die wahrheit: Gestörte Religion
Sündteure Nacktfotos in bayrischer Basilika: Da saß sie so andächtig da, vor prunkvoll-spätbarockem Hintergrund - die 46-jährige Memmingerin...
... Weils draußen im Wald von Ottobeuren so "saukalt" war, kamen ihr Fotograf und sie auf die Idee, die geplanten Nacktfotos kurzerhand in der Ottobeurer Basilika zu knipsen. Das Amtsgericht Memmingen verurteilte sie jetzt wegen "Störung der Religionsausübung" zu 900 beziehungsweise 1.800 Euro. Die Bildchen tauchten später in einem gebührenpflichtigen Internetportal auf, und ganz "zufällig", wie er in einer anonymen Anzeige schreibt, stolperte ein gläubiger Katholik über die Kirchen-Nacktbilder. Die Memmingerin meinte nun vor Gericht, Nacktheit in der Kirche sei so ungewöhnlich nicht, schließlich habe doch auch Michelangelo so manche Figur ganz ohne Kleidung gemalt. Das Gericht ließ dieses Argument nicht gelten und verurteilte das Paar nach Paragraf 167 StGB, der besagt, dass eine "Störung der Religionsausübung" unter anderem dann vorliegt, wenn an einem Ort, der dem Gottesdienst gewidmet ist, "beschimpfender Unfug" verübt wird. Da packt einen doch das nackte Grausen.
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