitte verstehen sie mich nicht falsch:Ich bin keinesfalls für eine Legalisierung, aber die Nutzung scheint mir in diesem Fall keine "Bedrohung" darzustellen.

  • W
    Wolfgang

    Grausam, menschenverachtend und meiner und eines Professor Böllingers (u.a.) Meinung nach gegen das Grundgesetz, Artikel 1 und 2,2 verstoßend. Nur, wie kann man solche Politiker aus dem Amt befördern?