Kommentar Kieler Rechtsfragen: Pokern mit gezinkten Karten
Ein sauberes Wahlrecht erfordert eine deutliche Reduzierung der jetzt 40 Wahlkreise auf höchstens 30. Nur so können unkontrollierte parlamentarische Wucherungen vermieden werden.
D ie Parteien pokern unverdrossen weiter. Ungewöhnlich unverblümt sagen die juristischen Experten, was sie davon halten: nichts. Die Anhörung vor dem Innen- und Rechtsausschuss des schleswig-holsteinischen Landtages hat deutlich gemacht, dass die Tricksereien von CDU, SPD und FDP nicht tragbar sind, mitunter absurd - und vermutlich auch in Teilen verfassungswidrig.
Das verdeutlicht eine extreme, aber theoretisch mögliche Modellrechnung: Bei einer Zahl von 35 Wahlkreisen könnte die Zahl der Mandate im Landtag sich von 69 auf 140 verdoppeln, wenn eine Partei 25 Prozent der Zweitstimmen erhält, aber alle Direktmandate. So viel zur Seriosität der Vorlage.
Dabei hatte das Verfassungsgericht eben genau solche rechtlichen Unsauberkeiten im Wahlrecht moniert, die im September 2009 zur Aufblähung des Parlaments an der Förde geführt hatten: 69 Abgeordnete waren vorgesehen, durch Überhang- und Ausgleichsmandate wurden es am Ende 95. Diese Tendenz soll, so verlangt es das höchste Gericht im Lande, gestoppt werden, nicht verstärkt.
Beendet gehören daher die taktischen Spielchen mit gezinkten Karten. Ein sauberes Wahlrecht erfordert eine deutliche Reduzierung der jetzt 40 Wahlkreise auf höchstens 30. Nur so können unkontrollierte parlamentarische Wucherungen vermieden werden.
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