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Zwischenlandung ohne VisumEidgenossen zocken Fluggäste ab

Besucher aus nicht EU-Staaten brauchen in Europa oft kein Visum. Fliegen sie über Zürich heim, erwartet sie eine böse Überraschung: Sie werden zu Bußgeldern verdonnert.

Für internationale Flugpassagiere kann die Zwischenstation in Zürich teuer werden. Bild: dpa

GENF taz | Schon seit 30 Jahren reist die deutsch-amerikanische Schriftstellerin Irene Dische mit ihrem US-Pass von ihrem Wohnsitz New York regelmäßig zu Lesereisen nach Deutschland, Frankreich, die Schweiz und in andere europäische Staaten. Bislang ohne Probleme.

Doch ihre Rückreise vergangene Woche mit der Schweizer Fluggesellschaft Swiss von Paris über Zürich nach New York geriet für die 61-Jährige zu einem hässlichen bürokratischen Albtraum mit zudem finanziellen Folgen. Nach über drei Monaten in Europa wurde Dische in Zürich im Transitbereich des Flughafens nach der Kontrolle ihres Passes von Flughafenpolizisten abgeführt.

Sie sei "acht Tage zu lang geblieben" und habe damit gegen das Schweizer Ausländergesetz verstoßen, wurde Dische von den Polizisten belehrt. Die Beamten kündigten ihr eine Geldbuße von bis zu 9.000 Franken, circa 8.100 Euro, an und drohten ihr für mindestens ein Jahr ein Einreiseverbots für ganz Europa an.

Dische wurde 2005 mit ihrem autobiografischen Roman "Großmama packt aus" bekannt, sie lebt auch von Lesereisen in Europa. Weil sie ihren Flug nach New York nicht verpassen wollte, unterschrieb die Schriftstellerin schließlich ein Dokument mit der Anerkennung ihres "Vergehens".

Erst dann wurde sie freigelassen und konnte ihren Flug noch in letzter Minute erreichen. Seitdem fühlt sich Dische von der Schweiz "als Schwerverbrecherin und Geldkuh" behandelt. Die US-Amerikanerin nahm sich einen Schweizer Anwalt und erzählte die Geschichte einem Journalisten.

Wegelagerer in Uniform

Damit wurde die "moderne Wegelagerei", wie es Dische-Anwalt Patrick Frey nennt, öffentlich bekannt. Seit über zwei Jahren zockt die Schweizer Polizei am Flughafen Zürich damit die Passagiere ab.

Ende Dezember 2008 war die Schweiz dem Schengenraum beigetreten, in dessen 28 Mitgliedsländern sich Ausländer aus zahlreichen nichteuropäischen Staaten bis zu 90 Tage lang visumsfrei aufhalten dürfen. Das erkennt die Schweiz auch an. Nicht aber, dass die meisten Schengenländer auch wesentlich längere Aufenthalte ohne Visum erlauben, darunter Deutschland, Frankreich, Spanien, Italien und Österreich.

Sie unterhalten bilaterale Visabefreiungsabkommen mit den USA, Kanada, Brasilien, Australien, Japan, Singapur, Südkorea, Malaysia sowie mit den meisten Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawiens. Das wird von der Schweiz schlicht ignoriert. Fliegen BürgerInnen dieser Länder nach über 90-tägigem legalem Aufenthalt mit der Swiss über Zürich nach Hause, werden sie so behandelt wie Dische.

Im Jahr 2009 ließ die Flughafenpolizei 3.116 Personen zahlen, im letzten Jahr waren es bereits 3.504. Spitzenreiter unter den Opfern der Abzocke waren US-AmerikanerInnen vor BrasilianerInnen und BürgerInnen der Balkanstaaten. Die für den Flughafen Zürich zuständige Stadt Bülach nahm im Jahr 2010 auf diese Weise 1,7 Millionen Franken Bußgeld ein.

Nicht über Zürich fliegen

"Besonders ergiebig" sei die täglich Flugverbindung Zürich-São Paulo, freut sich der für die Eintreibung der Bußgelder verantwortliche Beamte Hanspeter Frei.

Eine Änderung der Schweizer Praxis ist nicht in Sicht. Stattdessen empfahl das Schweizer Bundesamt für Migration außereuropäischen Besuchern diese Woche, nicht mehr mit der Swiss über Zürich zu fliegen, sondern stattdessen mit der Lufthansa über Frankfurt, der Air France über Paris oder der Iberia über Madrid.

"Entrüstet" über diese Empfehlung ist der Direktor von Schweiz Tourismus, Mario Lütolf. Es sei "für die Tourismusdestination Schweiz peinlich, wenn sie Transitpassagiere, die alle potenzielle Schweizbesucher sind, auf der Heimreise unnötig in Verlegenheit bringt".

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29 Kommentare

 / 
  • DJ
    der Jürgen

    Wie definiert man denn hier genau das "Einreisen"? Einige hier sprechen davon, dass die gute Frau gar nicht in die Schweiz eingereist ist, sondern sich nur im Transit befand.

    Nun kenne ich den züricher Flughafen nicht, wohl aber meinen "Heimatflughafen" Frankfurt, die Umstände dürften ähnlich sein. Kommt man hier aus einem Schengen-Land an, kommt man ohne weitere Kontrolle aus dem gesicherten Bereich "nach Deutschland". Eine Einreise, im Sinne von Pass bei der Bundespolizei vorlegen etc., findet in diesem Fall gar nicht statt. Man ist also quasi beim Verlassen des Flugzeugs bzw. Betreten den Flughafengebäudes theoretisch schon in der Bundesrepublik. Nur Passagiere aus Nicht-Schengen-Staaten, die in andere Nicht-Schengen-Staaten weiterreisen, befinden sich in einem geschlossenen Transitbereich, aus dem man nur durch "Einreisen" nach Deutschland kommt.

    Lässt sich dies nun 1 zu 1 auf den Flughafen Zürich anwenden, so war die Frau eben genau NICHT im Transitbereich, sondern bereits in der Schweiz!

     

    Das ändert vielleicht nichts an der Tatsache, das diese Geschichte etwas ungünstig für die gute Frau ist, klärt aber evtl. ein wenig über Transit und Einreisen auf...

  • R
    RobertR

    Bevor man sich aufregt, sollte man doch erst einmal lesen: "Nach über drei Monaten in Europa wurde Dische in Zürich im Transitbereich des Flughafens nach der Kontrolle ihres Passes von Flughafenpolizisten abgeführt.

    Sie sei "acht Tage zu lang geblieben" und habe damit gegen das Schweizer Ausländergesetz verstoßen"

    Das ist eine Ordnungswidrigkeit und ein Verstoß gegen nicht nur dem Schweizer sondern auch dem Deutschen Ausländergesetz.

    Und wird genauso verfolgt wie falsch parken oder rasen auf der Autobahn. In jedem Land der Welt gilt: wer länger bleibt wie erlaubt, kann bestraft werden. Den Hinweis doch lieber nicht über die Schweiz zu fliegen kann man sich getrost schenken, denn in Frankfurt, Amsterdam, Paris oder jeden anderen Airport kann genau dasselbe passieren.

    Und einen Europäer in USA oder zB Thailand geht es übrigens genauso

     

    Und bevor man etwas schreibt, lieber Andreas Zumach, sollte man sich schlau machen. Dieser Artikel ist einfach nur schlecht recherchiert, dafür hätte es in der Schule eine glatte "6" gegeben!

  • PB
    Peter Bitterli

    Absolut genau dasselbe hat eine Bürgerin der russischen Föderation auf Zwischenstopp zwischen Zürich und Moskau in Düsseldorf erlebt. Dort knallte man ihr noch zusätzlich ein fünfjähriges Einreiseverbot für den Schengenraum in den Pass.

    Wovon also kläffen Sie da?

  • M
    Marco

    "Sehr geehrte Fluggäste hier spricht ihr Kapitän. Wegen technischer Schwierigkeiten müssen wir in eine Zwischenlandung einlegen. Bitte beachten sie, dass es hier Frauen verboten ist ohne männliche Begleitung zu reisen. Auch Passagiere die einen Einreisestempel des verfeindeten Nachbarlandes in ihrem Pass haben müssen mit einem mehrjährigen Aufenthalt rechnen. Für alle anderen Passagiere geht es nach Zahlung der Einreisegebühren von 500 € in kürze weiter. Bitte entschuldigen sie die Unannehmlichkeiten."

  • A
    anonym

    Selten habe ich so viel Unsinn und Gehässigkeit wie hier gelesen.

     

    1. Es ist unerheblich für den Artikel, dass man sich besser hätte vorher informieren sollen. Darum geht es nicht! Es geht darum, was passieren kann, _wenn_ man einen simplen menschlichen Fehler gemacht hat, ohne böse Absicht und ohne Schadenspotential. Vor diesem Hintergrund ist das skandalös, wie die Schweizer verfahren.

     

    2. Es ist keine Subvention, wenn man die Durchreisenden vernünftig behandelt, oder besser, auf seine Schweizer Sonderwurst verzichtet. Warum ist es keine Subvention? Ganz einfach: Das Verhalten der Reisenden ist kostenneutral, das Datum ist eine Formalie, weiter nichts. Beim Zugverkehr ist es schwerer nachzuvollziehen, ob es sich tatsächlich um eine Durchreise handelt.

     

    3. Argumentation auf Umweltschutz basierend: je länger der Reisende bleibt, desto geringer die Reisefrequenz. Es verhält sich also teils genau umgekehrt.

     

    4. Dass meistens der Strafrahmen nicht ausgeschöpft wird, ist ja prima, aber man stelle sich nur die Drohkulisse vor, die man da absichtlich aufbaut.

     

    Noch nie bin ich geflogen, habe auch weder Interesse noch Geld dafür. Und trotzdem bin ich für eine liberale Haltung, denn wo menschl. Verhalten ungeeignet ist, Rechte oder Bedürfnisse eines anderen zu beschneiden, darf einfach nicht bestraft werden. Alles was darüber hinausgeht, ist Repression um ihrer selbst willen. Diese Haltung zu bewahren, welche ich für eine zivilisatorische Errungenschaft halte, ist Bestandteil unseres christlich- humanistischen Menschenbildes.

    Denkt bitte noch einmal über eure Kommentare nach.

  • T
    todders

    Zumindest keine Bananenrepublik, aber etwas was dringend geändert werden muss.

  • VA
    Vor allen

    Dingen habe ich gerad in einem anderen Forum gelesen, daß es für den Feuerfuchs dieses supertolle Add-on namens "Binnen-I be gone" gibt, zu finden unter https://addons.mozilla.org/firefox/addon/6822.

     

    Endlich ist die taz wenigstens orthographisch wieder lesbar.

    :)

  • FB
    Fritz Bünzli

    Sorry, grad gesehen dass ich hier ständig was von 30 Tagen schreibe. Gemeint waren natürlich 90 Tage.

    Interessant: http://travel.state.gov/travel/cis_pa_tw/cis/cis_4361.html

  • FB
    Fritz Bünzli

    @ cemes

     

    Also so ganz neu ist das mit den 30 Tagen Aufenthalt ohne Visum ja auch nicht, das galt schon vor Schengen eigentlich weltweit. Möglichkeit 1: Die Dame wird sich also erkundigt haben, ob sie ein Visum benötigt, wenn sie länger als 30 Tage im Schengen-Raum bleibt. Es wird ihr dabei sicher mitgeteilt worden sein, dass der Aufenthalt in besagtem Land aufgrund spezieller Regelungen auch ohne Regelungen länger möglich ist. Sollte das entsprechende Land ihr nicht mitgeteilt haben, dass diese Extraregelung im Rest des Schengenraums nicht gilt, ist das der Fehler der entsprechenden Behörde, und nicht der der die Schengen-Regelungen korrekt eingehalten habenden Polizei am Flughafen Zürich.

    Möglichkeit 2: Die Dame ist ohne sich zu erkundigen eingereist und wissentlich länger als die seit eh und je bekannte Frist von 30 Tagen zu beachten länger geblieben, ihr Verhalten wäre entsprechend fahrlässig.

    Ich sehe immer noch das Problem nicht: Die Schengen-Regeln sind für alle Einreisenden klar. Wenn einzelne Länder aufgrund Spezialabkommen mit gewissen Ländern längere Aufenthaltsfristen gewähren, gelten diese ausschliesslich für das besagte Land. Sich darüber zu informieren liegt in der Pflicht des Reisenden, nicht beim Land in welches er einreist und auch nicht beim transportierenden Unternehmen.

    Es erstaunt schon etwas, dass hier so viele der Meinung sind, dass der Staat und/oder andere Dritte die Verantwortung für die Nachlässigkeit der entsprechenden Personen übernehmen sollen.

    Hinsichtlich Bussgeldhöhe sollte man sich mal zu Herzen nehmen, was Peter Müller geschrieben hat.

  • N
    Neo@NHNG

    Über manche Meinung hier muss ich mich doch sehr wundern. Ja die Schweiz handelt nicht rechtswidrig und nein, in den USA wird man nicht besser behandelt. Auch stimme ich zu, dass Flugzeuge zu den unökologischsten Verkehrsmitteln zählen dennoch finde ich die Schlussfolgerungen die daraus gebildet werden und die Reaktion der Schweiz sehr überzogen.

     

    - Man soll nicht Unrecht mit Unrecht vergelten. Aus den Zeiten wo es Auge um Auge, Zahn um Zahn hieß sind wir ja hoffentlich zivilisatorisch entwachsen. Nur weil die USA ein solches Verhalten an den Tag legen sollten wir uns das nicht zum Vorbild machen. Wir sollten aber amerikanische Bürger auf diese Missstände aufmerksam machen. Wie wäre es zum Beispiel mit einer Plakatwerbung im Einreisebereich die betont wie einfach doch die Einreise in die EU war, aufklärt, dass dies umgekehrt nicht der Fall ist und die Amerikaner bittet bei ihrer Regierung dafür zu werben, dass sich dies ändert. Alternativ kann man die Visa-Befreiungs-Abkommen mit den USA wegen fehlender Gegenseitigkeit auf Regierungsebene aufkündigen. Nur ein paar Amerikaner mit hohen Geldstrafen zu belangen wird das jedenfalls nicht ändern weil es zu wenige sind um sich bei ihrer Regierung Gehör zu verschaffen.

     

    - Die Schweiz schadet sich und ihren Unternehmen am meisten wenn der Flughafen Zürich als Transitflughafen einen schlechten Ruf bekommt. Hier sollte man im Interesse der Unternehmen (und das scheint ja in der Schweiz durchaus noch Gewicht zu haben wie man an individuellen Steuervereinbarungen sieht) und der Steuereinnahmen die man von diesen Unternehmen erzielt für den Transitverkehr eine bessere Regelung finden. Ich bin übrigens der Meinung, dass diese Regelungen auch für Bahn & Co gelten sollten. Der Flugverkehr hat jedoch eine Besonderheit die man im Zugverkehr nicht hat: man kann direkt von einem Land in ein anderes Land reisen ohne die dazwischen liegenden Länder zu bereisen. Dieser Umstand könnte nicht einheitliche Regelungen rechtfertigen.

     

    -Viel mehr als die Lang- und Mittelstrecken-Flüge stören mich Kurzstrecken- und besonders Inlands-Flüge. Genauso wie man für den Weg zum Bäcker die Füße oder das Fahrrad nehmen sollte, aber auf längeren Strecken gerade im ländlichen Raum die Benutzung des Autos aufgrund der Zeitersparnis durchaus zu rechtfertigen ist, halte ich es mit dem Flugverkehr. Hier besteht aber noch insofern Verbesserungsbedarf als dass die Transporte zu den Transitflughäfen viel öfter mit der Bahn erfolgen sollte anstatt hier Kurzstreckenflüge einzusetzen.

     

    Zum Schluss noch eine Bitte an die Redaktion: überlassen Sie doch bitte die Verwendung von Unworten wie "Abzocke" Unzeitungen wie der Bild. Sie haben doch eine linguistische Ausbildung genossen, das muss doch auch Ihnen Schmerzen beim Lesen bereiten.

  • C
    Cemes

    Ich glaube was hier manche nicht verstehen, ist dass diese Leute keinen Urlaub in der Schweiz gemacht haben, sondern einfach nur auf der Durchreise waren. Und ich finde es nicht fahrlässig wenn man sich als Ausländer nicht durch die ganzen Bestimmungen aller unterschiedlichen Länder gräbt, nur um in z.B. Italien Urlaub zu machen.

     

    Diese Leute haben die Schweiz im Prinzip gar nicht betreten, werden aber für etwas verurteilt, was im Urlaubsland nicht strafbar war. Wenn die Schweiz das nicht anerkennen will, warum ist denn überhaupt dem Schengenraum beigetreten?

     

    Und ja das ist nichts anderes als Abzocke, besonders bei diesen obszön hohen Busgeldern.

  • PM
    Peter Müller

    Ich glaube hier gibt es mal einige Missverständnisse:

     

    1.) Der Artikel redet davon, dass bis zu € 8000 bezahlt werden müssen. Wieviel die gute Dame effektiv bezahlt hat bleibt der Artikel schuldig. Dennoch sind gewisse Angaben enthalten. Laut Artikel hat die Stadt Bülach im Jahr 2010 1.7 Mio Franken eingenommen bei 3504 verstössen. Das gibt im Durchschnitt etwas 440 Euro pro Verstoss.

     

    Das sieht doch schon ganz anders aus also die € 8000.

     

     

    2.) Die Schengen bestimmungen sind klar. Bis zu 3 Monate Aufenthalt ohne Visum. Wenn gewisse Länder das grosszügiger halten aufgrund von Abkommen ist das deren Sache.

     

     

    3.) In diesem Fall war die Schweiz kein Transitland. Transit bedeutet, dass gar keine Einrese stattgefunden hat. Vorliegend war aber die Dame bereits in den Schengenraum eingereist und hat ihn noch nicht verlassen. Erst ab Zürich wurde der Schengenraum dann verlassen und die Schweiz hat halt nicht Abkommen die längeren Aufenthalt erlauben.

     

     

    4.) Zu guter letzt stellt sich dann noch die Frage, wie die Frau diese Reise organisiert/gebucht hat. War es in einem Reisebüro? Dann würde ich erwarten, auf das hingewiesen zu werden. Hat sie einfach nur nach Lust und Laune einzelne Flüge gebucht? Dann liegt es an der Dame, dass sie sich mit den jeweiligen Bestimmungen auseinander setzt.

     

     

    5.) Die Schweiz ist ja eigentlich reich genug und ich denke es schadet eher dem Ansehen. Auch wenn die Dame vielleicht gegen die geltenden Bestimmungen verstossen hat, so wäre manchmal ein Auge zudrücken auch nicht verkehrt.

  • H
    Hanno

    Der visafreie Transit an Flughäfen ist im Prinzip eine indirekte Subvention des Flugverkehrs. Oder hat schon mal jemand einen visafreien Transit mit dem Zug oder Bus erlebt?

     

    An sich finde ich die ganze Visageschichte ja ziemlich absurd und das gehört sowieso abgeschafft, aber solange es das gibt, finde ich nicht, dass es hier Privilegien für Flugreisende geben sollte. Also entweder visafreier Transit für alle oder für niemanden.

  • HK
    Henner Kroeper

    Zu: von EnzoAduro

     

    Auch die Swiss muss wegen der Renditen der Investitoren Personal, und damit am Kundendienst, ein Begriff aus der Vergangenheit, sparen.

     

    Der Arbeitsaufwand für genauere Information kostet ja nur die Zeit des Fluggastes. Und die Kosten das Papier für einen Handzettel mit genauen Informationen wird von den "Investoren" sicherlich nicht genehmig.

  • FB
    Fritz Bünzli

    @point64

     

    Der Aufenthalt der Dame war eben gerade im Schengen-Raum NICHT legal, sondern nur im jeweiligen Land, welche spezielle Vereinbarungen getroffen hat. Der Übertritt/Aufenthalt in ein(em) Schengen-Land, welches keine speziellen Abkommen mit besagtem aussereuropäischen Land unterhält, ist somit nicht legal und strafbar. Es mag vielleicht pingelig anmuten, entspricht letztlich aber nur den allgemein verbindlichen Schengen-Regeln. Diese wurden eingehalten, ein Anspruch auf gleiche, lockere Handhabung lässt sich daraus nicht ableiten.

  • J
    Jaheira

    Ich finde den Artikel gut und die Aufregung berechtigt.

    Die Gründe, sich nicht über die Einreisebestimmungen der Schweiz zu informieren, sind wahrscheinlich, dass die Schweiz in weit-weit-weg als Europa wahrgenommen wird, und dafür glauben die Touristen eine Aufenthaltsgenehmigung zu haben. Außerdem geht es ums Umsteigen am Flughafen, nicht um eine Einreise in die Schweiz.

     

    Ich habe eine Frage an meine Vorredner: halten Sie ein Bußgeld von 8.100 Euro für angemessen? Fürs Umsteigen in ein anderes Flugzeug? Welcher Betrag wäre Ihrer Meinung nach sittenwidrig?

  • FB
    Fritz Bünzli

    Also bitte, man kann sich auch künstlich aufregen.

    Die Schengen-Regeln sind für alle Schengen-Länder verbindlich. Wenn einzelne Länder da ein Spezialsüppchen kochen, liegt es in der Verantwortung des Reisenden abzuwägen, ob er Probleme bekommen könnte, wenn er in/über ein anderes Schengen-Land reist, welches evtl. die Regeln so einhält, wie es eigentlich ja auch gedacht ist (und es dem Einreisenden bekannt sein muss)...

    Allenfalls würde es auch noch beim Land mit den lockereren Regeln liegen, Reisende darauf hinzuweisen, dass in ihrem Land largere Regeln gelten, was möglicherweise beim Übertritt in ein anderes Schengen-Land zu Problemen führen könnte. By the way: Mit der Swiss hat das schon mal Null und gar nichts zu tun, oder erwarten Sie vom Busfahrer auf der Fahrt von Holland nach Deutschland, dass er Sie darauf hinweist, dass dann der Besitz von Marihuana in Deutschland verboten ist?

  • P
    point64

    Ich verstehe den Ärger der Reisenden, denn das Vorgehen der Schweiz ist völlig unlogisch.

     

    Die Schweiz verlangt im Prinzip, dass die betreffenden Personen nach einem legalen Aufenthalt in einem Schengenland den Schengenraum verlassen müssen, bevor sie in die Schweiz einreisen dürfen bzw. die Schweiz lediglich passieren wollen. Eine eigentliche Einreise findet ja gar nicht statt. Wenn hier jemand einen Sinn erkennen kann, dann bitte raus damit!

     

    Und die Höhe der Busse steht in keinem Verhältnis zum "Vergehen". Man könnte die Leute ja auch aufklären und verwarnen und es dabei belassen.

     

    Und bloss weil in Ländern wie den USA die Regeln teilweise strenger sind als bei uns ist das noch lange kein Grund, schadenfroh zu sein.

  • T
    Tom

    Finde ich sehr gut, man muss es diesen faschistischen Umweltzerstörern so schwer machen wie möglich. Man muss endlich den Flugverkehr weltweit komplett einstellen!

  • E
    EnzoAduro

    @ Mein Name

    Es stimmt, es ist aber auch die Swiss und der Flughafen Zürich in Verantwortung zu ziehen, die Ihre Kunden in dieses offene Messer laufen lassen. Mieser Service. Wenn Sie Amerikanerin ist würde ich die Swiss verklagen :-)

  • HK
    Henner Kroeper

    Schreiben sie doch mal was dieser "armen" Frau in umgekehrter Situation in den USA wiederfahren wäre? Flug verpasst, Übernachtung in einer Gefängnisszelle usw. (Gods own Country ist seit längerem schon der Vorraum der Hölle).

    Ich bin regelmäßig zu Verwandtenbesuchen in den Ostblock gefahren, aber so erniedrigend, auch mit kleinen Schikanen, wie bei der US Immigation bin ich nie behandelt worden.

     

    US Bürger sind ja bereits privilegiert.

    Normale internationale Gepflogenheiten beruhen auf Gegenseitigkeiten, d. h. brauche ich für die Einreise in denn Staat X ein Visum so brauchen es auch die Bürger dieses Staates X.

    Obwohl wir für die USA ein Visum brauchen, benötigen umgekehrt die US Bürger kein Visum für EU +.

    Das sollte schleunigst angepasst werden, damit sich nicht alle US Ganoven und

    Betrüger frei und unkontrolliert bei uns bewegen können.

    Finanztransfers in und aus den USA kontrollieren, usw.

  • E
    EinSchweizer

    Transitreisende als Einreisende anzusehen ist in meinen Augen albern. Warum kann der der Flughafen nicht so wie anderswo organisiert werden, sodass Transitreisende weder eine erneute Sicherheitskontrolle noch eine Passkontrolle durchlaufen müssen? Unnötig schikanös.

  • F
    Felix

    Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

    Fragen Sie mal Studenten z.B. aus Tunesien nach einem Tagestripp in die Schweiz... Warum wissen die das und weit gereiste Autorinnen angeblich nicht? Der Artikel ist überflüssig und versucht den ganz normalen Wahnsinn in ein besonderes Licht zu rücken.

    Bitte alle dran denken, wer in ein anderes Land reist, muss sich informieren! Reisen ist in diesen Zeiten wieder ein Privileg für Menschen mit Geld, insbesondere in die Schweiz, da kann man sich doch mal fünf Minuten Zeit nehmen und die entsprechenden Bedingungen über den Aufenthalt auf dem schicken Mac Book durchlesen, das ist nicht zuviel verlangt.

    Jaja, am westlichen Wesen muss die Welt genesen, wenn man reist muss alles so sein wie im Heimatland!

    Übrigens: haben Sie gewusst, das auf Drogenbesitz in manchen Staaten die Todesstrafe steht? Das ist doch ein Skandal, das kann doch nicht sein, da muss man sich doch beschweren, man kann doch nicht jemanden zum Tode verurteilen, nur weil...

  • K
    Kevin

    Die taz sollte den Begriff "Abzocke" lieber dem Stammtisch und seinen Presseorganen überlassen.

     

    PS: Ich fliege schon lange nicht mehr: a) kein Geld und b) schlechtes Gewissen wegen Klima und Startbahn-Wahn.

  • G
    Gast

    Lieber Herr Zumach,

    ohne die Rechtslage geprüft zu haben und nur Ihren Artikel als Grundlage nehmend, erscheint mir das Vorgehen der schweizer Behörden nicht beanstandenswert. Natürlich ist es ärgerlich, aber da gibt es bei der Schweiz eine Vielzahl von Dingen, die weit bedenkenswerter sind.

    Überdies wäre es schön, wenn Sie die Höhe der "Strafe" genannt hätten, denn auch in Deutschland waren (sind?) solche Fälle an der Tagesordnung und wurden mit deutscher beördlicher Gründlichkeit noch deutlich verschärft.

     

    So wurde zum Beispiel auf dem Flughafen Schönefeld ein Brasilianer daran gehindert sein Flugzeug nach Brasilien zu erreichen, da sein Visa um drei Tage überzogen war. Als "Strafe" wollte die Behörde ca. 1000,-- DM, die der Fluggast nicht hatte. Da er durch das Vorgehen der Behörden seinen Flug verpasste, verfiel sein Ticket. Er fand sich somit in Abschiebungshaft wieder und wurde dann auf Kosten des Steuerzahlers eine Woche später abgeschoben.

     

    Ich besitze leider keine Kenntnis darüber, ob derartiges auch heute noch vorkommt, dass Problem ist jedoch, dass manche Mitarbeiter von Behörden einfach den Sinn und Zweck von gesetzlichen Regelungen, die sie anwenden nicht verstehen und dies dürfte leider überall vorkommen und nicht nur in der Schweiz.

     

    Mit freundlichen Grüßen

  • K
    karlov

    Ein Transitaufenthalt in Spanien kann für Bürger von Nicht-EU-Staaten zur Falle werden. So erging es einem Freund aus Brasilien, der über Madrid nach Berlin fliegen wollte. Von den spanischen Behörden rüde behandelt, wurden fast alle Passagiere der Maschine am nächsten Tag (nach 24-stündiger Ingewahrsamnahme) nach Rio zurück geschickt. Grund war offenbar ein fehlendes Transitvisum, auf welches die Fluglinie Iberia nicht hingewiesen hatte, sowie offenbar ein bürokratischer Kleinkrieg zwischen bras. und span. Regierung. Diese Praxis existiert seit Jahren, in BR gibt es zahlreiche (z.T. erfolgreiche) Sammelklagen gegen Iberia.

  • E
    EnzoAduro

    Da würde ich mal sagen, das die Swiss einen echt schlechten Service hat, die müsste über diese Umstände aufklären.

  • O
    Oliver

    Mein Mitleid hält sich hier - gerade bei Amerikanern, die uns mit ihren Einreisebestimmungen viel stärker gängeln und auch Eintritt fordern - doch sehr in Grenzen. In der Regel informiert man sich VOR Reisen über die in den Zielländern geltenden Gesetze und Regelungen.

     

    Viel interessanter finde ich, dass dies im Transitbereich stattfindet, der eigentlich gerade keine Einreise darstellt. Transitpassagiere sind gerade nicht "alle potenzielle Schweizbesucher”. Deshalb befinden sie sich ja im Transitbereich.

  • MN
    Mein Name

    Nun ja, die Unkenntnis der Gesetze schützt ja bekanntlich nicht vor den Folgen ihrer Übertretung..

    Ehrlich gesagt finde ich das Verhalten dieser Transitreisenden, die die Schweiz zur Kasse bittet, einfach nur ignorant. Warum um Gottes Willen sollen die Schweiz bilaterale Abkommen von Drittstaaten interessieren? Meiner Meinung nach verhält sich die Schweiz hier völlig korrekt. Wenn erwachsene Menschen nicht ein paar Minuten ihrer Zeit aufwenden können, um sich über die Einreisebestimmungen des Landes zu informieren, das sie aufsuchen - ob Transit oder nicht - dann kann nicht dieses Land dafür verantwortlich gemacht werden.